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Anonyme Briefe und Drohbriefe: So kann der Verfasser überführt werden

Lesedauer: 7 Minuten

Anonyme Briefe sind ein Ärgernis, das auch im Internetzeitalter nicht aufgehört hat. Der Verfasser eines anonymen Briefes kann sehr unterschiedliche Beweggründe dafür haben, ein Schreiben zu erstellen,  das ihn nicht als Autor erkennen lässt. Weil die Beweggründe für dieses subtile Verhalten derart unterschiedlich sind und von Fall zu Fall variieren, haben wir nachfolgend lediglich die gängigsten Motive erfasst.

Drohbrief

Schreibt jemand einen Drohbrief, so liegt es auf der Hand, dass er anonym bleiben möchte. Das Verfassen eines Drohbriefes kann bereits einen Straftatbestand darstellen. So ist es denkbar, dass hier eine Nötigung im Raum steht. Grundsätzlich ist es denkbar, bei einem Drohbrief eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft  zu erstellen. Je nach Inhalt kann diese wegen Verleumdung, Beleidigung, Übler Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Erpressung oder auch Nachstellung erstattet werden. Die Anzeige richtet sich dann in der Regel gegen eine unbekannte Person.

Anonyme Briefe

Das Bedrohen einer Person bezogen auf Leib, Leben und Gesundheit ist grundsätzlich illegal. Daher ist es logisch, dass der anonyme Schreiber nicht identifiziert werden will. Bei bestimmten Bedrohungen liegt es zwar auf der Hand, wer dahinter stecken könnte. Aufgrund der Tatsache, dass der Brief jedoch anonym verfasst und verschickt wird, kann die tatverdächtige Person so tun, als hätte sie mit dem Drohbrief nichts zu tun.

Mithin ist eine direkte Strafverfolgung gegen den Absender der Drohbriefe schwer. Naturgemäß sind die Drohbriefe zumeist so aufgesetzt, dass das potenzielle Opfer eingeschüchtert werden soll.

Ein anonymer Verfasser von Drohbriefen bedenkt aber oft nicht, dass es möglich sein kann, dennoch einen unbekannten Brief-Schreiber zu identifizieren. Es hilft dem Täter also nichts, einfach einen Brief ohne Absender zu schreiben. Durch andere Merkmale, auf die wir später auf dieser Seite noch eingehen, lässt sich durch den Einsatz einer Detektei auch der Verfasser eines Drohbriefes outen.

Ist ein Drohbrief strafbar?

Wie zuvor dargelegt, kann der Drohbrief durchaus einen Straftatbestand darstellen. Der Drohbrief steht also unter Strafe. Im Falle eines Drohbriefes kommen mehrere Straftatbestände in Betracht, welche durch den Inhalt erfüllt sein können.

In Frage kommt hier der Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB – Strafgesetzbuch – sowie zusätzlich mehrere Straftaten, welche unter den Oberbegriff der Beleidigung fallen. Hierbei handelt es sich konkret um den eigenen Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB, um die üble Nachrede gemäß § 186 StGB sowie um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

Je nach Inhalt und Formulierung kommen gegebenenfalls sogar eine (versuchte) Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches oder eine (versuchte) Erpressung im Sinne von § 253 StGB in Frage.

Ist ein anonymer Brief strafbar?

An sich ist es nicht strafbar, einen Brief ohne Absender also in anonymer Form zu schreiben, solange in dem Brief nichts steht, was falsch, beleidigend oder bedrohend wäre. Schreibt also jemand einer anderen Person anonym etwas, das der Wahrheit entspricht, so ist das zunächst nicht unter Strafe zu stellen.

Kommt es jedoch zu Beleidigungen, Nötigungen, Drohungen oder übler Nachrede, so gibt es wie im vorhergehenden Absatz beschrieben schon strafrechtliche Konsequenzen.

Beleidigende Briefe

Manche Zeitgenossen haben das tiefe Bedürfnis, andere Mitmenschen zu beleidigen. Weil sie sich nicht trauen, diese Beleidigungen offen auszusprechen, schreiben Sie anonyme Briefe. Dadurch wollen sie auch der Strafverfolgung entgehen.

