Anonyme Briefe zurückverfolgen: So lassen sich Drohbriefe und Schreiben ohne Absender aufklären
Autorin: Svenja Meismann, Mitglied des Board of Directors der World Association of Detectives
Stand: November 2025
Lesezeit: 8 Minuten
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie sich anonyme Briefe identifizieren und zurückverfolgen lassen. Von der ersten Reaktion auf einen Brief ohne Absender bis hin zu professionellen Ermittlungen durch eine Detektei lesen Sie alles, was wissenswert ist.
Brief ohne Absender im Briefkasten – wie Sie jetzt richtig reagieren
Wenn Sie einen Brief ohne Absender erhalten haben oder ein Schreiben ohne Absender in Ihrem Briefkasten lag, kann das beunruhigend sein. Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe. Es ist völlig normal, neugierig zu sein und den Brief vielleicht sogar schon geöffnet zu haben. Das ist nicht schlimm.
Wichtig ist nun, was Sie jetzt tun:
- Sichern Sie das Beweismaterial. Legen Sie Brief und Umschlag beiseite und fassen Sie sie möglichst nicht weiter an. So bleiben eventuell vorhandene Spuren für eine spätere Untersuchung erhalten.
- Schreiben Sie auf, wann und wo der Brief in Ihrem Briefkasten lag. Erinnern Sie sich an verdächtige Personen oder Beobachtungen? Selbst kleine Details können später wertvoll sein.
- Fühlen Sie sich durch den Inhalt bedroht oder belastet? Dann zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen. Sie müssen das nicht alleine ausstehen.

Anonyme Briefe identifizieren – diese Möglichkeiten gibt es
Ein anonymer Brief ist selten spurenlos. Die Identifizierung stützt sich auf eine Kombination aus materiellen und sprachlichen Hinweisen, die ein forensisches Gesamtbild ergeben.
Materielle Beweise am Umschlag und Papier:
- Drucker & Papier: Typ, Qualität, Alter und Beschaffungsweg des Papiers oder der Kuverts.
- Fingerabdrücke: Sichtbare oder latente Abdrücke auf dem Papier, der Hülle oder der Briefmarke.
- Verarbeitung: Art des Verschlusses, verwendete Klebemittel und Besonderheiten beim Zuschnitt.
Sprachliche und stilistische Merkmale:
- Wortwahl & Stil: Typische Redewendungen, wiederkehrende Floskeln oder fachsprachliche Ausdrücke.
- Rechtschreibung und Grammatik: Auffällige Fehlerquoten oder charakteristische Schreibweisen.
- Handschrift oder Typografie: Wiedererkennbare Buchstabenformen, Druckstärke oder bevorzugte Schriftarten.
Kontextuelle Hinweise:
- Vergleichstexte: Abgleich mit verdächtigen Textproben aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld.
- Umstände: Zeitpunkt und Ort des Auffindens, mögliche Zeugen oder Überwachungsaufnahmen.
Durch die systematische Auswertung aller verfügbaren Indizien lässt sich das Profil des Absenders erheblich eingrenzen. Je nach Zusammenhang gibt es auch erste Hinweise zur Motivation.
Anonyme Briefe zurückverfolgen – der typische Ablauf einer Ermittlung
Die Rückverfolgung eines anonymen Briefes folgt einem systematischen Prozess, der in drei zentrale Phasen unterteilt werden kann:
1. Sicherung und erste Einschätzung
Zunächst wird der Brief forensisch gesichert. Umschlag und Inhalt werden behutsam getrennt und unverändert gelagert, um alle physischen Spuren zu erhalten.
Parallel erfolgt eine erste inhaltliche Einordnung: Handelt es sich um eine Drohung, eine Beleidigung oder eine verwirrende Botschaft? Diese Bewertung bestimmt das weitere Vorgehen und die Dringlichkeit der Ermittlung.
2. Forensische und sprachliche Detailanalyse
In dieser Phase wird das Material im Detail untersucht. Experten analysieren Papierbeschaffenheit, Umschlagtyp, Klebespuren und potenzielle Fingerabdrücke.
