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Wie man „Ermittlungskosten“ zurückerstattet bekommt: Detektivkosten als Schadenersatz


Detektivkosten können als Schadenersatz gelten. Voraussetzung ist immer die Notwendigkeit des Einsatzes einer Detektei für den Sachverhalt. Zur Thematik des Schadensersetzes in Form der Erstattung der Detektivkosten gibt es ein Reihe von Urteilen.


Bundesarbeitsgericht: Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten


Im Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einem Arbeitnehmer haben, der den Arbeitgeber hintergangen hat. Führen die ermittelten Fakten dazu, dass der Verdacht auf eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung bestätigt wird, so kann aus diesem Grund eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall können auch notwendige Detektivkosten erstattungsfähig sein. Das gilt grundsätzlich für die Kosten, die unter Berücksichtigung der notwendigen Geringhaltung der Kostenhöhe als erforderlich anzusehen waren. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 26.09.2013 mit dem Aktenzeichen 8 AZR 1026/12. Hintergrund für das Urteil war das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit.


Der überführte Arbeitnehmer muss wegen einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 280 Absatz 1 BGB seinem Arbeitgeber die Kosten einer eingeschalteten Detektei ersetzen. Das gilt dann, wenn der Arbeitgeber wegen eines bestehenden konkreten Verdachts der Detektei die Beobachtung des krankgeschriebenen Arbeitnehmers beauftragt hat. Der Arbeitnehmer muss dann von den Detektiven einer vorsätzlichen Verletzung der vertraglichen Pflichten überführt werden.


Bundesgerichtshof: Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten


Auch der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Detektiv-Kosten als Schadenersatz dem Auftraggeber der Detektei zu erstatten sein können. Vorliegend wurde der Fall behandelt, wonach der Kunde einer Tankstelle zwar getankt, aber die Tankfüllung nicht bezahlt hat. Entscheidend ist dabei, ob sich die Kosten für die Detektei in einer Höhe halten, die ein verständiger Mensch in ähnlicher Situation eingesetzt hätte. So urteilte der Bundesgerichtshof am 04.05.2011 mit dem Aktenzeichen VIII ZR 171/10.


Oberlandesgericht Koblenz – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten


Hintergrund der Entscheidung war die Verletzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. Muss der ehemalige Arbeitgeber einen Detektiv einschalten, weil der klare Verdacht auf einen Verstoß gegen dieses Verbot des Wettbewerbs besteht und der Verdacht bestätigt sich bei der Observation, dann sind die Kosten der Detektei zu erstatten. Das gilt dann, wenn die Detektivkosten zur Überführung notwendig waren. So entschied das OLG Koblenz im Jahr 2010 mit dem Aktenzeichen 14 W 757/10.


Oberlandesgericht Karlsruhe – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten.


Auch im Wettbewerbsrecht können Detektivkosten als Schadensersatz erstattungsfähig sein. Die unlautere Behinderung eines Wettbewerbers am Markt führt zu einer Schadensersatzpflicht der geschädigten Firma. Die Kosten für die Detektive sind in angemessener Höhe zu erstatte. So urteilte das OLG Karlsruhe im Jahr 2009 mit dem Aktenzeichen 6 U 52/09.


Oberlandesgericht Stuttgart – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu ersetzen


Auch im Familienrecht können Detektivkosten als Schadenersatz erstattungsfähig sein. Kommt es in einem Verfahren zur Situation, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Detektiv einschalten muss, weil er ansonsten ein für ihn nicht nachzuweisendes Fehlverhalten des anderen Verfahrensbeteiligten nicht nachweisen kann, so können die Detektivkosten zu den erstattungsfähigen Kosten gehören. Im vorliegenden Fall ging es um Trennungsunterhalt, den eine Partei zurecht nicht zahlen wollte, dafür aber Beweise benötigte. So urteilte das OLG Stuttgart im Jahr 1989 mit dem Aktenzeichen 8 WF 96/88.


Oberlandesgericht München – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu ersetzen


Hintergrund war ein Verfahren im Arbeitsrecht. Ein Arbeitgeber hatte einen klaren Verdacht gegen einen Arbeitnehmer. Zur Beweisführung setzte er einen Detektiv ein. Wenn die Feststellungen der Detektei die prozessuale Position des Arbeitgebers für ihn vorteilhaft verändern, können die Kosten der Detektei erstattungsfähig sein. So urteilte das OLG München im Jahr 1993 mit dem Aktenzeichen 11 W 1592/93.


