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Privatdetektiv ermittelt weltweit diskret Beweise

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Privatdetektiv.de

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Detektive pflegen traditionell eine enge Verbindung zur Wirtschaft. Laufend kommen neue Aufgabenfelder hinzu. So sind Detekteien seit je her dafür prädestiniert, Informationen zu beschaffen und Beweise zu sichern. Und das nicht nur als Partner der Wirtschaft, sondern immer häufiger auch im Auftrag von privaten Klienten.

Bei privatdetektiv.de können Sie sicher sein, dass alle Detektive im Verborgenen agieren. Viele Delikte lassen sich nur durch den Einsatz einer Detektei aufdecken. Ohne diese Aufklärungsarbeit blieben sie vermutlich oft unentdeckt. Dadurch tragen Detekteien für Unternehmen, Versicherungen und Privatpersonen zur Klärung von kriminellen Handlungen bei. Da die Aufgaben von Detektiven oft in sehr sensible Bereiche fallen, ist absolute Integrität genauso wichtig wie qualitative Standards bei der Ermittlungsarbeit. Und weil die Welt von Tag zu Tag kleiner wird, ist eine internationale Vernetzung heute von besonderer Bedeutung. All diese Rahmenbedingungen erfüllen wir bei privatdetektiv.de in bestmöglicher Form.

Definition Detektive – Hier klicken

Privatdetektive sind private Ermittler, die mit legalen und damit auch vor Gericht gültigen Mitteln Beweise sammeln und Informationen liefern. In Deutschland haben Detektive keine gesetzlichen Sonderrechte, müssen sich also streng an die bestehenden Regeln halten. Für sie gelten nur die sogenannten Jedermannsrechte aus der Strafprozessordnung. Auch der Einsatz von Schusswaffen ohne gesonderte Genehmigung ist nicht erlaubt. Generell ist ein Privatdetektiv primär dazu da, Beweise zu sammeln. Dabei ist der Einsatz von Abhörgeräten oder heimlichen GPS Überwachungen genau wie eine Handyortung tabu. Die Einsatzbereiche, in denen Detektive aktiv sind, sind vielfältig. Je nach Tätigkeitsfeld lassen sich die Ermittler in verschiedene Gruppen einteilen. Im Großen und Ganzen werden sie in die Berufsgruppen Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv untergliedert.

Bewährte Experten
Über unsere Geschäftsführung sind wir vollwertiges Mitglied im W.A.D. – dem weltweit führenden Verband für professionelle Privatdetektive und Sicherheitsorganisationen.
Umfangreiche Spezialausrüstung
Zehntausende Euro stecken in der modernen Spezialausrüstung unserer Detektei. Wir nutzen exzellentes Equipment für nahezu alle erdenklichen Fälle.
Wir sind für Sie da
Die kompetenten Mitarbeiter unseres Beraterteams sind immer für Sie da. Rufen Sie uns gebührenfrei an:
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Wann engagiere ich einen Privatdetektiv und wann schalte ich die Polizei ein?

Diese Fragestellung steht ganz am Anfang immer dann, wenn Sie ein Problem haben, mit dem Sie selbst nicht zurechtkommen. An die Polizei sollten Sie sich immer dann wenden, wenn Sie sich an Leib und Leben bedroht fühlen. Auch wenn es um rechtlich relevante schwerere Straftaten wie zum Beispiel Entführung, Mord oder Totschlag geht, ist die Polizei der Ansprechpartner Nummer eins.

Hoheitliche Akte sind bei der Bekämpfung von Kriminalität in Deutschland stets den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Allerdings spricht nichts dagegen, zusätzlich einen Privatermittler zu beauftragen, der im Rahmen seiner Möglichkeiten die Arbeit der Polizei ergänzt. Bei den Beweisermittlungen kann das helfen.

So beauftragen Sie unsere Detektive zur Klärung Ihres Falles:

Eine Beauftragung der Privatermittler erfolgt normalerweise immer nach dem hier bildlich dargestellten Prozess. Unabhängig ob es sich dabei um Ermittlungen, Überwachungen oder technische Einsätze dreht: Am Anfang steht immer die Kontaktierung mit Schilderung des gegenständlichen Anliegens.