Was in den Köpfen solcher Personen vorgeht, vermag niemand genau zu sagen. Worin die Befriedigung liegen soll, wenn man einem anderen Menschen einen beleidigen den Brief schreibt, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass entsprechende Briefe ohne Absender mit beleidigendem Inhalt verfasst und verschickt werden. Als Detektei haben wir immer wieder mit der Identifizierung der Absender zu tun.

Auch hier hat der Autor eines beleidigenden Briefes meist nicht bedacht, dass ein Detektiv unter bestimmten Umständen in der Lage ist, den Urheber zu identifizieren. Er versucht also festzustellen, wer der Absender vom Brief ist. Folge ist dann, dass der Empfänger des anonymen Briefes juristisch – strafrechtlich und zivilrechtlich -  gegen den Verfasser vorgehen kann. Welche Schritte der Ermittlung exakt unternommen werden, stellen wir Ihnen aus Sicht einer Detektei unten vor.

Briefe mit diffamierendem Inhalt

Manche Menschen möchten andere Menschen bloßstellen. So kommt es im Alltag immer wieder vor, dass anonyme Briefe verschickt werden, in denen über dritte Personen hergezogen wird. So wird dem Arbeitgeber durch einen anonymen Brief mitunter mitgeteilt, dass der Angestellte X dieses oder jenes in der Firma mache, was er nicht dürfe.

Denkbar ist auch ein Brief an eine Privatanschrift, um beispielsweise einem Ehepartner ein Fehlverhalten eines anderen Ehepartners vorzuwerfen. Ebenso sind Briefe an Versicherungen oder öffentliche Stellen denkbar, in denen eine dritte Person einer nicht erlaubten Handlung bezichtigt wird.

In all diesen Fällen hat der Verfasser des Schreibens stets die Intention, selber nicht erkannt zu werden. Liegt aber das Schreiben vor, so gibt es Mittel und Wege, um den Verfasser doch zu offenbaren. Haben Sie also einen anonymen Brief oder einen Drohbrief im Briefkasten, so kann es sehr wohl Möglichkeiten der Ermittlung durch eine Detektei geben.

Es gibt viele Gründe für anonyme Briefe

Die Palette an Hintergründen für anonyme Briefe ist denkbar lang. Weil es in vielen Fällen Einzelschicksale sind, die zu ganz besonderen Beweggründen führen, wollen wir an dieser Stelle nicht den Rahmen sprengen und eine Vielzahl von unterschiedlichen Motiven heraus stellen.

Die zuvor genannten Motive sind die gängigsten. Für diese aber auch für all jene anderen gelten stets die gleichen Regeln: Der Absender möchte jemandem etwas mitteilen und dabei selber unerkannt bleiben. Wie aber ist es einer Detektei möglich, trotzdem den Verfasser von Drohbriefen oder anonymen Schreiben ausfindig zu machen?

Drohbrief erhalten – was tun?

Möglichkeiten der Identifizierung von Autoren von Drohbriefen und anonymen Schreiben durch eine Detektei

Erkennt man aus einem Drohbrief oder einem anderen anonymen Schreiben eine konkrete Gefährdungssituation, so ist es ratsam, die Polizei um Hilfe zu bitten. Ob und inwieweit die Polizei eine geeignete Hilfestellung leisten kann oder will, vermag an dieser Stelle nicht beurteilt zu werden.

Sofern die Polizei sich als nicht zuständig betrachtet oder keine geeigneten Maßnahmen auf den Weg bringen kann, bleibt als zusätzliche Option die Einschaltung einer Detektei. Zwar gibt es bei anonymen Briefen nur begrenzte Mittel der Bearbeitung.

Doch sollten diese vorhandenen Wege zumindest professionell durch eine spezialisierte Detektei begangen werden. Nur so lässt sich ausschließen, den Täter und Absender von einem Drohbrief oder anonymer Verleumdungsschreiben nicht fahrlässig davonkommen zu lassen.

