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Diebstahl im Betrieb nachweisen

So schützen Sie sich als Arbeitgeber vor Diebstahl im Betrieb und überführen die Täter.

Wer bei dem Thema Diebstahl im Arbeitsverhältnis nur an den Bleistift oder den einen oder anderen Briefumschlag denkt, den der Mitarbeiter sich vielleicht einsteckt, irrt.

Er sieht nicht die reale, extrem schädliche Dimension, die solche Diebstähle im Betrieb annehmen können.

Große kriminelle Energie bei Diebstählen in Firmen

So haben unsere Wirtschaftsdetektive schon viele Fälle aufklären können, in denen Mitarbeiter nicht nur Sozialbetrug begingen, indem sie sich arbeitsunfähig schreiben ließen, um in dieser Zeit schwarz arbeiten zu können. Vielmehr stahlen sie auch noch dreist Material des Arbeitgebers, um dieses auf der „Schwarzbaustelle“ zu verarbeiten.

In solchen Fällen agieren die Täter häufig nicht allein, sondern verbünden sich mit Kollegen. Diese haben eine entsprechende Position inne, die ihnen bei ihren Machenschaften nützlich ist.

Durch geschickte Vertuschungsaktionen ist es für den Arbeitgeber oft nicht einfach, solche kriminellen Verstrickungen von Personal aufzudecken und zu ergründen.

Das Stehlen am Arbeitsplatz kann rein rechtlich gesehen auch eine Unterschlagung sein. So begeht der Kassierer beim Stehlen aus der Kasse das Delikt der Unterschlagung. Nach geltendem Recht ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung.

Wir reden beim Diebstahl am Arbeitsplatz durch einen Angestellten aber nicht nur von einer Verfehlung im Sinne des Arbeitsrechts. Vielmehr ist sogar das Strafrecht betroffen und der Arbeitgeber könnte eine Strafanzeige erstatten. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist noch das kleinste Übel, das dem Angestellten droht. Wird jemand wegen Diebstahls verurteilt, steht eine Vorstrafe im Raum. Mit diesen Konsequenzen resultierend aus dem Strafrecht kalkulieren die wenigsten Täter.

Warenbewegungen mit Risiko eines Diebstahls

Ein großes Maß an Fach- und Insiderwissen war nötig, um den Fall eines international agierenden Teams aufzudecken, das einen unserer Klienten im ganz großen Stil bestahl. Dabei war nicht nur der eigentliche Diebstahl der Waren auf dem Transportweg vom Produzenten zum Vertrieb im Vordergrund.

Unsere Wirtschaftsermittler konnten sogar das komplette Netz sprengen und Delikte, wie Fälschung und Betrug beweisen, die dazu nötig waren, das Diebesgut in bare Münze zu verwandeln.

Dadurch konnten wir nicht nur die eigentlichen Diebe fassen und der Arbeitgeber konnte sie zur Verantwortung ziehen. Vielmehr bekam der Arbeitgeber den komplette Ring an Zuarbeitern, der dahinter stand, auf dem goldenen Tablett mitgeliefert.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Ermittlungen vollkommen seriös und diskret angestellt werden, denn nur auf legalem Weg beschaffte Beweise haben Bestand für den Arbeitgeber vor Gericht Bestand und bringen Diebe zu Fall.

Der typische Fall: Der Griff in die Kasse

Ein stetig wiederkehrender Fall für eine Detektei: Diebstahl von Geld aus der Kasse. Es muss nicht unbedingt der Kassierer sein, auch andere Angestellte können die “Gunst der Stunde” nutzen und am Arbeitsplatz in die Kasse greifen. Lesen Sie dazu den ausführlichen Artikel zum Thema Kassendiebstahl.

Das Stehlen am Arbeitsplatz muss nicht unbedingt aus der Registrierkasse sein. Es kann auch die Kasse für das Trinkgeld oder die legendäre “Portokasse” betreffen.

