Lesezeit: 4 MinutenAutor: Svenja Meismann, Member Board of Directors World Association of Detectives
Fälle von Unterschlagung gehören zu den häufigsten Aufträgen für Detekteien – insbesondere die illegale Aneignung von Geld. Doch was genau ist die Definition von einem Straftatbestand der Unterschlagung?
Nach § 246 des Strafgesetzbuchs (StGB) liegt eine Unterschlagung vor, wenn eine Person eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zu eigen macht. Entscheidend ist, dass die Sache zum Zeitpunkt der Zueignung nicht im Alleineigentum des Täters stand.
Anders als oft angenommen, ist das Delikt wertunabhängig: Selbst faktisch wertlose Gegenstände können den Tatbestand erfüllen. Im Fokus dieses Artikels steht jedoch die Geldunterschlagung – also die widerrechtliche Aneignung von Bargeld oder finanziellen Mitteln Dritter.
Unterschlagung vs. Diebstahl: Wo liegt der Unterschied?
Juristisch betrachtet ist jeder Diebstahl zugleich eine Unterschlagung – aber nicht umgekehrt. Der entscheidende Unterschied liegt im Besitzverhältnis zum Tatzeitpunkt:
- Diebstahl (§ 242 StGB): Der Täter entreißt dem Opfer aktiv die Sache (beispielsweise eine Geldbörse aus der Tasche stehlen).
- Unterschlagung (§ 246 StGB): Der Täter hat die Sache bereits rechtmäßig in Besitz und eignet sie sich später widerrechtlich an (beispielsweise nicht zurückgegebenes Firmeneigentum).
- Wichtig: Schon der Versuch ist strafbar.
Praxisbeispiele zur Verdeutlichung:
- Außendienstmitarbeiter:
- Sachverhalt: Ein Mitarbeiter behält ein Firmenotebook nach Kündigung.
- Bewertung: Unterschlagung, da er das Gerät ursprünglich legal nutzen durfte.
- Büchereientleihe:
- Sachverhalt: Ein entliehenes Buch wird vorsätzlich nicht zurückgegeben.
- Bewertung: Klare Unterschlagung – selbst wenn das Buch wertlos wäre.
Rechtlicher Kern:
- Unterschlagung ist ein Eigentumsdelikt und bleibt strafbar, unabhängig vom Sachwert (siehe oben).
- Diebstahl setzt Wegnahme voraus und wird in der Regel strenger bestraft (Strafe: Haft bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wer eine fremde bewegliche Sache stiehlt vs. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Unterschlagung).
Geldunterschlagung vs. Gelddiebstahl: Entscheidende Kriterien
Ob der unbefugte Zugriff auf Geld als Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB) gilt, hängt von einem Schlüsselfaktor ab: Wer hatte zum Tatzeitpunkt die unmittelbare Sachherrschaft über das Geld?
Typische Konstellationen im Überblick:
Fallbeispiel | Delikt | Begründung |
---|
Kassierer behält Supermarkt-Tageseinnahmen | Unterschlagung | Er hatte rechtmäßigen Zugriff auf die Kasse (anvertrautes Geld). |
Reinigungskraft entnimmt Geld aus unverschlossener Bürokasse | Diebstahl | Kein berechtigter Zugang zur Kasse – widerrechtliche Wegnahme. |
Boten verschwindet mit Geldtransporter | Veruntreuung (Sonderform der Unterschlagung) | Treuhänderische Verwaltung des Geldes wurde missbraucht. |
Juristische Feinabgrenzung:
- Die Unterschlagung setzt voraus, dass der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Geld legal erlangte (zum Beispiel durch Übergabe, Zugangsberechtigung).
- Beim Diebstahl fehlt diese Berechtigung – die Wegnahme erfolgt gegen den Willen des Eigentümers (§ 242 StGB: "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache").
Praxishinweis:
Auch wenn die Abgrenzung selbst für Juristen mitunter knifflig ist (§ 246 StGB gilt im Strafrecht als Auffangtatbestand), entscheidet sie über den Strafrahmen:
- Diebstahl: Bis zu 5 Jahre Haft (bei erschwerenden Umständen bis zu 10 Jahre).
- Unterschlagung: Maximal 3 Jahre Haft.
Die Rolle des Geschädigten und wie Detekteien helfen können
1. Für den Geschädigten: Diebstahl vs. Unterschlagung – was ist relevant?
Für den Betroffenen ist der juristische Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung oft nachrangig – in beiden Fällen ist das Eigentum verloren. Dennoch gibt es indirekte Konsequenzen:
- Strafverfolgung: Ein Diebstahl wird tendenziell härter verfolgt (höheres Strafmaß).