Gleichzeitig erfolgt eine linguistische Untersuchung, die charakteristische Wortwahl, Satzbau, Rechtschreibung und unbewusste Stilmerkmale des Verfassers identifiziert. Falls vorhanden, werden diese Merkmale mit Vergleichstexten potentieller Absender abgeglichen.
3. Kontextanalyse und Gesamtauswertung
Abschließend wird der Brief in seinem größeren Kontext betrachtet: Zeitpunkt des Eingangs, bisherige Vorfälle und mögliche Motive von Personen im Umfeld des Empfängers.
Die Erkenntnisse aus allen vorherigen Schritten werden zusammengeführt, um ein Profil des Absenders zu erstellen und den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen.
Das Ergebnis ist eine fundierte Einschätzung zur wahrscheinlichen Herkunft des Schreibens sowie zu empfehlenden Maßnahmen – von rechtlichen Schritten bis zu präventiven Sicherheitsvorkehrungen.
Drohbriefe: Straftatbestand und Möglichkeiten der Aufklärung
Das Verfassen eines Drohbriefs stellt in der Regel eine Straftat dar. Mögliche Delikte sind unter anderem Nötigung, Bedrohung, Erpressung, Nachstellung oder Beleidigung. Daher ist es grundsätzlich möglich und ratsam, wegen eines Drohbriefs Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Obwohl der Täter durch die Anonymität bewusst im Verborgenen bleiben will, um einer Strafverfolgung zu entgehen, bedeutet dies nicht, dass er unidentifizierbar ist. Oft übersieht der Absender, dass das Schreiben selbst eine Vielzahl von Spuren enthält. Das können einerseits materielle Spuren sein wie z. B. Fingerabdrücke, Papierbeschaffenheit. Auf der anderen Seite können es auch sprachliche Spuren sein, z. B. charakteristische Formulierungen.
Mit Hilfe forensischer Methoden und detektivischer Arbeit kann es gelingen, diese Hinweise auszuwerten und den Kreis der möglichen Verfasser erheblich einzugrenzen oder den Absender sogar eindeutig zu identifizieren. Eine Anonymität ist somit niemals absolut.
Ist ein Drohbrief strafbar?
Ja, anonyme Drohbriefe sind in der Regel strafbar. Je nach Inhalt erfüllen sie verschiedene Straftatbestände. Mögliche Delikte sind:
Die rechtliche Einordnung hängt maßgeblich von den konkreten Formulierungen und der Absicht des Schreibens ab. Bereits der Versuch kann in vielen Fällen strafbar sein.
Ist ein anonymer Brief strafbar?
Ein anonymer Brief an sich ist nicht strafbar, solange er keine rechtswidrigen Inhalte enthält. Die reine Tatsache, einen Brief ohne Absender zu versenden, stellt noch keine Straftat dar. Dies gilt auch, wenn die darin mitgeteilten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Anders sieht es aus, sobald der Brief strafbare Handlungen enthält. Sobald der Inhalt jedoch beleidigend, drohend, nötigend oder verleumderisch wird, gelten die gleichen strafrechtlichen Konsequenzen wie für jeden anderen Brief auch. Mögliche Delikte sind dann beispielsweise:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB)
Die Anonymität des Schreibens verschärft zwar die Beweislage, schützt den Absender jedoch nicht vor strafrechtlicher Verfolgung, sobald ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist.

Beleidigende anonyme Briefe
Ein beleidigender anonymer Brief ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Auch wenn der Absender durch die Anonymität glaubt, sicher vor Verfolgung zu sein, übersieht er oft, dass sich Urheber durch eine professionelle Ermittlung identifizieren lassen.
Als Detektei verfügen wir über Methoden, um Verfasser solcher Briefe zu ermitteln. Das kann etwa durch eine Analyse sprachlicher Muster, materieller Spuren oder des Kontextes geschehen. Sobald der Absender bekannt ist, können Sie als Betroffener rechtliche Schritte einleiten.