Unsere kostenfreie Hotline:

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Am einfachsten ist es, wenn Sie die kompetenten Mitarbeiter unseres Teams unmittelbar kontaktieren. Instruieren Sie diese über Ihren Fall. Dann bekommen Sie eine unverzügliche Hilfe. Unsere Ermittler sind gerne für Sie da. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular zu diesem Zweck nutzen.

Sie schildern uns Ihren Fall

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Detektei auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos.

Wir erarbeiten einen effektiven Plan

Unsere Detektei erarbeitet mit Ihnen einen konkreten Plan. Sie erhalten ein individuelles Angebot mit transparenten Kosten.

Unsere Privatdetektive ermitteln für Sie

Nach Erteilung des Auftrags werden die Ermittlungen und Observationen wie geplant für Sie durchgeführt.

Sie erhalten gesicherte Fakten und Beweise

Am Ende der Ermittlungen erhalten Sie einen detaillierten Bericht inklusive aller gesammelten Beweise.

Häufig gestellte Fragen, wenn ein Privatdetektiv ermittelt: Hier finden Sie Antworten.

Arbeitsfelder und Auftraggeber für Privatdetektive

Grundsätzlich sind Privatermittler nur dann tätig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das setzt die Detektei immer dann voraus, wenn Sie als Auftraggeber glaubhaft vermitteln, dass der Einsatz eines Privatermittlers nötig ist, um bestimmte Rechtspositionen zu klären.
    Engagiert werden private Detektive und Ermittler aus den verschiedensten Gründen und von unterschiedlichen Kundenkreisen. Sie können als privater Kunde einen Privatdetektiv beispielsweise in folgenden Angelegenheiten beauftragen:
    1. Probleme in der Partnerschaft, etwa beim Verdacht auf Untreue
    2. Streitigkeiten beim Sorgerecht, beim Kindeswohl oder bei Unterhaltszahlungen
    3. Suche nach verschwundenen Personen
    4. Bedrohung durch Stalking
    5. Aufspüren von Abhörtechnik
    6. Ermittlungen zu Schuldner, deren Vermögen oder Aufenthaltsort unbekannt ist
    7. Drohbriefe und anonyme Briefe
    8. Streit im nachbarschaftlichen Umfeld
    9. Arbeitsfeld: Wirtschaftsdetektiv

      Der Privatdetektiv arbeitet ebenso für Unternehmen; oft fällt dann der Begriff Wirtschaftsdetektiv. Etwa 75% des Auftragvolumens stammen aktuell aus diesem Bereich. Hier finden sich folgende typischen Arbeitsfelder:
      1. Aufklärung von Schwarzarbeit
      2. Aufdeckung von Eigentumsdelikten, Betrug oder Versicherungsbetrug
      3. Überprüfung von Mitarbeitern im Innen- und Außendienst
      4. Beweise in Wettbewerbssachen
      5. Überwachungen
      6. Entgeltfortzahlungsbetrug bei vorgetäuschter Krankheit
      7. Unerlaubte Nebenbeschäftigungen von Arbeitnehmern

          Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

          Grundsätzlich kann ein Detektiv sowohl als Privatdetektiv als auch als Wirtschaftsdetektiv zeitgleich arbeiten. Viele Aufgaben sind identisch. Nur die Klientel ist jeweils eine andere.
            Neben den bereits genannten unterschiedlichen Arbeitsfeldern gibt es noch weitere Aspekte, in denen sich Wirtschaftsemittler und Privatdetektiv unterscheiden; ebenso haben die beiden Gruppen viele Gemeinsamkeiten. Der reine Wirtschaftsdetektiv hat sich im Gegensatz zum reinen Privatdetektiv meist insbesondere auf Fälle aus dem Wirtschaftsrecht spezialisiert. Als Privatperson werden Sie diesen Ermittler seltener in Anspruch nehmen.
              Auftraggeber für reine Privatdetektive sind in den vielen Fällen private Personen. Wer als Wirtschaftsdetektiv auftritt, wird häufig Auftragnehmer von Unternehmen aus dem Mittelstand, die besonders oft von Wirtschaftskriminalität betroffen sind.
                Sind Sie auf der Suche nach einem Privatdetektiv, dann sind auch sogenannte Wirtschaftsdetekteien in der Regel die passenden Ansprechpartner. Gemeinsam haben die beiden Gruppierungen ihre Grundausbildung und ihre gute Schulung. Oft kommen Menschen, die diesen Beruf ausüben, aus den Kreisen der Polizei oder anderer staatlicher Ermittlungseinheiten. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst sind diese Personen dann private Ermittler geworden.

