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Erbenermittlung - so finden Detektive Erben

Was ist eigentlich eine Erbenermittlung?

Lesedauer: 3 Minuten

Wenn eine Person stirbt, tritt entweder ein Testament oder ein Erbvertrag in Kraft oder das gesetzliche Erbrecht. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben dann Verwandte des Verstorbenen. Sind jedoch keine Verwandten bekannt, müssen diese gesucht werden.

Der Staat macht es in der Regel nur in einfachen Fällen. Das macht den Weg frei für Erbenermittler. Diese spüren Verwandte als Erben der verstorbenen Personen auf und verhelfen diesen somit zu  einem unerwarteten Erbe. Dafür erhält der Erbenermittler später einen Anteil von der verfügbaren Erbmasse von dem oder den Erben.

Erbenermittlung

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Wie wird die Verteilung der Erbschaft auf verwandte Personen geregelt? Eine mit der verstorbenen Person verwandte Person erbt von Gesetzes wegen gemäß des Gerades der Verwandtschaft. Hierbei stuft das Gesetz den Verwandtschaftsgrad in verschiedene Ordnungen ein.

Verwandte 1. Ordnung

Der im Erbgesetz höchste Verwandtschaftsgrad ist die 1. Ordnung. Darunter fallen eigene Kinder oder Enkel, sowie der Ehepartner. Die Personen der 1. Ordnung stechen nach dem Erbrecht die nachfolgenden Ordnungen aus.

Verwandte 2. Ordnung

Selbst wenn es etwas merkwürdig anhört, so sind im Erbrecht Eltern nur Verwandte 2. Ordnung. Diese Einteilung ist notwendig nach dem Erbrecht, damit eigene Kinder vor den leiblichen Eltern stehen. Geschwister sind Verwandte der 2. Ordnung, genau wie Nichten, Neffen und geschiedene Elternteile des Verstorbenen.

Verwandte 3. Ordnung

Verwandte in 3. Ordnung sind nach dem Erbrecht Großeltern, Tanten und Onkel. Ein Cousin oder eine Cousine ist ebenfalls Erbe dritter Ordnung.

Wer erbt in welcher Reihenfolge?

Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, so erben Personen gestaffelt nach der Ordnung. Gibt es also einen Verwandten der 1. Ordnung, so kann so kann kein Verwandter der zweiten Ordnung oder niedriger erben. Lebt niemand aus der ersten Ordnung, erben die Verwandten der zweiten Ordnung. Solange es jemanden in der zweiten Ordnung gibt, entfällt die Erbmöglichkeit für die dritte Ordnung. Gleiches gilt für entferntere Verwandtschaftsgrade. Übrigens gelten Personen wie ein Schwager oder die Schwiegereltern nicht als Verwandte nach dem Erbrecht.

Auf die Sonderfälle der Repräsentation wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen, weil sie den Rahmen sprengen und das Thema der Erbenermittlungen durch Detektive oder Genealogen nur indirekt betreffen.

Kümmert sich das Nachlassgericht um die Ermittlung der Erben?

Die Nachlassgerichte in Deutschland haben die Aufgabe, die vorhandene Erbmasse zu sichern. Dazu schützt der Nachlasspfleger das Nachlassvermögen vor dem nicht gestatteten Zugriff dritter Personen. Grundsätzlich bemüht sich das Nachlassgericht, die vorhandenen Erben zu ermitteln, sofern sie die Personen finden können. Das allerdings ist nicht in jedem Fall möglich. Denn ein Nachlassgericht ist weder ein Privatdetektiv noch ein Genealoge. Oft gestaltet es sich recht aufwändig, einen vielleicht entfernten Verwandten zu finden.

In einem solchen Fall kommt ein Erbenermittler ins Spiel. Der Erbenermittler versucht oft auf eigene Kosten und eigenes Risiko, Erben nach der gesetzlichen Erbfolge zu finden. Aufgabe des Erbenermittlers ist dabei nicht nur, die erbberechtigten Personen zu eruieren, sondern auch die Belege für die Berechtigung zum Erbe zu beschaffen. Dadurch verhilft er der gefundenen Person zu einer meist unverhofften Erbschaft.

Ist ein Erbenermittler immer fündig?

Da der Erbenermittler in der Regel bis auf wenige Ausnahmen auf eigene Kosten und eigenes Risiko nach erbberichtigten Verwandten sucht, lässt sich nachvollziehen, dass er viel Energie in die Suche investiert. Nur wenn er einen Erben eruiert und seine Wohnadresse findet, ist der Erbenermittler in der Lage, seinen Aufwand refinanzieren zu können. Daher ist die Erfolgsquote hoch, aber nie bei 100%.

Findet der Erbenermittler niemand, der erbberechtigt wäre, fällt das Erbe übrigens dem Staat zu.

Von wem wird ein Erbenermittler beauftragt?

In der Regel treten Nachlassgerichte oder Behörden an den Erbenermittler heran. Der Nachlasspfleger oder der gesetzliche Vertreter beauftragen sodann einen Erbenermittler mit der Identifizierung und der Aufspürung entfernter oder verschollener Erben.

Mitunter tritt ein Anwalt an eine Detektei heran, wenn dieser mit der Regelung der Erbschaft betraut wurde und eine Erbenermittlung durch eine Detektiv Kanzlei notwendig sein sollte. Der Anwalt ermittelt in der Regel nicht selber, sondern überlässt diesen Part den Profis.

Hin und wieder sind Erbengemeinschaften die Auftraggeber. Das gilt beispielsweise dann, wenn aus einer Erbengemeinschaft eine Person aktuell nicht auffindbar ist. Um die Handlungsfähigkeit der anderen Personen gewährleisten zu können, soll dann ein Detektiv eine Adressermittlung vornehmen.

Im Gegensatz zur Erbenermittlung, die sich meist in prozentualer Höhe am Erbe berechnet, ist für die Adressermittlung ein zumeist fixer Betrag zu zahlen.  Wenn Sie ein solches Anliegen haben, bieten wir gezielte Nachforschungen weltweit.

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