Verleumdung - werden Sie verleumdet und beleidigt?
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Verleumdung – was ist das überhaupt? Der Gesetzgeber definiert Verleumdung als einen Vorgang, bei dem üble Nachrede wider besseren Wissens betrieben wird. Zu gut Deutsch heißt das also, dass eine Person Dinge über eine andere Person behauptet, obwohl dem Verbreiter der Gerüchte genau bekannt ist, dass diese verbreiteten Dinge gar nicht stimmen.
Steht Verleumdung unter Strafe?
Verleumdung ist strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Bei einer Begehung in der Öffentlichkeit oder durch Verbreitung von Schriften Abbildungen oder Darstellungen ist sie auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, bei mildernden Umständen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu ahnden. Geregelt wird die Verleumdung in § 187 Strafgesetzbuch.
Auch in der Schweiz ist Verleumdung ein Straftatbestand. Hier gilt die Verleumdung als üble Nachrede wider besseren Wissens nach Artikel 174 Schweizer Strafgesetzbuch. Die Verleumdung ist in der Schweiz nur auf Antrag des Verletzten zu bestrafen und zwar mit Gefängnis oder Geldbuße. In Österreich heißt Verleumdung die fälschliche Bezichtigung eines anderen bei einer amtlichen Stelle, die Anlass zu amtlichen oder strafgerichtlichen Untersuchungen gibt oder geben könnte. Dieses Delikt ist strafbar nach Paragraph 297 Österreichischem Strafgesetzbuch.
Wie kann ein Detektiv Ihnen helfen, wenn sie verleumdet werden?
Befürchten Sie, dass dritte Personen über sie in verleumderische Art und Weise erziehen? Wenn sie sich juristisch gegen eine solche Verleumdung Viren wollen, benötigen Sie die entsprechenden Beweismaterialien. Nur mit klaren Beweisen können Sie in zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Form gegen den Verursacher vorgehen. Detektive können durch verdeckte Umfeld-Befragungen für Sie Zeugen und Beweise dafür finden, dass sie verleumdet werden.
Die von dem Privatdetektiv gewonnenen Erkenntnisse werden in einem schriftlichen Bericht zusammen gefasst. Dieser schriftliche Bericht wird Ihnen überlassen. Mit dem Bericht gehen sie anschließend zu ihrem Rechtsanwalt. Dieser wird dann juristisch prüfen, ob sie Aussicht haben, sich zur Wehr zu setzen. Im Zivilrecht wird der Detektiv als Zeuge benannt, damit sie auf Unterlassung klagen können. Im Strafrecht wird der Detektiv ebenfalls benötigt, wenn es um die Glaubhaftmachung ihres Antrages geht.
Privatdetektiv.de wird Ihnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gerne durch geeignete Ermittlungen und Erhebungen dabei behilflich sein, den oder die Verursacher der Verleumdungen zum Nachteil ihrer Person zu ermitteln. Mit Hilfe klarer Belege können auch Sie endlich den verleumderischen Aktivitäten anderer Personen zu ihrem Nachteil ein Ende bereiten. Lassen Sie sich jetzt beraten, wie Privatdetektive in einem Fall von Verleumdung exakt vorgehen:
0800 – 11 12 13 14
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