                  Einen Privatdetektiv können Sie engagieren, wenn:

                1. Sie Probleme in der Partnerschaft haben. Sie haben den Verdacht, dass Ihr Ehepartner Sie betrügt, sich unrechtmäßig am gemeinsamen Budget bedient oder Sie andere Unregelmäßigkeiten vermuten. Der Detektiv kann dann alle ihm zur Verfügung stehenden legalen Mittel ausschöpfen, um die Sachlage zu klären, bzw. die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.
                2. Sie von Ihrem Ehepartner getrennt leben und sich auf gütlichem Wege keine Klarheit hinsichtlich der Unterhaltszahlungen finden lässt. Vermuten Sie, dass Ihr Partner unehrlich ist, was seine Einkommensverhältnisse angeht, kann der Detektiv entsprechende Ermittlungen vornehmen – immer im Rahmen der legalen Möglichkeiten, versteht sich.
                3. Sie Ihr Kind zurückhaben möchten, das Ihnen vom ehemaligen Ehe- oder Lebenspartner entzogen wurde. Unabhängig davon, ob das Kind an einem unbekannten Ort in Deutschland versteckt ist oder ins Ausland gebracht wurde, der Detektiv kennt Mittel und Wege, seine Spur zu verfolgen und es aufzuspüren.
                4. Sie eine Person vermissen oder aufspüren wollen, oder auf der Suche nach jemandem sind, der Ihnen Geld schuldet. Der Privatdetektiv ist aufgrund seines meist großen Netzwerks und seiner Sachkenntnis in der Lage, weiterzuhelfen. Er stellt eben nicht nur Anfragen an Einwohnermeldeämter und andere relevante Stellen. Vielmehr recherchiert er über die verschiedenen Möglichkeiten der Personensuche nach der von Ihnen vermissten Person.
                5. Sie sich von jemandem telefonisch oder auf anderem Wege belästigt fühlen. Derartige Stalker terrorisieren Personen mit Drohbriefen, Drohanrufen oder anderen als belästigend empfundenen Maßnahmen. Der Privatdetektiv stellt über erlaubte Observationen und andere Methoden fest wer Sie belästigt. Allerdings ist es ihm nicht erlaubt, Ihr oder ein anderes Telefon abzuhören; das darf nur die Polizei. Der Detektiv darf jedoch in Ihren Räumlichkeiten mit Ihrer Genehmigung nach heimlich installierten Wanzen und anderer Abhörtechnik forschen.
                  1. Privatdetektive, die sich auf Ermittlungsarbeit für Unternehmen spezialisiert haben, bezeichnet man als Wirtschaftsdetektive. Ihre Aufgabengebiete sind etwas anders gelagert als die von Ermittlern für private Angelegenheiten. Die Arbeitsfelder im unternehmerischen Bereich sind weitläufig und nehmen fast dreiviertel aller Aufträge von Privatdetektiven in Deutschland ein.

                      Einen Wirtschaftsdetektiv beauftragen Unternehmen, wenn:

