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Wie man "Ermittlungskosten" zurückerstattet bekommt: Detektivkosten als Schadenersatz

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Detektivkosten können als Schadenersatz gelten. Voraussetzung ist immer die Notwendigkeit des Einsatzes einer Detektei für den Sachverhalt. Zur Thematik des Schadensersetzes in Form der Erstattung der Detektivkosten gibt es ein Reihe von Urteilen.

Bundesarbeitsgericht: Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten

Im Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einem Arbeitnehmer haben, der den Arbeitgeber hintergangen hat. Führen die ermittelten Fakten dazu, dass der Verdacht auf eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung bestätigt wird, so kann aus diesem Grund eine Kündigung ausgesprochen werden.

Detektivkosten Schadenersatz

In dem Fall können auch notwendige Detektivkosten erstattungsfähig sein. Das gilt grundsätzlich für die Kosten, die unter Berücksichtigung der notwendigen Geringhaltung der Kostenhöhe als erforderlich anzusehen waren. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 26.09.2013 mit dem Aktenzeichen 8 AZR 1026/12. Hintergrund für das Urteil war das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit.

Der überführte Arbeitnehmer muss wegen einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 280 Absatz 1 BGB seinem Arbeitgeber die Kosten einer eingeschalteten Detektei ersetzen. Das gilt dann, wenn der Arbeitgeber wegen eines bestehenden konkreten Verdachts der Detektei die Beobachtung des krankgeschriebenen Arbeitnehmers beauftragt hat. Der Arbeitnehmer muss dann von den Detektiven einer vorsätzlichen Verletzung der vertraglichen Pflichten überführt werden.

Bundesgerichtshof: Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten

Auch der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Detektiv-Kosten als Schadenersatz dem Auftraggeber der Detektei zu erstatten sein können. Vorliegend wurde der Fall behandelt, wonach der Kunde einer Tankstelle zwar getankt, aber die Tankfüllung nicht bezahlt hat. Entscheidend ist dabei, ob sich die Kosten für die Detektei in einer Höhe halten, die ein verständiger Mensch in ähnlicher Situation eingesetzt hätte. So urteilte der Bundesgerichtshof am 04.05.2011 mit dem Aktenzeichen VIII ZR 171/10.

Oberlandesgericht Koblenz – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten

Hintergrund der Entscheidung war die Verletzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. Muss der ehemalige Arbeitgeber einen Detektiv einschalten, weil der klare Verdacht auf einen Verstoß gegen dieses Verbot des Wettbewerbs besteht und der Verdacht bestätigt sich bei der Observation, dann sind die Kosten der Detektei zu erstatten.

Das gilt dann, wenn die Detektivkosten zur Überführung notwendig waren. So entschied das OLG Koblenz im Jahr 2010 mit dem Aktenzeichen 14 W 757/10.

Oberlandesgericht Karlsruhe – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu erstatten.

Auch im Wettbewerbsrecht können Detektivkosten als Schadensersatz erstattungsfähig sein. Die unlautere Behinderung eines Wettbewerbers am Markt führt zu einer Schadensersatzpflicht der geschädigten Firma. Die Kosten für die Detektive sind in angemessener Höhe zu erstatte. So urteilte das OLG Karlsruhe im Jahr 2009 mit dem Aktenzeichen 6 U 52/09.

Oberlandesgericht Stuttgart – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu ersetzen

Auch im Familienrecht können Detektivkosten als Schadenersatz erstattungsfähig sein. Kommt es in einem Verfahren zur Situation, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Detektiv einschalten muss, weil er ansonsten ein für ihn nicht nachzuweisendes Fehlverhalten des anderen Verfahrensbeteiligten nicht nachweisen kann, so können die Detektivkosten zu den erstattungsfähigen Kosten gehören. Im vorliegenden Fall ging es um Trennungsunterhalt, den eine Partei zurecht nicht zahlen wollte, dafür aber Beweise benötigte. So urteilte das OLG Stuttgart im Jahr 1989 mit dem Aktenzeichen 8 WF 96/88.

Oberlandesgericht München – Detektivkosten sind als Schadenersatz zu ersetzen

Hintergrund war ein Verfahren im Arbeitsrecht. Ein Arbeitgeber hatte einen klaren Verdacht gegen einen Arbeitnehmer. Zur Beweisführung setzte er einen Detektiv ein. Wenn die Feststellungen der Detektei die prozessuale Position des Arbeitgebers für ihn vorteilhaft verändern, können die Kosten der Detektei erstattungsfähig sein. So urteilte das OLG München im Jahr 1993 mit dem Aktenzeichen 11 W 1592/93.

Eine Vielzahl weiterer deutscher Gerichte haben ähnliche Urteile gefällt, wenn es darum ging, ob die Aufwendungen für Privatdetektive schadenersatzpflichtig und somit zu erstatten sind. Grundsätzlich empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der in Ihrem Fall prüft, ob auch Sie die Detektivkosten von der Gegenseite zurückfordern können.

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