Ihre Möglichkeiten nach erfolgreicher Identifizierung:
- Strafrechtlich: Stellung einer Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB)
- Zivilrechtlich: Geltendmachung von Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen
Briefe mit diffamierendem Inhalt
Diffamierende anonyme Briefe zielen darauf ab, das Ansehen einer Person zu schädigen, während der Verfasser im Verborgenen bleibt. Typische Szenarien sind Denunziationen beim Arbeitgeber, bei Versicherungen oder innerhalb des privaten Umfelds. Ziel ist stets, den Betroffenen zu schaden und selbst unerkannt zu bleiben.
Doch auch bei solchen Briefen gibt es Wege, den Absender zu identifizieren. Eine Detektei kann durch eine forensische und sprachliche Analyse des Schreibens sowie durch gezielte Ermittlungen im Umfeld des Betroffenen entscheidende Hinweise sammeln.
Mögliche rechtliche Schritte nach Identifizierung:
- Strafrechtlich: Anzeige wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB)
- Zivilrechtlich: Ansprüche auf Schadensersatz sowie eine Unterlassungserklärung zur Verhinderung weiterer Diffamierungen
Auch wenn der Absender anonym agiert: Mit detektivischen Methoden lässt sich die Urheberschaft in vielen Fällen aufdecken.
Drohbrief erhalten – was tun?
Bei einer konkreten Bedrohungslage durch einen Drohbrief sollten Sie umgehend die Polizei einschalten. Diese kann unmittelbare Schutzmaßnahmen ergreifen und die Gefahrenlage offiziell bewerten.
Falls die Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei begrenzt sind oder Sie parallel eine unabhängige Aufklärung wünschen, bietet die Einschaltung einer spezialisierten Detektei entscheidende Vorteile:
- Forensische Analyse: Professionelle Auswertung von Sprache, Material und Spuren
- Diskrete Ermittlungen: Aufklären des Tathergangs und Identifizierung des Absenders
- Beweissicherung: Dokumentation für mögliche spätere Gerichtsverfahren
Durch diese kombinierten Maßnahmen maximieren Sie die Chance, den Urheber zu identifizieren und rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Identifizierung anonymer Briefschreiber
Bei der Identifizierung anonymer Briefschreiber sind die rechtlichen Grenzen entscheidend. In Deutschland unterliegen insbesondere DNA-Analysen strengen Regulierungen:
DNA-Analysen:
- Private Ermittler: dürfen keine DNA-Analysen durchführen oder in Auftrag geben
- Staatliche Stellen: können DNA-Spuren nur bei konkretem Tatverdacht und mit richterlicher Genehmigung auswerten
Erlaubte Methoden für Detekteien:
- Forensische Analyse von Papier, Umschlag und Druckertechnologie
- Linguistische Untersuchung von Sprachstil und Formulierungen
- Schriftvergleiche und Untersuchung materieller Spuren
- Diskretes Observationen und Ermittlungen im legalen Rahmen
Die erfolgreiche Identifizierung erfordert daher die Kombination rechtlich zulässiger Methoden durch spezialisierte Ermittler.
So gehen Ermittler vor: Das Aufklären anonymer Briefe und Drohbriefe
Fingerabdrücke auf anonymen Briefen sichern und untersuchen
Die Sicherung und Analyse von Fingerabdrücken ist ein zentraler Schritt bei Ermittlungen zu anonymen Briefen. Da ein Briefumschlag auf seinem Postweg von vielen Händen berührt wird, sind die darauf gefundenen Spuren oft wenig aussagekräftig.

Aussagekräftige Spuren am Inhalt
Anders verhält es sich mit dem Briefinhalt selbst: Das beschriebene Blatt Papier wurde sehr wahrscheinlich nur vom Verfasser in den Händen gehalten. Dort sichergestellte Fingerabdrücke stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt vom Absender.