                    1. Es um die Aufklärung von Schwarzarbeit geht. Vermutet ein Unternehmer, dass ein Mitarbeiter nebenbei illegal arbeitet oder eine ungenehmigte und unerlaubte Nebentätigkeit betreibt, leitet der Wirtschaftsdetektiv entsprechende Überwachungen ein.
                    2. Diebstähle von Unterlagen oder Sachgütern aus dem Unternehmen diskret aufzuklären sind, insbesondere wenn interne Mitarbeiter unter Verdacht stehen, diese entwendet zu haben.
                    3. Der Unternehmer einen Betrug durch einen oder mehrere Mitarbeiter vermutet.
                    4. Mitarbeiter im Innen- und Außendienst zu kontrollieren sind , beispielsweise bei der Einhaltung von Arbeitszeiten oder Unternehmensregeln sowie der Geheimhaltungspflicht.
                    5. Durch Testkäufe die Ehrlichkeit und die Servicequalität sowie die Aufmerksamkeit des Personals im Kundenkontakt zu überprüfen ist.
                      1. Ebenfalls zuständig ist eine Wirtschaftsdetektei für den passiven Abhörschutz. Die Experten kennen genau die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um einen Raum zu sichern. Einfache Verfahren bestehen im Einspielen von Musik oder Verfahren zur Verfälschung und Verschlüsselung. Auch eine starke elektromagnetische Abschirmung kann das Abhören von außen erschweren. Allerdings ist es in der Realität oft einfacher, mit dem aktiven Abhörschutz zu arbeiten.
                          Laut einer Hermes-Studie ist die Wirtschaftskriminalität in Europa weit verbreitet. Etwa 86 % aller Unternehmen haben oder hatten damit bereits Probleme. Es besteht also Handlungsbedarf. Wirtschaftsdetektive finden ein weites Feld vor und haben durch ihre Spezialisierung effektive Möglichkeiten, derartige Probleme diskret und wirkungsvoll zu lösen.

                            Einschleusungen von verdeckten Ermittlern

                            Vor allem im Unternehmen kann ein Detektiv, der Undercover eingeschleust wird, viel in Erfahrung bringen. Vermuten Sie, dass Mitarbeiter Waren heimlich entwenden oder liegt der Verdacht der Sabotage und Spionage durch einen oder mehrere Beschäftigte vor, dann kann der Privatdetektiv von innen heraus die entscheidenden Informationen liefern. Um nicht aufzufallen, wird der Privatermittler mit diversen Branchenkenntnissen ausgestattet und als Trainee, Praktikant oder Mitarbeiter auf Probe in die Mitarbeiterriege integriert. Er stellt ein Vertrauensverhältnis her und kommt so leichter an die relevanten Informationen.

                            Observationen

                            Bei der Observation, einem häufig eingesetzten Arbeitsmittel des Privatermittlers, überwacht er eine oder mehrere Personen. In der Regel macht dies ein ganzes Team. Die überwachte Person heißt dabei Zielperson (ZP). Die Observation gilt als besonders wertvoll, da das aktuelle Handeln der Zielperson sowie deren Kontakt und Verbindung zu anderen Menschen oder Institutionen aufgedeckt und erfasst wird. Deshalb gilt die Observation im Allgemeinen als authentischer und zuverlässiger als eine Zeugenaussage vom Hörensagen. Der Detektiv erstellt dazu einen Tätigkeitsbericht, in dem alle Aktivitäten der Zielperson im Überwachungszeitraum beschrieben sind.
                              Bei einer Observation ist aus rechtlicher Sicht zu beachten: Laut § 201a StGB (Strafgesetzbuch) ist Detektiven das Eindringen in höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person verboten. Die Erstellung von Bild- und Videomaterial ist in diesen Arealen nicht erlaubt. Das gilt für Wohnungen, aber zum Beispiel auch für Umkleidekabinen oder Sozialräume. Ebenso ist das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen ohne Wissen der Beteiligten strafbar.

                                Gibt es einen Berufsverband für Privatdetektive?

                                Kompetente Detektive in Deutschland sind in verschiedenen Berufsverbänden organisiert, sei es national oder international. Die Mitgliedschaft gibt oft Hinweise auf die Kompetenz und Seriosität eines privaten Ermittlers, denn die meisten Berufsfachverbände legen bestimmte Qualitäts-Kriterien fest, die ein Mitgleid erfüllen muss. In Deutschland gibt es einen großen Detektiv-Verband, der aus einem Zusammenschluss der vorherigen Fachverbände BDD und BID entstanden ist:
                                Berufsverband
                                Website
                                Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG)
                                https://budeg.de

                                Wichtige Aspekte zur Detektiv-Wahl

                                Ein wichtiger Aspekt, den Sie bei der Auswahl Ihrer Privatdetektei beachten sollten, ist die Seriosität des Unternehmens. Aufgrund mangelnder Zugangskriterien zum Markt tummeln sich leider manchmal auch Personen in der Branche, die nicht zu den unbedingt zuverlässigsten Zeitgenossen zählen.

