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Außendienst Kontrolle: Legale Möglichkeiten der Überwachung

Lesedauer: 5 Minuten

Die meisten Mitarbeiter im Außendienst erledigen Ihre Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß. Wie aber überall im Leben gibt es auch im Außendienst einige wenige schwarze Schafe.

Betrug im Außendienst

Der eigene Vorteil steht für manche Außendienstmitarbeiter im Vordergrund ihres Handelns. So bleibt es nicht aus, dass einige Zeitgenossen betrügerische Methoden wählen, um diesen Vorteil zu erzielen. Die Hauptprobleme lassen sich auf die nachstehenden Punkte reduzieren:

  1. Nichteinhaltung der Arbeitszeit (Arbeitszeitbetrug)
  2. Falsche Zeitprotokolle
  3. Falsche Besuchsberichte oder Reiseberichte
  4. Falsche Kilometerangaben bei Nutzung des Privatwagens
  5. Konkurrente Tätigkeiten

Wir wollen nachfolgend diese in der Praxis oft festzustellenden Delikte näher beleuchten.

Außendienst Kontrolle

Nichteinhaltung der Arbeitszeit

Wir reden hier von den Personen im Außendienst, die ihre vorgeschriebenen Stunden laut Protokoll zwar geleistet haben, unter dem Strich aber viel weniger Arbeitsleistung erbringen als es Pflicht wäre. Ein solches Verhalten wird auch mit Arbeitszeitbetrug bezeichnet.

Wie geht das meist vor sich?

Da gibt es die Außendienstmitarbeiter, die zwar morgens pünktlich losfahren und am Abend zur vorgeschriebenen Zeit Feierabend machen. Der Arbeitstag selber ist aber gekennzeichnet durch alle möglichen Aktivitäten nur nicht nur durch Arbeit. Da werden tagsüber die unterschiedlichsten Dinge erledigt. Als Privatdetektive könnten wir ein Buch mit all den Szenarien füllen, die diese Außendienstmitarbeiter an den Tag legen. Was kommt alles vor?

  • Golfspielen während der Arbeitszeit (vornehmlich im Sommer)
  • Tennisspielen während der Arbeitszeit (Sommer wie Winter, da auch in einer Halle möglich)
  • Kinobesuche während der Arbeitszeit
  • Schwarzarbeit während der Arbeitszeit
  • Einkaufsbummel seitens des Außendienstmitarbeiters den Tag über
  • Freibadbesuche an schönen Sommertagen mitten während der Arbeit
  • Biergartenbesuche am helllichten Tag lange vor Feierabend

In einigen besonders dreisten Fällen von Betrug im Zusammenhang mit der Arbeitszeit wurden Fälle beobachtet, bei denen der Außendienstmitarbeiter die Arbeitszeit nutzte, um sich mit der Geliebten zu treffen. Weder Arbeitgeber noch die Ehefrau daheim ahnten etwas davon.

Andere dreiste Fälle von Betrug im Außendienst, der nur durch eine Kontrolle und Überwachung festgestellt werden konnte:

  • Aufbau einer Selbständigkeit des Außendienstmitarbeiters
  • Aushilfstätigkeit im Geschäft der Ehefrau
  • Kauf eines neuen Autos mit vorherigem Besuch von etlichen Kfz – Händlern.
  • Public Viewing Teilnahme während der Schicht und viele weitere Fälle mehr.

Ein Arbeitgeber kann das mit normalen Mitteln nicht feststellen. Gibt es aber einen klaren Tatverdacht, darf er dem Mitarbeiter durch einen Detektiv kontrollieren lassen. Die Erfolgsquote bei der Aufdeckung von erheblichen Unkorrektheiten: Extrem hoch.

Falsche Zeitprotokolle des Außendienstpersonals

Der Außendienstmitarbeiter erledigt zwar alles wie gefordert, doch die Zeiten stimmen nicht. Da wird morgens eine halbe Stunde später begonnen als aufgeschrieben und am Abend eine Stunde mehr aufgeschrieben als geleistet. Warum wird das gemacht? Meist gibt es 2 triftige Gründe. Zum einen soll eine höhere Spesenzahlung oder Auslöse erreicht werden. Diese wird in der Regel nach Abwesenheitszeiten von zuhause errechnet.

Der andere Beweggrund liegt in der künstlichen Erzielung von Überstunden, die später abgefeiert werden können. Ein solches Verhalten ist Spesenbetrug oder Arbeitszeit-Betrug. Detektive können diese Delikte leicht dokumentieren und beweisen.

Dazu wird ein Privatdetektiv einfach kontrollieren, wann der Außendienstler am Morgen wegfährt und wann er am Abend zurückkommt. Gibt es Unterschiede bei den erfassten Zeiten, die erheblich zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind, so kann das zur Kündigung führen. Die Aussage des Detektivs ist dabei von besonderer Bedeutung.

