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Ermitteln Detektive auch in Strafsachen?

Wer glaubt, die Ermittlungen in strafrechtlich relevanten Angelegenheiten sei einzig und alleine Sache der Behörden, der liegt falsch.


Richtig ist zwar, dass die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft die meisten Ermittlungen vornimmt. Allerdings sind es oft Detektive, die den Fall überhaupt erst auf den Weg bringen.


Justizia als Symbol für Detektivarbeit im StrafrechtDie besten Beispiele dafür ist die Aufklärung von sogenannten Eigentumsdelikten. Dazu zählen



  • Diebstahl

  • Unterschlagung

  • Betrug


Die meisten dieser Delikte haben einen strafrechtlichen Charakter, aber dennoch wird die Polizei bei so einem Fall allenfalls in Ausnahmen tätig werden. Vielmehr ist es gerade bei Diebstahl oder Unterschlagung im Privathaushalt oder in einer Firma so, dass die gesammelten Beweise durch den Geschädigten geliefert werden müssen. Das ist verständlich, weil die Polizei sonst auch hoffnungslos überfordert wäre, wenn sie für jeden Diebstahl aus dem Lager einer Firma eine Ermittlungsgruppe einsetzen müsste.


Folglich leisten Detekteien die notwendige Vorarbeit und liefern in der Regel Täter und Beweise auf dem silbernen Tablett. Dann übernimmt der Staat den Vorgang und bearbeitet ihn mit allen rechtlichen Konsequenzen weiter.


Spektakuläre Strafsachen durch Detektive aufgedeckt


Gelegentlich ist die Arbeit von privaten Ermittlern ausschlaggebend dafür, dass auch äußerst spektakuläre Delikte aufgeklärt werden. Das beste Beispiel dafür ist wohl die sogenannte Lucona Affäre. Wir reden von einem Fall mit 6 Toten und erheblichem finanziellen Schaden.


Die Lucona war ein Schiff. Dieses sank im Indischen Ozean in Höhe der Malediven. Dazu kam es, nachdem eine Explosion ein riesiges Loch in den Rumpf gerissen hatte. Sechs Menschen der Besatzung starben bei dem Untergang. Die anderen 6 Mitglieder der Besatzung überlebten.


Zunächst wurde die Sache wie ein Unfall behandelt. Nur durch die umsichtige Skepsis eines Rechtsanwaltes und die Ermittlungen eines Privatdetektiven wurden später die wahren Hintergründe aufgedeckt. Was wie ein Unfall erschien, war nichts anderes als ein Versicherungsbetrug.


Ein gewisser Udo Proksch aus Österreich, der vielen hohen Politikern sehr nahe stand, hatte das Schiff gechartert. Dabei versicherte er die Ladung auf umgerechnet über 15 Millionen Euro. Angeblich sollte eine Anlage zur Aufbereitung von Uranerz an Bord gewesen sein. Tatsächlich war aber nur Schrott im Wert von umgerechnet etwas mehr als 70.000 Euro an Bord.


Den ersten Verdacht, der Untergang der Lucona könne manipuliert worden sein, hatte der Rechtsanwalt Werner Masser. Dieser war im Auftrag der geschädigten Versicherung tätig. Die Bundesländer Versicherung zahlte daraufhin zunächst nicht. Vielmehr wurde der Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler beauftragt, die Hintergründe zu ermitteln. Dieser deckte dann einen der größten Skandale in Österreich auf, den es dort jemals gab. Guggenbichler war lange Berufsdetektiv und ist vor einiger Zeit an Krebs gestorben.


Durch „Anweisungen“ von oben waren praktisch kaum behördliche Ermittlungen vorgenommen worden. Der Fall wurde als Unfall abgetan. Guggenbichlers Ermittlungen aber zeigten das Gegenteil. Die Ladung ohne großen Wert sollte zu einem Strohmann von Proksch gehen. Ohne die Ermittlungen des Detektivs wäre der versuchte Betrug nie ans Tageslicht gekommen. Proksch wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Mittäter wurde in Deutschland wegen Beihilfe zum Mord und Mordversuch zu 14 Jahren Haft verurteilt.


Immer wieder wurden durch die Arbeit verschiedenster Detektive Beweise für Strafverfahren erlangt. Nur selten waren diese Ermittlungen wie der Lucona Fall in der Presse nachzulesen. Wichtig waren sie für die betroffenen Personen aber allemal.


Als Beispiel ein Fall aus der Praxis unserer Detektei bei einer Strafsache


Ein Strafgefangener wurde bestimmter Handlungen durch eine dritte Person beschuldigt. So sollte er während eines Freigangs verbotene Dinge gemacht haben. Der Häftling bestritt das zwar, doch die Erstatterin der Anzeige erschien glaubwürdig. Das hatte gravierende Nachteile für den Insassen der JVA. Um seine Position zu beweisen, musste er externe Hilfe haben. Es blieb nur der Einsatz einer Detektei.


Ein Detektiv aus Hamburg sollte im Hamburger Umland nach Zeugen suchen, die die Version des Häftlings bestätigen konnten. Ein schwieriges Unterfangen mit viel Laufarbeit und „Klinken putzen“ stand bevor. Nach einigen Stunden fand der Privatdetektiv dann einen neutralen Zeugen, der die Version des Kunden bestätigen konnte. So konnte dem Häftling geholfen werden, die extremen Nachteile aus der Falschbehauptung zu seinen Lasten abzuwenden.


Auch im Strafrecht können Detektivkosten zu ersetzen sein


Ob der Häftling gegen die Frau, die die falschen Behauptungen aufgestellt hat, juristisch vorgegangen ist, wissen wir nicht. Wir nehmen es aber an, denn er war im Recht. Außerdem hatte er so die Möglichkeit, sich die Detektivkosten erstatten zu lassen. Denn nach § 91 Absatz 1 der ZPO hätte er diese Möglichkeit in jedem Fall gehabt.


Lassen Sie sich bei strafrechtlichen Ermittlungen helfen


Detektive arbeiten auch Strafrecht immer wieder einmal für Menschen, die zu Unrecht beschuldigt werden. Diese Personen benötigen Entlastungsbeweise. Dabei können Detekteien helfen.


Hin und wieder recherchieren Detektive auch für Nebenkläger in einer Strafsache. Das gilt besonders dann, wenn die Nebenkläger der Meinung sind, die Staatsanwaltschaft recherchiere nicht genügend. Dann kommen Detektive zum Einsatz, um Zusatzbeweise zu erbringen. Diese können alsdann in den Prozess eingebracht werden.


Wenn auch Sie Beweise für eine strafrechtlich relevante Sache benötigen, dann reden Sie jetzt mit einem Detektiv. Das Gespräch ist in jedem Fall vertraulich und unverbindlich.


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