                                So findet sich in dem Gewerbe ein Unternehmen, dessen Geschäftsführer in seinem Leben schon mehr als 10 mal die Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Ganz ehrlich – möchten Sie mit so jemandem in geschäftlicher Verbindung stehen? Klar – dessen Firma ist nicht Mitglied im Berufsverband BuDEG, ist aber dennoch mit großer Präsens am Markt aktiv. Grundsätzlich ist es hilfreich, stets einen Blick in den Bundesanzeiger zu werfen. Dort haben Kapitalgesellschaften ihre Bilanz veröffentlicht. Oft trennt sich hier schon die Spreu vom Weizen.

                                Achten Sie auf den Vertrag. Insbesondere ist es wichtig für Sie, mit wie vielen Detektiven ein Fall bearbeitet wird. Manche Detekteien setzen generell mindestens 2 Detektive ein, egal was gemacht werden muss. Ein Anbieter am Markt schreibt in seinen Bedingungen stets von „fair“, hat aber dann versteckt in einem Vertragspunkt ganz hinten aufgeführt, dass bei einer Observation mindestens 4 Detektive zeitgleich eingesetzt werden. Weiß ein Kunde das nicht, schießen die Ausgaben in die Höhe. Und muss man immer 4 Detektive gleichzeitig einsetzen? Wir meinen ganz klar nein.

                                Die gleiche Firma, die sich mit angeblich „fairen“ Bedingungen brüstet, hat in ihren Verträgen stehen, dass eine vorzeitige Einsatz-Beendigung am Einsatztag nicht möglich ist. Jetzt stellen Sie sich vor, die zu beobachtende Person ist gar nicht da oder ist krank. Sie dürfen dann den ganzen Tag 4 Privatdetektive bezahlen, weil die Detektei ein vorzeitiges Einsatzende ablehnt. Sehr fraglich, wo das fair sein soll. Seien Sie also aufmerksam, wenn Sie das Wort „fair“ finden

                                Völlig unwichtig: Zertifizierungen für Detektive

                                Hin und wieder findet man massive Werbeaussagen, wonach eine Detektei zertifiziert sei. Gut und schön, doch über die Qualität der Arbeit sagt das gar nichts aus. Denn tatsächlich wird bei einer Zertifizierung ein Arbeitsablauf festgelegt. Ob dieser gut oder schlecht ist, spielt keine Rolle. Hauptsache er ist immer gleich. Eine Zertifizierung ist also kein Gütesiegel, das Qualitätsarbeit auf dem Ermittlungs-Sektor belegt.

                                Eigentlich ist die Zertifizierung eher Augenwischerei, denn eine Observation lässt sich wohl kaum zertifizieren. Bewerten Sie entsprechende Werbeaussagen also mit großer Vorsicht. Andere Kriterien wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Privatdetektiv-Verband sind aussagekräftiger.

                                Vergleich von Privatdetekteien – geht das?

                                Es ist generell nicht einfach, Privatdetektive miteinander vergleichen zu wollen. Dafür sind die Leistungen, die erbracht wurden, schlichtweg zu unterschiedlich. Jeder Vergleich würde daher „hinken“. Sie können allenfalls das Gesamtprodukt der Leistungen einer Detektei vergleichen. Folgende Fragen helfen dabei.
                                1. Ist die Detektei bundesweit aufgestellt?
                                2. Ist die Detektei seit längerer Zeit am Markt erfolgreich tätig?
                                3. Ist die Detektei Mitglied in den führenden deutschen und internationalen Berufsverbänden für Detektive?
                                4. Lasst das Geschäftskapital der Detektei auf eine ordentliche Geschäftsausstattung schließen?
                                5. Deckt die Detektei alle wichtigen Aufgabenfelder für Detekteien ab?
                                6. Wir von Privatdetektiv.de können alle Fragen unumwunden mit „Ja“ beantworten. Darum scheuen wir auch keinen Vergleich mit anderen Detekteien.
                                  1. Tatsächlich zählen wir zu den tonangebenden Unternehmen am Markt. Schließlich wollen doch auch Sie die für Sie beste Lösung, die der Markt hergibt, nicht wahr?

