info@privatdetektiv.de
- Kostenfreie Beratung -
0800 - 11 12 13 14
Privatdetektiv.dePrivatdetektiv.de
  • Blog
  • Kontakt


Nachbarschaftsstreit – so können Sie Beweise bekommen und sich wehren


Streitereien zwischen Nachbarn sind heute keine Seltenheit mehr. Auch wenn sie zu Beginn noch harmlos sind, kann es im Verlauf zu den heftigsten Auseinandersetzungen kommen. Rücksichtlos beschimpfen und beleidigen sich die Nachbarn. Sie schrecken noch nicht einmal davor zurück, sich gegenseitig zu schädigen. Statistiken zur Folge hat fast jeder Dritte Ärger mit Nachbarn, obgleich man eigentlich friedlich miteinander auskommen sollte. Stattdessen heißt es Nachbar gegen Nachbar, wobei der Nachbarschaftsstreit mittlerweile immer verbitterter zugeht.


Denn wie heißt es noch in dem wunderbar zutreffenden Zitat von Friedrich Schiller: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.


Auslöser für Nachbarschaftsstreit


Im Streit mit Nachbarn gibt es die unterschiedlichsten Gründe, die einen Konflikt entstehen lassen und seien sie noch so banal. Aber was sind die Steine des Anstoßes? Laut www.statista.com steht im Nachbarschaftsstreit die Lärmbelästigung an erster Stelle. Erst dann folgen beispielsweise nicht eingehaltene Nachbarpflichten, Verschmutzungen, Belästigungen durch Haustiere, Parkplatzprobleme am Haus, Geruchsbelästigungen und Unfreundlichkeit.


So mancher Nachbarschaftsstreit lässt sich noch gütlich regeln, solange die Parteien ein wenig Toleranz aber auch Kompromissbereitschaft zeigen. Für andere Streitigkeit sind Schiedsfrauen/-männer zuständig, die helfen, eine Einigung in dem Konflikt Nachbar gegen Nachbar zu erzielen. Aber häufig ist der Ärger so massiv, dass Nachbarn wegen der banalsten Dinge vor Gericht ziehen.


Aus Nachbarschaftsstreit kann Hass werden


Ganz extrem wird es, wenn Nachbarn durch den Streit so verbittert sind, dass es in Hass endet. Dann kann es gar zu schlimmerem kommen, womit Sachbeschädigung, Nötigungen und Körperverletzungen gemeint sind. Egal, wie trivial die Ursache für den Nachbarschaftsstreit war, es kommt zur Eskalation. Hier kann man auch nicht mehr vernünftig miteinander umgehen.


Dokumentation ist notwendig für juristische Belange


Ein Nachbarschaftsstreit ist also weder selten noch ungewöhnlich. Sollte eine Schlichtung unmöglich sein, benötigen Sie genaue Dokumentationen und gegebenenfalls gerichtsverwertbare Beweise. Privatdetektive können Ihnen helfen und Sie bei der Beweisführung unterstützen. Unsere Privatdetektive führen für Sie Beobachtungen und Ermittlungen durch, oder stehen Ihnen bei Gesprächen als Zeugen zur Seite.


Gründe, die zum Nachbarschaftsstreit führen


Lärmbelästigung durch Nachbarn


Als häufigster Grund im Nachbarschaftsstreit wird die Lärmbelästigung/Ruhestörung beklagt. Dazu zählen beispielsweise Krach, zu laute Musik/zu lautes TV, Spielen von Musikinstrumenten Möbelrücken, Türenschlagen, Fußgetrampel oder laute Handwerkergeräusche (wie bohren, hämmern). Hier fehlt es bei manchen Nachbarn an Rücksichtnahme und sie versuchen erst gar nicht, die Bedürfnisse der anderen Nachbarn zu beachten. Es mangelt also an Respekt; von Nichteinhaltung der Hausordnung gar nicht zu reden.


Anderen wiederum fehlt es an der notwendigen Toleranz. Sie nehmen jedes noch so kleine Geräusch, dass der Nachbar gemacht hat, als überlaute Störung wahr. Sie überspitzen die Situation, möglicherweise aber auch nur, weil es im Vorfeld mehrfach Ärger mit Nachbarn gegeben hat. Oftmals werden die Lärmbelästigungen bewusst durchgeführt, um den Nachbarn Schaden zuzufügen.


Um sich gegen eine Lärmbelästigung zu wehren, ist es notwendig, diese beweisen zu können. Ein Privatdetektiv kann das gerichtsfest für Sie machen.


Nichteinhaltung der Nachbarschaftpflichten


Ein weiterer Streitpunkt sind die üblichen Pflichten unter Nachbarn. Dieses betrifft das Nichtreinigen von Treppenhäusern, Verschmutzungen im Haus und die Vernachlässigung der Pflege der Gemeinschaftsanlagen (wie Gärten oder andere Flächen). Zudem gibt es die Streitigkeiten am sogenannten Gartenzaun, wo zum Beispiel die Äste eines Baumes in den Garten des Nachbarn ragen, der Holunderstrauch durch den Gartenzaun wächst, die Hecke nicht geschnitten wird oder ein anderes Gewächs zu viel Schatten auf den Garten des anderen wirft.


