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Nachweis von Versicherungsbetrug

Lesezeit: 3 Minuten

Wohl jede Versicherung ist von der Problematik Versicherungsbetrug betroffen. Das Unrechtsbewusstsein der Betrüger hört wohl in dem Augenblick auf, wenn es darum geht, einen Versicherer zu hintergehen.

In dem Augenblick wird ein Schaden gemeldet, ohne dass eine existent ist. Das kann ein angeblicher Unfall mit dem Auto sein oder ein fingierter Haftpflichtschaden. In der Regel geht es dem Betrüger dabei nur um eines: Geld.

Echter Unfall oder Versicherungsbetrug?

Das kriminelle Handeln ist hoch und die Schäden für die Versicherungen  - und damit auch für die Gemeinschaft der Versicherten - immens.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Offenbar herrscht landläufig die Meinung, es sei nicht so dramatisch, eine Versicherung zu hintergehen. Diese habe schließlich viel Geld und da käme es auf ein wenig mehr oder weniger auch nicht an.

Mit einer falschen Meldung bei der Versicherung beginnt der Betrug. Der Versicherungsnehmer bedenkt dabei aber nicht, dass er sich auch strafrechtlich schuldig macht, wenn er einen Schaden erfindet.

Fliegt die Mogelei auf, muss er mit Konsequenzen rechnen. Nicht nur die Kündigung seines Vertrages als Kunde steht dann an. Auch eine Strafanzeige droht, denn der Versicherungsnehmer macht sich einer Straftat nach § 265 StGB schuldig. Viele Menschen bedenken das nicht.

Beispiele für Versicherungsbetrug

Als Detektei haben wir immer wieder Fälle, bei denen eine Versicherung betrogen wird. Dabei ziehen sich die vorgetäuschten Meldungen durch die verschiedensten Sparten.

Die Haftpflichtversicherung ist genauso betroffen wie die Sparte der Krankenversicherung. Eine Kfz-Versicherung hat man täglich mit dem Thema zu tun, genau wie die Unfallversicherung.

Nehmen wir einen typischen Fall von Versicherungsbetrug aus der Praxis.

Ein Versicherter einer Krankenversicherung hat eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Diese dient Selbständigen, eine Phase der Krankheit ohne finanzielle Not zu überstehen. Denn im Gegensatz zu einem gesetzlich Versicherten kennt der Selbstständige keine Lohnfortzahlung.

Laufen nun die Geschäfte eher mäßig, könnte der Versicherungsnehmer auf die Idee kommen, sich einen Krankenschein ausstellen zu lassen. Er erhält dann von seiner Versicherung täglich einen zuvor abgeschlossenen Betrag. Natürlich darf er während der Zeit der Krankschreibung dann nicht in seinem Gewerbe arbeiten.

Nun gehen aber viele Schwindler trotz des Krankenscheins weiter in ihrem Geschäft oder ihrem schlecht laufendem Gewerbe nach. Zeitgleich kassieren sie das Krankentagegeld. Das ist nichts anderes als Versicherungsbetrug.

Die private Krankenversicherung muss nun dem Versicherungsnehmer beweisen, dass er trotz des Bezugs des Krankentagegeldes weiter seiner Arbeit nachgeht. Eben diese Aufgabe erledigt ein Detektiv.

Im Zuge einer Beobachtung wird er prüfen, was der mutmaßliche Versicherungsbetrüger macht. Insbesondere wird geprüft, ob er in seinem Unternehmen oder Gewerbe aktiv ist. Kann das durch den Detektiv bewiesen werden, ist der Betrugsfall dokumentiert.

Private Krankenversicherer kündigen in so einem Fall sehr schnell den Vertrag und stellen die Zahlungen ein. Dem Täter droht obendrein eine Rückzahlung der erhaltenen Leistungen und einer Erstattung der Ermittlungskosten der Detektei. Und Sie müssen wissen: Der Versicherungsschutz endet ab diesem Augenblick. Da hilf dann auch keine Rechtsschutzversicherung mehr.

Anderer typische Fälle, bei denen betrogen wird, sind:

  • Smartphoneschäden
  • Brillenschäden, die einer fremden Haftpflicht gemeldet werden
  • Unfälle im Kfz Bereich (Schäden am Auto werden manipuliert)
  • Vorgetäuschte Berufsunfähigkeit
  • Falsche Meldungen bei Einbrüchen

Experten im Aufdecken von Versicherungsbetrug

Immer wieder werden wir für Ermittlungen herangezogen, wenn Versicherungsunternehmen annehmen, dass sie betrogen werden.

Das kann ein vorgetäuschter Diebstahl sein, ein Totalschaden, der keiner ist oder viele andere Tricks, um die Versicherung zu hintergehen.

Nach einer Studie des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) entsteht alleine in der Unfall- und Schaden- und Schadenversicherung durch Betrug zum Nachteil der Versicherer ein Schaden von etwa vier Milliarden Euro pro Jahr. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein.

Die Dunkelziffer beim Versicherungsbetrug ist vermutlich hoch.

Betroffen sind vor allen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Unfallversicherung
  • Private Krankenversicherung

Weil die Versicherer den Versicherungsbetrug in all diesen Fällen beweisen müssen, setzen sie zunächst auf eigene Schadenermittler. Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge ist es aber notwendig, auch externe Spezialisten hinzuzuziehen. Das sind Privatdetektive, die bei besonders krassen Betrügereien eingesetzt werden.

Als Detektei bearbeiten wir Versicherungsbetrug bundesweit und auch in aller Welt. Die Observation des mutmaßlichen Täters ist ebenso Bestandteil der Arbeit wie die die verdeckte Recherche.

Detektive sprechen mit Zeugen, holen Informationen ein und ermitteln im Auftrag der Versicherungswirtschaft beim Verdacht auf Manipulationen von deren Kunden. Der Detektiv trägt seine gewonnenen Erkenntnisse auch bei Gericht vor. Er ist gleichfalls Zeuge in einem möglichen Strafverfahren bei Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB.

Wohl jede Versicherung ist von diesem Thema betroffen, weil es für die Versicherten ein einfacher Weg zum schnellen finanziellen Vorteil ist. Die Konsequenzen lassen sie dabei aus den Augen und rechnen nicht damit, dass ein Detektiv die Meldung überprüfen könnte. Gier war noch nie ein guter Ratgeber.

Deshalb liegen die Quoten bei der Aufklärung durch Privatdetektive auch recht hoch.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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