Professionelle Analyse und Abgleich
Spezialisierte Sachverständige – nicht "normale" Detektive – können diese oft unsichtbaren Fingerspuren sichern und analysieren. Liegt ein konkreter Tatverdacht gegen eine Person vor, lässt sich durch einen Abgleich der Spuren die Urheberschaft bestätigen oder widerlegen.
Wichtige Erstmaßnahme
Damit diese Spuren erhalten bleiben, ist es entscheidend, dass Sie Brief und Umschlag nach dem Erkennen der Anonymität so wenig wie möglich berühren.
Sprachwissenschaftliche Untersuchung von anonymem Schreiben
Jeder Mensch hinterlässt mit seiner Ausdrucksweise einen individuellen „Sprach-Fingerabdruck“. Dieser linguistische Fingerabdruck macht auch anonyme Briefschreiber identifizierbar.
Was analysiert wird:
- Individuelle Stilmerkmale und charakteristische Formulierungen
- Typische Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler
- Satzbau, Wortwahl und sprachliche Besonderheiten
Das Vorgehen:
Ein linguistisches Gutachten erfasst diese Merkmale systematisch. Bei einem Tatverdacht kann dieses Gutachten dann mit Vergleichstexten der verdächtigen Person abgeglichen werden.
Die Erfolgsaussichten:
Die meisten Verfasser von anonymen Schreiben sind sich dieser Analyse-Möglichkeit nicht bewusst und unternehmen daher keine gezielten Verfälschungsversuche. Selbst bei bewusster Manipulation bleiben grundlegende sprachliche Muster oft erkennbar, da tief verwurzelte Sprachgewohnheiten kaum vollständig kontrollierbar sind.
Diese Methode gehört zu den wirkungsvollsten Werkzeugen, um anonyme Briefschreiber zweifelsfrei zu identifizieren.
Sprachprofiling: Den unbekannten Täter durch seine Sprache charakterisieren
Wenn keinerlei Verdachtspersonen für einen anonymen Brief vorliegen, kann ein Sprachprofiling entscheidende Hinweise liefern. Bei dieser Methode analysiert ein forensischer Linguist (Sprachprofiler) den Text, um ein Profil des unbekannten Täters zu erstellen.
Das Profil kann Aufschluss geben über:
- Das wahrscheinliche Geschlecht
- Die Altersgruppe
- Den Bildungsstand
- Eine mögliche regionale oder kulturelle Herkunft
So unterstützt das Profil die Ermittlungen:
Aus einer Situation ohne Anhaltspunkte entsteht ein konkreteres Täterprofil. Dies gibt dem Betroffenen erste konkrete Anhaltspunkte und ermöglicht es, das persönliche Umfeld gezielter zu überprüfen. Das Sprachprofiling schafft so eine fundierte Grundlage für die weiteren Ermittlungsschritte.
Graphologische Untersuchung anonymer Briefe
Die graphologische Untersuchung (Schriftvergleichung) analysiert die handschriftlichen Merkmale eines anonymen Briefes, um Rückschlüsse auf den Verfasser zu ziehen. Diese Methode kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn andere Spuren fehlen und Vergleichsmaterial vorliegt.
Analysierte Merkmale:
- Schriftdruck, -neigung und -rhythmus
- Buchstabenformationen und Verbindungen
- Gesamteindruck und individuelle Besonderheiten
Aussagekraft und Anwendung:
Ein erfahrener Gerichtsgrafologe erstellt ein Profil der Schriftmerkmale. Liegen Vergleichsschriften einer Verdachtsperson vor, kann durch einen systematischen Abgleich die Urheberschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Voraussetzung:
Diese Methode ist ausschließlich bei handgeschriebenen Briefen anwendbar und ergibt die höchste Aussagekraft in Kombination mit anderen ermittlerischen Ergebnissen.

Videoüberwachung zur Täterüberführung
Eine Videoüberwachung kann dann zum Einsatz kommen, wenn der Täter die Briefe persönlich in Ihren Briefkasten einwirft. In solchen Fällen kann eine Detektei unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eine gezielte und rechtlich zulässige Überwachung einrichten.