                                      Beauftragung nur bei berechtigtem Interesse!

                                      Grundlage für die Beauftragung eines Detektivs ist ein vorliegendes berechtigtes Interesse. Im deutschen Recht ist die Freiheit des Einzelnen verankert. Diese endet immer dann, wenn dadurch die Freiheit anderer eingeschränkt wird oder eine andere Person dort eingreift. Wenn es um die Beauftragung eines Privatdetektivs geht, müssen Sie selbst als Auftraggeber ein Interesse an den verlangten Auskünften nachweisen. Dieses Interesse muss mehr Gewicht haben als die Privatsphäre der Person, die überwacht werden soll.
                                        Eine seriöse Detektei führt deshalb stets eine Einzelfallprüfung durch, um Ihr berechtigtes Interesse zu prüfen.
                                          Dies bedeutet, dass Sie der Detektei nachweisen müssen, dass Ihr Interesse ausreicht, um eine bestimmte Person zu überwachen oder Beweise zu sammeln. Reine Neugierde – zum Beispiel darauf, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit tun oder was für einen Tagesablauf die neue Bekanntschaft hat – fällt demnach nicht in den genannten Bereich.

                                            Was darf ein Privatdetektiv und was darf er nicht?

                                            Ein Privatdetektiv kommt bei seinen Ermittlungen manchmal an den Rand der Legalität. Er muss genau wissen, was ihm erlaubt ist und wo er die Grenze zur Illegalität überschreitet. Bereits in der Ausbildung wird sehr viel Wert auf Rechtssicherheit gelegt. Generell gilt: Ein Detektiv besitzt dieselben Rechte wie jeder Bürger. Die Rechte und Grenzen eines Detektives im Rahmen seiner Arbeit sehen Sie in der folgenden Gegenüberstellung:
                                            Rechte eines Privatdetektivs
                                            Das ist dem Detektiv nicht erlaubt
                                            Videoüberwachung zur Sicherung von Waren und Werten am Arbeitsplatz (nach einzelfallbezogener Verhältnismäßigkeitsprüfung)
                                            Einsatz von Abhörgeräten und GPS-Sendern zur Erstellung von Bewegungsprofilen
                                            Kontrollieren von Mitarbeitern bei konkreten Verdachtsfällen
                                            Hausdurchsuchungen
                                            Überprüfung von Personendaten
                                            Das Tragen einer Schusswaffe ohne Waffenschein
                                            Festnahmen nach dem Jedermannsrecht
                                            Verhaftungen, die nicht durch das Jedermannsrecht gedeckt sind

                                            Kosten und Honorare bei der Beauftragung von Privatdetektiven

                                            Ein wichtiger Punkt, den Sie bereits vor der Beauftragung eines Privatdetektivs oder einer Detektei ansprechen sollten, sind die zu erwartenden Kosten. Es gibt für private Ermittler keine festgeschriebene Gebührenordnung oder gesetzliche Vorschriften. Daher kann jeder Anbieter eigene Stundensätze und Honorare ansetzen. Allerdings gibt es sogenannte marktübliche Preise, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und nach denen sich seriöse Dienstleister richten.
                                              Als grober Richtwert lässt sich sagen, dass sich die Stundensätze im Bereich zwischen 50 und 140 Euro bewegen. Dies bestätigen die Berufsverbände. Zusätzlich zu den abgerechneten Stunden gibt es weitere Positionen, die eine Detektei abrechnet.
                                                Seien Sie hellhörig, wenn das Stundenhonorar weit unter der genannten Grenze liegt. Dies kann auf mangelnde Qualifikation des Detektivs hinweisen. Oder darauf, dass versteckte Klauseln wie der Einsatz von vielen Detektiven zeitgleich oder zusätzliche Leistungen mit hohen Honoraren den Preis später doch in die Höhe treiben.
                                                  Für mehr Infos lesen Sie den Artikel Detektiv Preise.