- Zivilrechtliche Ansprüche: Bei Unterschlagung durch berechtigte Personen (beispielsweise durch Angestellte) bestehen oft zusätzliche Ansprüche aus Arbeits- oder Vertragsrecht.
2. Wie Detekteien bei Unterschlagungsfällen vorgehen
Privatdetekteien sind besonders bei folgenden Verdachtsfällen gefragt:
- Kassenmanipulation: Versteckte Kameras dokumentieren unrechtmäßige Entnahmen.
- Unterschlagung von Firmenvermögen: Nicht zurückgegebene Fahrzeuge, Geräte oder Waren.
- Lieferbetrug: Fehlende Ware bei Auslieferungen wird nachverfolgt.
Beweismittel und Methoden (rechtssicher!):
- Videoüberwachung (nach § 26 BDSG im Arbeitsverhältnis temporär und unter Auflagen möglich, wenn begründeter Verdacht besteht).
- Observation von verdächtigen Personen.
- Dokumentenanalyse (Abgleich Videoüberwachung mit Kassenjournal)
Wichtig: Detektive arbeiten stets im Rahmen des Rechts und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung – illegale Methoden (wie unbefugte Tonaufnahmen oder Aufnahmen in Sozialräumen) wären strafbar und führen zur Unverwertbarkeit der Beweise.

3. Praxisbeispiel: Kassendiebstahl durch Mitarbeiter
- Vorgehen: Temporäre Installation einer Mini-Kamera im Kassenbereich bei Bestehen eines handfesten Tatverdachts.
- Ergebnis: Das gewonnene Bildmaterial ist vor Gericht verwendbar, sofern die Datenschutzregeln eingehalten wurden.
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FAQs: Abgrenzung der Unterschlagung zu ähnlichen Delikten
1. Was ist der Unterschied zwischen Unterschlagung und Untreue (§ 266 StGB)?
- Untreue liegt vor, wenn jemand seine Entscheidungsbefugnis in einem Treueverhältnis (beispielsweise als Geschäftsführer oder Kassierer) missbraucht, um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Beispiel: Ein Kassierer storniert fälschlich Kundenbezahlungen und behält das Geld selbst. - Unterschlagung setzt dagegen voraus, dass der Täter bereits rechtmäßigen Besitz an der Sache hatte (wie Firmeneigentum oder anvertrautes Geld).
2. Wann handelt es sich um Diebstahl (§ 242 StGB) statt Unterschlagung?
- Diebstahl erfordert eine Wegnahme gegen den Willen des Eigentümers.
Beispiel: Ein Mitarbeiter entnimmt heimlich Werkzeuge aus dem Lager, ohne Zugriffsberechtigung zu haben. - Unterschlagung liegt vor, wenn der Täter die Sache bereits legal in Händen hielt (zum Beispiel Dienstwagen, Kassengelder).
3. Wie unterscheidet sich Betrug (§ 263 StGB) von Unterschlagung?
- Betrug setzt eine Täuschung voraus, um einen Vermögensschaden herbeizuführen.
Beispiel: Ein Einkäufer vereinbart überhöhte Rechnungen und erhält heimlich Provisionen vom Lieferanten ("Kickback"). - Unterschlagung erfordert keine Täuschung, sondern die rechtswidrige Zueignung einer bereits zugänglichen Sache.
4. Was sollte ich tun, wenn ich Unterschlagung vermute?
- Beweise sichern: Kontrollen, Dokumentation, verdeckte Videoüberwachung durch Detektei.
- Detektiv einschalten: Professionelle Ermittler sammeln Beweise, ohne die Strafbarkeit zu gefährden.
- Anwalt konsultieren: Klärt die rechtlichen Schritte (wie Strafanzeige, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche).
Praxisbeispiel: Aufdeckung einer Kassenunterschlagung
Ein Einzelhändler bemerkte Unstimmigkeiten in der Kasse – trotz guter Umsätze fehlten regelmäßig Gelder. Unsere Detektei installierte eine verdeckte Kameraüberwachung (rechtssicher nach § 26 BDSG). Die Auswertung zeigte: Eine Mitarbeiterin entnahm über Wochen hinweg Bargeld und manipulierte die Buchungen.
Ergebnis:
- Schadenssumme: 50.000 € – vollständig zurückerstattet.
- Kostenerstattung: Die gesamten Detektiv- und Anwaltskosten wurden von der Täterin übernommen.
- Arbeitsrechtliche Konsequenz: Fristlose Kündigung via Aufhebungsvertrag. Auf eine Anzeige wegen Unterschlagung wurde verzichtet.
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