Falsche Besuchs- oder Reiseberichte

Um die eigene Leistung im besseren Licht dastehen zu lassen, neigen einige wenige Mitarbeiter im Außendienst dazu, ihre Besuchs- und Reiseberichte zu verfälschen.  Die Gründe können vielfältig sein. Manch einer ist vielleicht schlichtweg mit der Terminvielfalt überfordert, möchte eventuell besondere Leistung simulieren oder schlichtweg zwischendurch 1 oder 2 Stunden im Auto schlafen.

All diese Punkte sind nicht akzeptabel im Sinne des Unternehmens. Ein Arbeitgeber muss sich auf die Berichte verlassen können. Wurden Firmen nur laut Bericht aufgesucht, nicht aber in der Realität, dann kann das nicht gut sein.

Unzufriedene Kunden, schlechte Beratungs- oder Betreuungsleistung,  weniger Umsatz und so weiter. Auch hier kann ein Detektivbüro helfen. Der Außendienstler wird durch Detektive beobachtet, wenn er im begründeten Verdacht steht, seine Berichte zu manipulieren.

Falsche Kilometerabrechnung

Manche Mitarbeiter im Außendienst nutzen das eigene Kfz für ihre Termine. Die gefahrenen Kilometer werden zu einem bestimmten Verrechnungssatz mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Wie leicht ist es da für den Außendienstmitarbeiter, statt 130 gefahrener Kilometer 155 aufzuschreiben?

Die angebliche Umleitung, das Umfahren eines Staus, die Zeitersparnis laut Navi und viele Ausreden mehr werden angebracht, wenn die Kilometer laut Navigationsprogramm nicht mit den abgerechneten überein stimmen.

Kleine Abweichungen sind normal, alleine wegen der Tachoabweichung. Gelegentliche Differenzen wegen besonderer Umstände auch. Nicht aber fortwährende Diskrepanzen, die natürlich stets zugunsten des Abrechnenden lauten. Auch hier können Privatermittler für Aufklärung  sorgen.

Die Privatdetektive observieren die Fahrt und stellen so die tatsächliche Kilometerleistung fest. Sollte es mehrfach erhebliche Unterschiede geben – wir reden nicht von einem oder zwei Kilometer – so kann das ein Grund zur Kündigung sein. Denn es liegt auf der Hand, dass hier ein Abrechnungsbetrug begangen wurde.

Tätigkeiten als Konkurrenz

Besonders verwerflich ist das Verhalten jener Außendienstmitarbeiter, die die Arbeitszeit nutzen, um für sich selber oder ein Konkurrenzunternehmen zu akquirieren. Stimmen die Umsätze trotz vieler Besuchsberichte nicht, so kann eine Tätigkeit quasi in Konkurrenz zum Arbeitgeber der Grund sein. Eine Aktivität in Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber ist ausgeschlossen. Es gibt quasi ein Wettbewerbsverbot.

Wie läuft ein solcher Betrug und die Umgehung von dem Wettbewerbsverbot gegen den eigenen Arbeitgeber ab? Der Arbeitgeber beschafft Termine für den Außendienstmitarbeiter. Der Außendienstler fährt hin und kommt in schöner Regelmäßigkeit ohne Auftrag zurück.

Was hat er gemacht? Er hat vor Ort einen Auftragsbogen eines eigenen Unternehmens – das auf den Namen von Ehefrau, Kindern oder Verwandten läuft – herausgeholt. Oder er holt ein Vertragsformular der Konkurrenz hervor, weil die ja viel besser geeignet seien und man ohnehin zusammen arbeite.

Alternativ begründet er es dem Kunden gegenüber mit einem günstigeren Preis, der dann nur zum Vorteil des Kunden sei. Manch ein Kunde merkt vielleicht auch gar nicht, dass unter einem anderen Firmennamen abgeschlossen wurde, weil keine Firmenbindung zum eigentlichen Angebotsgeber besteht. Auch Szenerien genau so einer Art kann ein Privatdetektiv effektiv für Sie aufklären.

Ist eine Außendienst Kontrolle per GPS erlaubt?

Die GPS Technik ist inzwischen sehr ausgefeilt. Darum wäre es theoretisch denkbar, eine permanente Mitarbeiterortung per GPS vorzunehmen. Aber eben nur theoretisch, denn die dauernde Kontrolle und das Erstellen von heimlichen Bewegungsprofilen per GPS ist nicht statthaft.

Natürlich gibt es Branchen, bei denen jedes Firmenauto automatisch per GPS überwacht wird. Meist gilt das für Speditionen, Transportdienste oder ähnlichen Firmen, bei denen die GPS Ortung zur fortwährenden Routenplanung wichtig ist. Anders sieht es aber aus beispielsweise bei einem Servicemonteur.

Hat der Chef den Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, darf er diesen Mitarbeiter eben nicht dauernd mit GPS kontrollieren. Eine Mitarbeiterortung wäre vom Gesetz her nicht statthaft. Also im Zweifel besser die Finger von der Mitarbeiterortung per GPS lassen. Gibt es einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, so bleibt nur die Option der Kontrolle eines Außendienstmitarbeiters per Observation durch Detektive.

Beratung bei Kontrolle des Außendienstes

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