                                                    Checkliste Detektivkosten – So sichern Sie sich klar kalkulierte Preise

                                                    Vor Vertragsabschluss sollten Sie den Vertrag der Detektei noch einmal auf folgende Punkte prüfen:
                                                    1. Erscheint Ihnen die Preisvorstellung der Detektei seriös und vernünftig kalkuliert?
                                                    2. Können Sie die Zahl der in Ihrem Fall eingesetzten Detektive selber bestimmen?
                                                    3. Werden die Ermittlungskosten spezifiziert?
                                                    4. Erfolgt die Berechnung nach Zeitaufwand?
                                                    5. Welche Kosten entstehen zusätzlich für Basis-Ermittlungen?
                                                    6. Kann ein Pauschalpreis für bestimmte Dienstleistungen als Festpreis vereinbart werden?
                                                      1. Detektivkosten-Erstattung – in vielen Fällen möglich!

                                                        Laut Zivilprozessordnung §91 (ZPO) können die Kosten für Privatermittler erstattet werden, wenn diese als notwendige Kosten der Beweisführung anerkannt werden. Die Erstattung kann dadurch erfolgen, dass die verurteilte Gegenpartei dazu verpflichtet wird, die Ermittlungskosten ganz oder teilweise zu tragen.
                                                          In bestimmten Fällen sind Kosten für Detektive auch als Schadensersatz erstattungsfähig. Hier greifen die §§ 249, Absatz 1, BGB und 823. Damit die Kosten zu den ersatzfähigen Kosten im Falle eines Schadens gezählt werden, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
                                                          1. Es muss ein konkreter Schaden entstanden sein; abstrakte Schäden sind nicht erstattungsfähig.
                                                          2. Maßnahmen zur Schadensfeststellung und Abwicklung fallen unter die Müheverwaltung und sind nicht erstattungsfähig.
                                                          3. Die Leistungen und damit die entstandenen Kosten müssen dazu erforderlich sein, den Ausgangszustand vor dem Schaden herzustellen.
                                                              Ihr Anwalt kann hier Auskünfte für den individuellen Fall erteilen. In der Vergangenheit ist die Erstattungsfähigkeit immer wieder auch von den Gerichten bestätigt worden.
                                                              1. Gerichtsurteile zur Kostenerstattung von Ermittlungskosten

                                                              2. Laut einem Urteil des OLG Stuttgart, Aktenzeichen 8 WF 671/90, müssen Arbeitnehmer Detektivkosten erstatten, die dem Auftraggeber entstanden sind, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer hat und sich dieser bestätigt. Neben diesem Urteil gibt es auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 3.12.85 – 3 AZR 277/84-BB 1987, 689 , das die Erstattungsfähigkeit bestätigt.
                                                              3. Kann ein Detektiv im Auftrag des Arbeitgebers nachweisen, dass ein Arbeitnehmer länger krank war als nötig, muss der Arbeitnehmer die entstandenen Ermittlungskosten laut Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln, Aktenzeichen 17 Sa 1636/87, erstatten.
                                                              4. Auch bei vorgetäuschten Krankheiten, die dazu dienen, eine Lohnfortzahlung zu erreichen, muss der Arbeitnehmer laut BAG Kassel, Aktenzeichen 8 AZR 5/97 die Kosten für die Detektei dem Arbeitgeber erstatten.
                                                              5. Laut einem Urteil des AG Hessen, Aktenzeichen 8K3370/88 sind Detektivkosten in bestimmten Fällen privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht vorliegt.
                                                              6. Stellt sich bei einer privaten Ermittlung gegen einen Hausbesitzer durch die Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses heraus, dass die Begründung für den Eigenbedarf unberechtigt ist, muss der Vermieter laut AG Hamburg, Aktenzeichen 38 C 110/96 die Kosten des Privatdetektivs erstatten.
                                                              7. Im Unterhaltsprozess zählen Kosten für Privatdetektive zu den notwendigen Aufwendungen, wenn der Detektiv aufdeckt, dass der Unterhaltsberechtigte Einkommen verschweigt und dadurch die Stellung des Unterhaltspflichtigen vor Gericht positiv beeinflusst wird. (OLG Schleswig vom 10.02.1992, AZ 15 WF 218/91)
                                                              8. Im Zusammenhang mit Streitigkeiten um einen Unterhaltsanspruch sind Kosten für einen Privatdetektiv in einem vor Gericht laufenden Prozess als Verfahrenskosten zu ersetzen. Das gilt immer dann, wenn die Detektivkosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer aktuell anstehenden gerichtsanhängigen Streitigkeit verursacht wurden. (OLG Hamm vom 09.01.2015, Aktenzeichen 6 WF 83/14)
                                                              9. Häufige Einsatzorte