Meist löst eine Detektei solch einen Fall in Form einer Videoüberwachung mit versteckten Kameras. Wird jemand dabei des Diebstahls überführt, so droht nach dem Arbeitsrecht die fristlose Kündigung des Angestellten durch den Arbeitgeber.

Als Arbeitgeber sollten Sie bei Verdacht auf Diebstahl im Betrieb sofort handeln

Liegt in Ihrem Unternehmen der Verdacht vor, dass es zu einem Diebstahl durch einen Mitarbeiter kommt, handeln Sie gleich, bevor Ihr Unternehmen unnötigen Schaden erleidet. Unsere Ermittler sind darauf geschult, besonders diskret zu arbeiten. Sie sorgen dafür, dass sie Ihren gewohnten Betriebsablauf und die Arbeit von den anderen Mitarbeitern so wenig wie möglich stören.

Wenden Sie sich mit einer genauen Beschreibung Ihres Verdachts an einen unserer Wirtschaftsdetektive, damit dieser eine individuelle Strategie entwickeln kann, wie der Fall am besten zu verfolgen und die Täter auf frischer Tat ertappt werden können. Dann ist die fristlose Kündigung eines Angestellten wegen Diebstahls nach dem Arbeitsrecht möglich.

Nach dem Arbeitsrecht benötigt der Arbeitgeber Beweise

Denn nur mit Hilfe von professionell und seriös ermittelten Beweisen können Sie den Fall nötigenfalls auch juristisch verfolgen, damit Ihr Schaden und Ihre Aufwendungen ersetzt werden.

Was können wir zu Ihrem Gelingen beitragen? Rufen Sie noch heute bei uns an und lassen sich von einem speziell geschulten Detektiv unverbindlich betreuen und beraten. Rufen Sie jetzt bei einem Experten an:

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Kündigung bei Diebstahl im Betrieb ist nach dem Arbeitsrecht zumeist zulässig

Frist­lo­se Kün­di­gung we­gen eines Dieb­stahls am Ar­beits­platz ist gerechtfertigt

Eine Mitarbeiterin hatte 50 Eu­ro aus der Kasse eines Ladens entnommen und in die eigene Tasche gesteckt. Vor einigen Jahren wurde im “Emmely-Urteil” des Bundesarbeitsgerichts festgestellt, dass nicht jeder Diebstahl eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Das ist dann der Fall, wenn es nur um eine Bagatelle geht und sich ein Arbeitnehmer sonst über Jahre ordnungsgemäß verhalten hat.

Nun hoffte die Verkäuferin darauf, dass 50 Euro auch als  Bagatelle eingestuft würden. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied: 50 Euro sind kein Ba­ga­tellde­likt. Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber war rechtlich zulässig und statthaft. Der Vertrauensbruch machte eine Weiterbeschäftigung unmöglich. Urteil vom 16.09.2010, Aktenzeichen 25 Sa 1080/10. Als Arbeitnehmer stand sie dann dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung.

Ein Arbeitgeber darf die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aussprechen, sofern ein „wichtiger Grund“ gemäß § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorliegt. So ein Grund ist nach der Rechtsprechung beispielsweise ein Diebstahl durch einen Arbeitnehmer.

Mit dem Diebstahl geht ein erheblicher Vertrauensverlust einher, den der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss. Das Arbeitsrecht ist dann dem Arbeitgeber wohlgesonnen. Es schützt in einem Fall von Diebstahl am Arbeitsplatz die Interessen des Arbeitgebers, was bekanntlich sonst nicht immer der Fall ist. Das Mittel der fristlosen Kündigung steht im Falle eines Diebstahls in der Regel im Raum. Dabei sollten Sie sich stets den Rat einer Fachanwaltskanzlei einholen, damit Sie nicht einen Formfehler machen, den der Dieb zum Nachteil des Arbeitgebers für sich ausnutzen kann.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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