Eine Vielzahl weiterer deutscher Gerichte haben ähnliche Urteile gefällt, wenn es darum ging, ob die Aufwendungen für Privatdetektive schadenersatzpflichtig und somit zu erstatten sind. Grundsätzlich empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der in Ihrem Fall prüft, ob auch Sie die Detektivkosten von der Gegenseite zurückfordern können.


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Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigekit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

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Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

Kann ich Detektivausgaben von der Gegenseite zurückverlangen? Eine Rückerstattung von Detektivgebühren ist des Öfteren denkbar. Das ist in § 91 der Zivilprozessordnung festgelegt.*


Demnach können die Honorare für einen Privatdetektiv theoretisch dem Verursacher berechnet werden. Es geht dabei um eine Art von Kosten der Rechtsverfolgung, wenn diese im bearbeiteten Fall erforderlich gewesen sind.*


Allgemeingültig kann an dieser Stelle natürlich nicht zu 100% sicher versprochen werden, ob auch in Ihrer Angelegenheit das das Zurückverlangen der Kosten durchführbar ist. Falls auch Sie einen Detektiv in Deutschland verpflichten möchten, dann lassen Sie sich jetzt hierzu informieren.  In dieser Beratung kann auch die Nachfrage nach der Möglichkeit der Rückerstattung von Detektivaufwendungen besprochen werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von Ihrem rechtlichen Beistand aufklären.

Was kostet der Einsatz von Detektiven?

Die meistgestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“ **Die Fragestellung nach dem Preis für einen Ermittler in Deutschland lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist natürlich für uns verständlich, dass Klienten schon zu Beginn des allerersten Dialogs die späteren Aufwendungen genannt bekommen möchten. Leider lässt sich eine solche Anfrage zumeist nicht geradewegs beantworten. Die Ausgaben für einen Ermittler unterscheiden sich auch in Deutschland enorm. Es kommt darauf an, was der Privatdetektiv in Deutschland für den Mandanten ermitteln muss. **Wie von Ihnen bestimmt nachvollzogen werden kann, entwickeln sich durch andersartige Recherchen eines Detektivbüros auch vollkommen andersartige Preise. Es ist schlichtweg nicht möglich, sich stark unterscheidende Dienste zu vergleichen. Eine Observation in Deutschland wird von anders spezialisierten Detektiven gemacht als eine Personensuche beispielsweise in der Schweiz. Somit fallen auch unterschiedliche Kostensätze an. Deshalb ist es bedeutend, sich im Vorfeld detailliert beraten zu lassen. Die Erstberatung durch einen Detektiv ist ohne jegliche Verpflichtung und kostenlos. **Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird. **Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Was kann ein Privatdetektiv?

Was kann ein Detektiv in Deutschland?

Ein Privatdetektiv kann als Kontaktmann bei Beweisermittlungen tätig sein. Überwiegend einem Verfahren vor Gericht ist es von zentraler Bedeutung, eindeutige Dokumentationen und standhafte Zeugen in der Hand zu haben. **Die Recherche eines Detektivbüros mag dabei helfen, die Ausgangslage effektiv aussichtsreicher zu gestalten.

Ein Detektiv kann recherchieren, Überwachungen durchführen und Auskünfte erteilen. Weil Privatermittler keine Sonderrechte haben, können sie keine geschützten amtlichen Auskünfte einholen.

Der Einsatz von Kameraüberwachung ist ebenfalls wie die Suche nach einem „nach unbekannt“ umgezogenen Menschen ein Arbeitsfeld für eine Privatdetektei.

Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Darf ein Detektiv in Deutschland abhören oder Telefongespräche mitschneiden? **Nein. Ein Detektiv darf weder Gespräche abhören noch aufnehmen. In der BRD ist dies einzig und allein auf die Verfügung eines Richters hin durchführbar. Detektivbüros hören deshalb nicht ab. **Im Gegenteil: Ein dafür ausgebildeter Lauschabwehrtechniker kann jedoch mit Ihrem Einverständnis Ihre Wohnung nach heimlichen Mikrofonen und Überwachungskameras untersuchen.


Seite zuletzt aktualisiert am 14.06.2020 um 22:24 Uhr.


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