                                                                Wir ermitteln für Sie vor Ort.
                                                                Jetzt anrufen für eine kostenfreie Erstberatung unter 0800 – 11 12 13 14

                                                                Kontakt Detektei

                                                                Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sind schnell für Sie da:

                                                                Kontakt

                                                                Kontaktformular (* Pflichtfelder)

                                                                Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?

                                                                Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigkeit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

                                                                Für uns ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Klienten und der Zielpersonen einzuhalten. Das gilt auch für die Behandlung Ihren persönlichen Daten aus der Nutzung unserer Webseite. Auf der gesamten Internetseite können Sie völlig anonym surfen.

                                                                An den Stellen, an denen Sie persönliche Daten im Zuge des Besuchs unseres Internetauftritts eingeben müssen, wird dieses offen gelegt. Das gilt insbesondere für das Kontaktformular. Sie selber bestimmen, welche persönlichen Daten Sie an uns übermitteln. Wir unterhalten keine E-Mail-Verteiler Liste, so dass die Daten nicht in einen Verteiler kommen. Wir respektieren Ihr Recht auf Datenschutz.

                                                                Auch Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten wird respektiert.

                                                                Die Mitarbeiter unserer Detektei unterliegen der Verschwiegenheit. Die Schutzvorkehrungen vor einem Eindringen von außen entsprechen dem Stand der modernen Technik. Die Büroräume sind mit einer Alarmanlage abgesichert, die bei einem Wachdienst aufgeschaltet ist.

                                                                Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

                                                                Kann man die Kosten für den Einsatz eines Detektivbüros von der Gegenseite einfordern? Eine Rückzahlung von Detektivaufwendungen ist häufig möglich. Das ist in § 91 der Zivilprozessordnung verankert.

                                                                Demnach können die Kosten für eine Detektei theoretisch dem Verursacher berechnet werden. Es geht dabei um einen Typus von Kosten der Rechtsverfolgung, sofern sie für die Sache notwendig gewesen sind.

                                                                Generell kann an dieser Stelle selbstverständlich nicht gesichert garantiert werden, ob tatsächlich in Ihrer Sache das die Erstattung des Honoras machbar ist. Wenn auch Sie einen Privatdetektiv in Deutschland engagieren möchten, dann lassen Sie sich sofort dazu beraten. In diesem Beratungsgespräch kann auch die die Thematik nach der Eventualität der Erstattung von Honoraren für Detektive angesprochen werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von Ihrem rechtlichen Beistand informieren.

                                                                Was kostet der Einsatz von Detektiven?

                                                                Die meist gestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“

                                                                Die Frage nach dem Honorar für einen Privatermittler in Deutschland lässt sich nicht generell beantworten. Es ist gewiss für uns nachvollziehbar, dass Klienten bereits am Anfang des ersten Informationstelefonats die Preise kennen möchten. Allerdings lässt sich eine solche Fragestellung größtenteils nicht augenblicklich beantworten. Die Honorare für eine Privatdetektei unterscheiden sich auch in Deutschland sehr. Es ist davon abhängig, was der Detektiv in Deutschland für den Anfragenden leisten muss.

                                                                Wie Sie vielleicht nachvollziehen können, errechnen sich durch andersartige Dienste einer Wirtschaftsdetektei auch äußerst andersartige Aufwendungen. Es ist einfach nicht machbar, unterschiedliche Arbeiten nach gleichen Maßstäben abrechnen zu wollen. Eine Beobachtung in Deutschland wird von anders spezialisierten Privatdetektiven ausgeführt als eine Personensuche beispielsweise in Österreich. Somit fallen auch andere Kostensätze an. Folglich ist es von Nöten, sich im Vorhinein gründlich informieren zu lassen. Die Erstberatung durch einen Privatdetektiv ist nicht verpflichtend und kostenlos.

                                                                Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird.

                                                                Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

                                                                Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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