Einsatzbedingungen und Grenzen:
- Möglich: Bei persönlichem Einwurf in den Briefkasten des Opfers
- Nicht möglich: Bei Zustellung auf dem normalen Postweg
- Rechtliche Voraussetzung: Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Effektivität:
Gerade bei schwerwiegenden Drohungen kann diese Methode entscheidend sein, um den Täter auf frischer Tat zu dokumentieren und zweifelsfrei zu identifizieren. Die Aufnahmen dienen als Beweismittel für eine spätere Strafanzeige.
Sofern es die äußeren Umstände und die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen, kann ein Privatdetektiv eine verdeckte Videoüberwachung installieren. Diese zeichnet auf, wer als anonymer Briefschreiber in Frage kommt.
Insbesondere bei ernst zu nehmenden Drohbriefen wird dieser Weg von Detektiven nach Möglichkeit beschritten. Wird ein anonymer Brief auf dem normalen Postweg zugestellt, ist dieser Weg der Kameraüberwachung nicht anwendbar.
Angebot für die Untersuchung anonymer Briefe einholen
Jeder Fall eines anonymen Briefes oder Drohbriefes ist einzigartig. Um die erfolgversprechenden Ermittlungsschritte zu bestimmen, ist eine erste professionelle Einschätzung des konkreten Materials essentiell.
So läuft die Ersteinschätzung ab:
- Kostenlose Fachberatung: Unsere Ermittlungsexperten analysieren Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen (z.B. als Scan).
- Maßgeschneiderte Strategie: Wir zeigen Ihnen die in Ihrem speziellen Fall geeigneten und rechtlich zulässigen Methoden auf – von der sprachlichen Analyse bis zum Täterprofiling.
- Klare Empfehlung: Sie erhalten eine transparente Einschätzung, welche Schritte sinnvoll sind und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Hinweis zu rechtlichen Rahmenbedingungen:
Moderne Ermittlungen bewegen sich im Spannungsfeld effektiver Methoden und strenger Gesetze. So sind DNA-Analysen heute ausschließlich staatlichen Stellen vorbehalten. Private Detekteien setzen daher auf andere, hochspezialisierte forensische und analytische Techniken.
Ihr nächster Schritt:
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Spezialisten. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine Strategie, um den Absender zu identifizieren.
0800 - 11 12 13 14
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu anonymen Briefen
Nein, die Anonymität selbst ist nicht strafbar. Entscheidend ist der Inhalt. Enthält der Brief Drohungen, Beleidigungen oder Verleumdungen, erfüllt dies jedoch Straftatbestände und ist damit strafbar.
Ja, in bestimmten Fällen ist eine Identifizierung möglich. Durch forensische Methoden wie Sprachanalyse, Schriftvergleich oder Auswertung materieller Spuren kann der Absender häufig eingegrenzt oder eindeutig ermittelt werden.
Die Kosten hängen vom Untersuchungsumfang ab. Einfache Analysen beginnen im mittleren dreistelligen Bereich, während komplexe Ermittlungen mit mehreren Methoden entsprechend höher liegen. Eine detaillierte Kostenübersicht erhalten Sie nach Begutachtung Ihres konkreten Falls.
Bei konkreten Drohungen oder wenn Sie sich bedroht fühlen, ja. Die Polizei kann Gefahren abwenden und eine offizielle Strafverfolgung einleiten. Bei reinen Beleidigungen ohne Bedrohungslage können Sie auch direkt eine Detektei einschalten.
Detekteien nutzen forensische Verfahren (Sprach- und Schriftanalyse), ermitteln im persönlichen Umfeld und setzen bei Bedarf Observationen ein. Diese legalen Methoden führen häufig zur Identifizierung des Absenders.
Fassen Sie den Brief so wenig wie möglich an, um Spuren nicht zu zerstören. Bewahren Sie Umschlag und Inhalt unverändert auf. Dokumentieren Sie, wie und wann er zugestellt wurde. Kontaktieren Sie anschließend Polizei oder eine spezialisierte Detektei.
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