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Ehebruch - Fremdgehen in der Ehe beweisen

Was ist Ehebruch?

Lesedauer: 3 Minuten

Der Begriff wird immer wieder mal genutzt, doch im Alltagsdeutsch hat er kaum einen Platz. Was also ist eigentlich Ehebruch? Von einem Ehebruch reden wir, wenn ein Ehepartner den anderen Ehepartner ohne dessen Wissen oder Zustimmung mit einer anderen Person sexuell betrügt.

Ist Ehebruch strafbar?

In Deutschland ist Ehebruch nicht mehr strafbar. Zumeist ist der Ehebruch auch kein unmittelbarer Scheidungsgrund mehr. Allerdings kann der Ehebruch maßgebliche Ursache für das Scheitern einer Ehe sein. Detektive sind darin geschult, Beweise für Ehebruch zu beschaffen.

Ehebruch

Wirkt sich Ehebruch auf die Scheidung aus?

Im Gegensatz zu den 70er Jahren ist Ehebruch in Deutschland kein klarer Scheidungsgrund mehr. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Fremdgehen in der Ehe Folgen im zivilrechtlichen Rahmen haben kann.

Insbesondere bei der Frage der Ansprüche auf Unterhalt kann der Ehebruch von Bedeutung sein. Denn faktisch kann der Seitensprung in der Ehe auch heute noch dazu führen, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss, bis hin zum vollständigen Unterhaltsverlust. Mehr dazu im Kapitel Unterhalt nach Ehebruch, das Sie weiter unten finden.

Tatsächlich kann Ehebruch die Dauer der Scheidung entscheidend beeinflussen. Denn eigentlich ist vor der Scheidung ein Trennungsjahr vorgesehen. Gibt es aber einen besonderen Härtegrund, so kann das Trennungsjahr verkürzt werden oder entfallen.

Die „einfache“ Untreue reicht aber meist nicht. Wird die Frau aber nach einem begangenen Ehebruch schwanger, ist das ein solcher Härtegrund. Auch Fremdgehen innerhalb der Familie oder die Bitte um Geschlechtsverkehr zu Dritt nach einem entdeckten Ehebruch sind solche Härtefälle.

Übrigens kann auch das Schweigen einer Ehefrau über die Tatsache, dass ein in der Ehe geborenes Kind eventuell von einem anderen Vater sein könnte, ein äußerst schwerwiegendes Fehlverhalten sein. Folge kann eine negative Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch sein.

Unterhalt nach Ehebruch

Tatsächlich gibt es in Deutschland kein Schuldprinzip mehr. Darum fragt man bei der Scheidung in den meisten Fällen nicht mehr, wer das Ehescheitern verursacht hat. Allerdings sagt die Rechtsprechung, dass eine untreue Person ihren Trennungsunterhalts-Anspruch verlieren kann, sofern sie sich extrem ehewidrig verhält. Ist das Verhalten etwa höchst verwerflich, so kann es unter Umständen für den betrogenen Partner nicht zumutbar sein, Unterhalt zu zahlen.

Beispielsweise hat das OLG Hamm im Jahr 2011 mit Aktenzeichen – 13 UF 3/11 – entschieden, dass eine Frau ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt hat, nachdem sie ein Verhältnis mit einem langjährigen Freund der Familie begonnen hatte, der in gleichem Haushalt lebte. Die Richter in Hamm betonten aber, dass nicht jedes ehewidrige Verhalten gleich zum Verlust des Unterhalts führt. Vielmehr käme es auf den Gesamtzusammenhang an.

In den meisten Fällen werden Richter anders urteilen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Unterhalt dem Wohl der gemeinsamen Kinder aus der Ehe zugutekommt.

Muss der untreue Partner die gemeinsamen Kinder betreuen und ist schon aus diesem Grund auf die Unterhaltszahlungen angewiesen, so muss der betrogene Partner fast immer bezahlen. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass das Wohl der Kinder vorrangig zu betrachten ist im Vergleich zu den Interessen des betrogenen Partners. Kann nämlich die Betrügerin keine eigenständige Arbeitstätigkeit wegen der Kinderbetreuung aufnehmen, ist das Kindeswohl ausschlaggebend.

Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Detektive decken nur Untreue und Fremdgehen auf, führen aber keine Rechtsberatung durch.

Verhalten bei Ehebruch - Wie kann ich es erkennen?

Wenn Sie sich fragen, ob es ein bestimmtes Verhalten bei Ehebruch gibt, so müssen wir Sie enttäuschen. Jeder Mensch verhält sich anders und jeder versucht das dunkle Geheimnis anders zu verbergen.

Fraglos steht dem Ehebrecher nicht auf der Stirn geschrieben, dass er untreu ist. Dennoch gibt es zahlreiche Indizien, anhand derer Sie den Ehebruch schneller erkennen können. Die gängigsten Indizien finden Sie in dem Artikel Anzeichen für Fremdgehen. Übrigens ist Ehebruch laut der Statistik nach wie vor der häufigste Grund, warum sich Ehepaare trennen.

Befürchten Sie, betrogen zu werden? Nehmen Sie an, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Sie hintergeht? Wollen Sie die volle Wahrheit wissen? Dann sprechen Sie mit einem Privatdetektiv über Ihren Fall. Denn Detektive haben geeignete Mittel und Wege, um einen Ehebruch zu beweisen. Die Beratung ist gratis:

0800 – 11 12 13 14

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