Die generellen Möglichkeiten eines Detektivs bei Ermittlungen im Zusammenhang mit anonymen Briefen und Drohbriefen beschränken sich auf folgende Aspekte:

Fingerabdrücke

Eine Detektei wird durch Spezialisten eine Untersuchung des Briefumschlags sowie des Briefes selber auf vorhandene Fingerabdrücke vornehmen. Übrigens - es sind keine normalen Detektive, die diese Beweissicherung vornehmen, sondern Fingerabdruck-Sachverständige.

Ein Umschlag, der per Post übersandt wurde, ist meist nicht wirklich ergiebig, wenn es um Fingerabdrücke geht. Zu viele Personen könnten ihn in der Hand gehabt haben. Anders sieht es aus mit dem Inhalt des Schreibens. Mit diesem Blatt Papier dürfte nur der Verfasser selber in Berührung gekommen sein. Folglich dürften Fingerabdrücke, die sich auf dem Brief befinden, vom Verfasser stammen.

Daher wird ein Spezialist sowohl den Umschlag als auch den Brief auf das Vorhandensein von nicht sichtbaren Fingerabdrücken, die auch Fingerspuren oder Fingerabdruck-Spuren genannt werden, untersuchen. Gibt es einen Verdacht, wer den Brief verfasst haben könnte, dann kann man diesen Verdacht so verifizieren. Durch einen Abgleich der verschiedenen Fingerspuren lässt sich der Täter oft eindeutig ermitteln. Damit das funktioniert, fassen Sie bitte den Brief nach Möglichkeit nicht an.

Sprachwissenschaftliche Untersuchung

Den wenigsten Menschen ist bewusst, dass sie mit ihrem Sprachgebrauch quasi einen eindeutigen „Sprach-Fingerabdruck“ hinterlassen. Der Sprachgebrauch eines jeden Menschen ist unterschiedlich. Existiert ein Brief, so wird neben den sprachlichen Eigenheiten bezogen auf die Ausdrucksweise auch noch geschaut, welche typischen Fehler begangen werden.

So werden Rechtschreibfehler, Grammatikfehler, oder Fehler in der Interpunktion analysiert. Diese Fehler können sehr typisch für einen bestimmten Menschen sein. Auch die geschriebene Sprache ist von Mensch zu Mensch so unterschiedlich, dass man hier eindeutige Vergleiche fertigen kann.

Gerade der Autor eines anonymen Briefes, der sich viel Mühe mit dem Schreiben macht, eignet sich besonders für einen Sprachvergleich. Ein Detektiv wird von dem Brief ein linguistisches Gutachten fertigen. Dieses Sprachgutachten dient dazu, später Abgleiche mit anderen Schreiben zu machen, die vom gleichen Verfasser stammen.

Gibt es also einen Verdacht, wer der Absender und Verfasser von dem Brief ist, so ist ein sprachwissenschaftlicher Vergleich eine ideale Methode, um einen Autor zu identifizieren. Weil sich die meisten Täter dieser Möglichkeit der Ermittlung durch eine Detektei nicht bewusst sind, versuchen Sie auch nicht, Ihre Sprache grundlegend zu verstellen.

Doch selbst wenn sie es machen, so ist mit genügend Ausgangsmaterial dennoch ein entsprechender Vergleich möglich. Denn tatsächlich existieren bestimmte Parameter im Sprachgebrauch, die kaum verstellbar sind. Bei der Täterermittlung ist das oft ausschlaggebend.

Sprachprofiling um anonyme Briefschreiber zu überführen

Manchmal weiß niemand, wer sich hinter einem anonymen Brief verstecken könnte. Es gibt weder Anhaltspunkte noch Verdachtsmomente. In einem solchen Fall bietet sich ein so genanntes Sprachprofiling an.

Hierbei wird versucht, anhand des schriftlichen Sprachgebrauchs ein Profil des Verfassers zu erstellen. Ziel ist es, klare Hinweise auf verschiedene Fakten zu bekommen. Dazu zählen zum Beispiel Geschlecht des Autors, ungefähres Alter, Bildungsstand und eventuelle Herkunft.

