- Kostenfreie Erstberatung -
Alle Artikel anzeigen

Archivübersicht

9. Juli 2016

Warum heißt ein Privatdetektiv in Österreich Berufsdetektiv?

Lesedauer: 2 Minuten

Detektive gibt es hierzulande seit etwa 1860. Vorher gab es bereits erste Vertreter des Berufsstandes in Frankreich und Großbritannien und den USA. Schon 1896 wurde der erste Detektiv-Verband in Deutschland gegründet.

Fortan nannte man private Ermittler stets Detektive oder in der Langform Privatdetektive.

Der Ursprung des Begriffs liegt übrigens in dem aus dem Latein kommenden Wort "detegere". Das heißt so viel wie aufdecken.

Keine Gemeinsamkeit mit dem Detective der Polizei

Die Bezeichnung Privatdetektive begründet sich primär auf die Tatsache, dass die Ermittler im englischen Sprachraum Private Detectives genannt wurden. Die Hinzufügung des Wortes "Private" geschah, um Privatermittler von den Detectives zu unterscheiden, die es bei der Polizei gab. Denn Detective war und ist im englischsprachigen Bereich ein Dienstrang eines Polizisten.

In den folgenden Jahrzehnten hießen die privaten Ermittler dann im deutschsprachigen Raum Detektive oder Privatdetektive. Später etablierte sich auch noch der Begriff Wirtschaftsdelikten. Damit sollte eine besondere Spezialisierung des Detektivs auf die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten Rechnung getragen werden. Das war so in Deutschland, in der Schweiz und auch in Österreich.

Woher kommt aber die seltsame Bezeichnung Berufsdetektiv in Österreich?

In Österreich kann man irgendwann auf die Idee, dem Image der dortigen Detektive etwas mehr Glanz zu verleihen.

Die Gewerbeausübung zählt in Österreich als reglementiertes Gewerbe. Um dem Gewerbe nachgehen zu können, bedarf es einer behördlichen Befähigungsprüfung. Der neu kreierte Begriff für den Beruf lautete dann Berufsdetektiv.

Allerdings ist die Ausbildung für den Berufsdetektiv auch in Österreich nicht geregelt. Die einzige Definition besteht aus dem Prüfungsinhalt der Prüfungsverordnung für die Befähigungsprüfung.

Befähigungsprüfung zum Berufsdetektiv nur für selbständige Gewerbetreibende

Diese Befähigungsprüfung legen aber ausschließlich die selbstständigen Gewerbetreibenden ab. Angestellte Detektive, die für Berufsdetektive arbeiten, heißen Berufsdetektivassistenten.

Spezielle Berechtigungen in Österreich für Detektive

Die Berechtigung, Ermittlungen zu strafrechtliche relevanten Handlungen durchzuführen, die Berechtigung Beweismaterialien für Gerichtsverfahren zu beschaffen und der bewaffnete Personenschutz wurde 1973 in der österreichischen Gewerbeordnung verankert.

Seither heißen Detektive in Österreich offiziell Berufsdetektive. Im Alltag hingegen wird kaum von Berufsdetektiven oder Berufsdetektivassistenten gesprochen. Der Volksmund redet auch in Österreich von Detektiven oder Privatdetektiven.

Sonderrechte für dortige Detektive in der Gewerbeordnung verankert

Tatsächlich genießen Detektive in Österreich gewisse Sonderrechte, die in der Gewerbeordnung verankert sind. Diese Befugnisse sind in § 129 GewO festgeschrieben.

§ 130 GewO definiert weitere Rechte der Detektive. Allgemeine Rechte finden sich auch in § 32 GewO. Die Berechtigung, sich Berufsdetektiv zu nennen, wird ebenfalls in § 130 GewO festgelegt.

Dennoch werden in der Praxis in der Regel die Begriffe Detektiv und Privatdetektiv genutzt. Der größte Verband heißt Österreichischer Detektiv Verband und nicht Österreichischer Berufsdetektiv Verband.

Ist der Begriff Berufsdetektiv Bestandteil der Firmenbezeichnungen?

Schauen wir uns die Domainnamen österreichischer Detekteien an, findet man den Begriff Berufsdetektiv in den Top-Ergebnissen bei Google nicht.

Dort tauchen im Domainname Begriffe auf wie

  • Detektivbüro
  • Detektiv
  • Privatdetektiv
  • Detektei
  • Detektive
  • Gewissheit

Alles Begriffe aus dem Alltagsgebrauch, nur nicht der Begriff Berufsdetektiv.

Berufsdetektiv ist die einzige offizielle Berufsbezeichnung in Österreich

Dennoch ist und bleibt Berufsdetektiv die offizielle Bezeichnung des Berufs in Austria. In den Verträgen der dortigen Detekteien werden nach unserem Wissen dann auch meist die Begriffe Berufsdetektiv und Berufsdetektivassistent verwandt. Das gilt speziell für die Honorierung.

In Deutschland ist diese Bezeichnung extrem selten. Lediglich in einigen Teilen Bayerns wird sie gelegentlich genutzt. Allerdings haben wir noch bei keiner Detektei in München entweder die Bezeichnung Berufsdetektei oder Berufsdetektiv im Namen gesehen.

Die Detektive aus Österreich können stolz darauf sein, festgeschriebene Rechte in einem anerkannten Gewerbe zu haben. In Deutschland basiert die Tätigkeit auf den Jedermannsrechten ohne jegliche besondere Rechte und Befugnisse für Detektive. Die Österreicher sind da ein gutes Stück weiter.

Kontakt

Kontaktformular (* Pflichtfelder)

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

© Copyright 2023 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv.
crossmenu