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Nachweis von Kassendiebstahl durch Kassenüberwachung

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Bei einem Verdacht auf Unterschlagung von Geld aus der Kasse kommt in den meisten Fällen eine Videoüberwachung zum Einsatz. In einigen Fällen führen unsere Detektive alternativ Testkäufe durch.

Nachweis von Kassendiebstahl durch Kassenüberwachung

Landläufig bezeichnet man eine Unterschlagung von Bargeld durch eine Kassiererin oder einen Kassierer auch als Kassendiebstahl. Erfahren Sie hier, wie Ihnen ein Kassenüberwachung Beweise bei Inventurdifferenzen liefert.

Zur Aufklärung des Tatverdachts bauen unsere Detektive in der Regel eine kleine Kamera direkt über der Kasse ein. Alsdann zeichnet die Spycam die Kassier-Vorgänge auf. So lässt sich dann später bei der Auswertung erkennen, ob jemand im wahrsten Sinne des Wortes in die Kasse gegriffen hat.

Ist eine Kassenüberwachung immer erlaubt?

Generell gilt in Deutschland, dass keine dauerhafte heimliche Überwachung durch Videokameras erfolgen darf. Ausnahmen gelten dann, wenn ein Straftatbestand vermutet wird.

Meist gilt das bei unerklärlichen Kassendifferenzen. Betroffen sind überwiegend Einzelhändler.

Dann darf zumindest kurzzeitig eine Videoüberwachung der Kasse vorgenommen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Videoüberwachung des Kassenbereiches nicht dazu dient, die Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu überwachen. Über eine kurze Zeit dürfen alle Vorgänge des Kassierens gefilmt und ausgewertet werden, um einen Täter zu überführen.

Wann gilt die Videoüberwachung als erforderlich?

Lässt sich ein Tatbestand durch verschiedene Ermittlungen beweise, ist in der Regel das "mildeste Mittel" zu nutzen. Ist also ein Testkauf genauso effektiv wie eine Videoüberwachung, so ist der Testkauf vorzunehmen.

Kann mit diesem oder anderen Mittel keine Aufklärung erfolgen, darf die Detektei eine Videoüberwachung einsetzen. Um kein Problem mit dem Datenschutzbeauftragen zu bekommen, ist es sinnvoll, die Maßnahme genau zu bezeichnen. Es wird also ein Protokoll erstellt, in dem festgehalten wird, wozu die Spionagekamera genau dient.

Darf überall im Unternehmen in Deutschland heimlich gefilmt werden?

Prinzipiell ist keine dauerhafte Videoüberwachung statthaft. An den Stellen, bei denen aus Sicherheitsgründen eine Videokamera im Einsatz ist, ist diese Überwachung zu kennzeichnen. Verboten sind immer Videoaufzeichnungen zum Beispiel in

  • den WC-Bereichen,
  • Duschen,
  • Sozialräumen,
  • Schlafbereichen
  • und dem Bereich, in dem sich die Mitarbeiter umkleiden.

Ist die Kamera bei Verdacht auf Diebstahl eingesetzt, so darf sie in verdeckter Form nur in nicht öffentlich zugänglichen Räumen eingebaut sein. In öffentlichen Räumen müssen sie immer für Besucher oder Kunden gekennzeichnet sein.

Ist die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz überhaupt zulässig?

Mit der Frage der verdeckten Videoüberwachung hat sich vor einigen Jahren das Bundesarbeitsgericht befasst. Dabei entschieden die Richter, dass bei begründeten Ausnahmefällen eine versteckte Kamera angebracht werden darf. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Somit ist es im Kassenbereich bei einem Verdacht zulässig, mit Videotechnik zu arbeiten (Urteil 2 AZR 153/11).

Auch die neue Regelung beim Datenschutz erlaubt eine Videoüberwachung im Kassenbereich im Einzelhandel oder anderen Unternehmen bei einem handfesten Verdacht auf eine strafbare Handlung.

Sind die Kameras für Besucher oder Mitarbeiter sichtbar?

Wenn eine Kassenüberwachung Erfolg haben soll, ist eine Kamera zur Überwachung nicht als solche erkennbar. Darum verbauen unsere Techniker stets sehr kleine Kameras. Diese sind von außen nicht zu sehen.

Um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, sind die Überwachungskameras per Kabel mit dem Rekorder verbunden. Eine Kamera, die in einem Alltagsgegenstand getarnt ist, darf nicht per W-LAN mit dem Rekorder verbunden sein. Ist sie per Kabel verbunden, ist der Einsatz erlaubt.

Wer wertet die Video-Aufnahmen aus?

Nach der Kassenüberwachung gilt es, die Aufzeichnung auszuwerten. Dieses kann der Kunde auch selber machen. Er bekommt dazu die nötige Technik von uns gestellt.

Möchte er es nicht selber machen, bieten wir es als Dienstleistung an. Dazu schaut sich ein Detektiv die Vorgänge genau an. An den Stellen, bei denen eine Straftat aufgezeichnet wurde, machen wir dann einen schriftlichen Vermerk.

Am Ende erhält der Kunde ein Protokoll mit allen Tatvorgängen. Diese sind auf die Minute genau aufgelistet. Die entsprechenden Stellen fassen wir per Video zusammen. Der Datenschutz ist dabei einzuhalten.

Kassenfehlbetrag Detektive helfen

Was passiert nach der Kassenkontrolle?

Nach der Überwachung baut der Detektiv die Kameras über das Kasse wieder aus. Der Kunde erhält das Material und entscheidet, was nun passiert.

Konnte ein Diebstahl festgestellt werden, kommt es meist zur Kündigung. Vorher steht das Überführungsgespräch an. Dabei konfrontiert man den Täter mit seiner Tat. In diesem Gespräch versuchen  wir dann gemeinsam, eine Lösung ohne Polizei und Gericht zu finden. Meist gelingt das aus.

Diese Lösung sieht dann so aus, dass das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst wird. In vielen Fällen ist durch den Täter der entstandene Schaden zu ersetzen. Ein Mitarbeiter der Detektei kann begleitend bei dem Gespräch dabei sein.

Oft setzen die Beteiligten in diesem Gespräch ein Schuldanerkenntnis auf. Dieses muss der Täter oder die Täterin unterschreiben. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitgeber auf die Strafverfolgung durch die Behörden. Das führt oft zu einer Win-Win-Situation für beide Parteien.

Mit der Kassenüberwachung und dem abschließenden Entlassgespräch ist die Sache dann schnell in kurzer Zeit aus der Welt, sofern der Täter den durch ihn entstandenen Schaden ersetzt.

Wird bei Ihnen Geld aus der Kasse gestohlen?

  • Sind Sie Opfer von Kassendiebstahl?
  • Haben Sie laufend unerklärliche Kassendifferenzen oder Inventurdifferenzen?

Dann sprechen Sie mit uns. Wir erklären Ihnen, wie eine Detektei für Sie klare Beweise beschaffen kann.

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Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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