Liegt dieses Sprachprofil vor, hat der Empfänger des anonymen Briefes eine bessere Vorstellung davon, um wen es sich beim Versender handeln könnte. Tappt der Empfänger zuvor völlig im Dunkeln und hat keine Ahnung, wer Verursacher sein könnte, so hat er nach dem Durchführen des Sprachprofilings oft klare Ausgangsdaten. Diese ermöglicht es ihm, die Situation neu zu überdenken.

Videoüberwachung wer die Post einwirft

In einigen wenigen Fällen kann eine Detektei den Überbringer anonymer Schreiben durch eine Videoüberwachung überführen. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Anonymus die Briefe persönlich in Ihren Briefkasten einwirft.

Sofern es die äußeren Umstände und die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben, kann ein Privatdetektiv eine verdeckte Videoüberwachung einbauen. Diese zeichnet auf, wer derjenige ist, der als anonymer Einwerfer in Frage kommt.

Speziell wenn es sich um ernstzunehmende Drohbriefe handelt, wird dieser Weg durch Detektive nach Möglichkeit genutzt. Wird ein anonymer Brief freilich durch die normale Post überbracht, so ist dieser Weg der Kameraüberwachung nicht anwendbar.

Angebot für die Untersuchung von anonymen Briefen einholen

Weil unter dem Strich jeder Fall eines anonymen Briefes oder Drohbriefes derart unterschiedlich ist, ist es notwendig, das vorhandene Material zuvor zu sichten. Sprechen Sie darum jetzt mit einem Experten unseres Beraterteams.

Dieser wird sie informieren, welche Möglichkeiten in ihrem Fall vorhanden sind. Dazu muss er das Ausgangsmaterial zumindest in gescannter Form sehen. Dabei wird der Experte analysieren, welche Ermittlungsschritte sinnvoll sind. Dieses geschieht auch in Abhängigkeit von Ihren Verdachtsmomenten.

Gibt es keine Verdachtsmomente, so ist es auch nicht zielführend, zunächst die Fingerabdrücke oder den Sprachvergleich anstellen zu wollen. Beide Schritte versprechen nur dann Erfolg, wenn es einen Tatverdächtigen gibt.

Gibt es jedoch keinen klaren Verdacht, so landen wir automatisch bei Punkt drei der obigen Auflistung. Dann startet der Experte mit dem Erstellen eines Profils des Täters. Das Täter-Profiling ist in den USA bereits seit vielen Jahren gang und gäbe. In Deutschland wurde diese Form der Ermittlung lang vernachlässigt. Heute ist sie jedoch fester Bestandteil von Ermittlungen zu anonymen Briefen und Drohbriefen.

Im Vergleich zu früher ist es jedoch heute nicht mehr privat möglich, einen Brief auf DNA-Spuren untersuchen zu lassen. Diese Option haben nur noch staatliche Ermittlungsorgane. Nach dem Gen-Diagnostik-Gesetz, das in Deutschland bindend ist, haben private Ermittler keine Möglichkeit mehr, anhand eines DNA-Vergleichs einen Täter heraus zu kristallisieren.

Wurde also früher geschaut, ob an der Briefmarke oder dem Umschlag noch Speichelspuren vorhanden sind, verbietet sich für eine Detektei aus gesetzlichen Gründen heute dieser eigentlich effektive Weg.

Ist jedoch ein Brief mit sehr bedrohendem Inhalt vorhanden, so kann eine entsprechende richterliche Verfügung auf Untersuchung der DNA-Spuren eingeholt werden, indem der Ermittlungs-Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Diese wird jedoch meist nur dann einschreiten, wenn Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht.

In allen anderen Fällen bietet es sich an, eine Detektei um Hilfe zu bitten den Verursacher der Schmäh-Briefe zu identifizieren. Lassen Sie sich darum jetzt gleich durch unserer spezialisierten Detektive beraten, wie wir Ihnen helfen können, jemanden ausfindig machen zu können.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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