Verschmutzung/Müll


Zusätzliches Ärgernis sind verschmutzte Treppenhäuser und verdreckte Gemeinschaftsanlage (Gemeinschaftsgarten, Zuwegungen, Garagen- und Hinterhöfe, etc.). Hinzu kommt der Müll, der nicht richtig entsorgt wird, einer der Nachbarn die Mülltonne überfüllt oder den Müll über den Balkon wirft.


Belästigung durch Haustiere


Hier wird sowohl von Lärm, Verschmutzung und Geruchsbelästigung gesprochen. Nachbarn fühlen sich durch Hundegebell, streunende Katzen oder den Dreck und die Verunreinigungen, die eine Haustierhaltung mit sich führen kann, gestört. So kommt es durch  Hinterlassenschaften der Haustiere zu Aufregungen.


Kinderlärm als Auslöser für Streit


Ferner gibt es häufig Ärger mit Nachbarn wegen Kinderlärm. Es gibt immer wieder Nachbarn, die sich beispielsweise über das laute Kindergeschrei, spielende Kinder im Hof oder tobende Kinder in Wohnungen gestört fühlen. Zu diesen Streitigkeiten gehören auch Kinderwagen oder Kinderspielzeuge, die kontinuierlich in Hausfluren etc. abgestellt werden und Durchgänge oder Fluchtwege behindern.


Geruchsbelästigung durch Aktivitäten in der Nachbarschaft


Dabei werden nicht nur Grill- oder Kamingerüche zum Streitpunkt, sondern auch Nikotin, beißende Gerüche, unerträglicher Gestank aus Wohnungen, Lüftungsmangel, Kochdünste und vieles andere mehr.


Streit über Parkplätze am Haus bzw. Behinderung durch zugeparkte Fläche/Gebäude


Wieder einmal wurde die Zufahrt zur Garage zugeparkt oder der letzte Parkplatz am Haus belegt. Das führt in vielen Fällen unwiderruflich zum Nachbarschaftsstreit.


Streit unter Nachbarn ist eine große Belastung


Der sogenannte „Krieg am Gartenzaun“ beherrscht Nachbarn und führt stets wieder zu Nachbarstreit. Dieses dauerhafte Ärgernis ist nicht hinnehmbar und belastet beide Parteien. Sinnvoll wäre es natürlich, den Konflikt friedlich zu lösen, was aber nicht immer möglich ist.


Wenn also die Situation ausweglos erscheint und die Belastung enorm wird, sollten Sie Abhilfe verschaffen. Führen Sie Buch über die Häufigkeit und die Art der Belästigung, denn häufig lässt sich das Problem durch ein schlichtendes Gespräch nicht lösten.


Oft mangelt es an ausreichender Beweissammlung. Ein Privatdetektiv kann Ihnen dabei effektiv helfen. Wir von Privatdetektiv.de stellen die Art der Belästigung fest, ermitteln bei Bedrohung oder übler Nachrede durch Nachbarn und auch bei Sachbeschädigung oder Lärmbelästigung. Hierzu erhalten Sie gerichtsfeste Beweise. Rufen Sie jetzt für eine kostenfreie Beratung an:


0800 – 11 12 13 14



Wir ermitteln bei Nachbarschaftsstreit.

*Kostenfreie Erstberatung.



Kontakt & Beratung

Privatdetektiv.de


E-Mail: info@privatdetektiv.de

*Tel: 0800 – 11 12 13 14

Kontakt Detektei

Privatdetektiv.de

4,8

81 Abstimmungs­ergebnisse Firma jetzt bewerten


Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sind schnell für Sie da:


[]
1 Step 1
Ihr Name *
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse
Firma
Ihre Nachricht an die Detektive *
0 / 5000

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.


Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.


* Pflichtfeld

Previous
Next
Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?
Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?
Was kostet der Einsatz von Detektiven?
Was kann ein Privatdetektiv?
Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?

Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigekit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

**Für uns ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Klienten und der Zielpersonen einzuhalten. Das gilt auch für die Behandlung Ihren persönlichen Daten aus der Nutzung unserer Webseite. Auf der gesamten Internetseite können Sie völlig anonym surfen. An den Stellen, an denen Sie persönliche Daten im Zuge des Besuchs unseres Internetauftritts eingeben müssen, wird dieses offen gelegt. Das gilt insbesondere für das Kontaktformular. Sie selber bestimmen, welche persönlichen Daten Sie an uns übermitteln. Wir unterhalten keine E-Mail-Verteiler Liste, so dass die Daten nicht in einen Verteiler kommen. Wir respektieren Ihr Recht auf Datenschutz. Auch Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten wird respektiert. **Die Mitarbeiter unserer Detektei unterliegen der Verschwiegenheit. Die Schutzvorkehrungen vor einem Eindringen von außen entsprechen dem Stand der modernen Technik. Die Büroräume sind mit einer Alarmanlage abgesichert, die bei einem Wachdienst aufgeschaltet ist.

Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

Kann man die Kosten für den Einsatz eines Detektivbüros von der gegnerischen Seite einfordern? Eine Rückerstattung von Detektivaufwendungen ist in vielen Fällen denkbar. Dieses ist in § 91 der ZPO besiegelt.*


Daraus resultierend können die Honorare für einen Privatdetektiv theoretisch dem Verursacher berechnet werden. Es handelt sich dabei um einen Typus von Rechtsverfolgungskosten, falls diese im bearbeiteten Fall erforderlich waren.*


Allgemeingültig kann an dieser Stelle natürlich nicht sicher garantiert werden, ob auch in Ihrer Sache das Erstatten der Kosten umsetzbar ist. Falls auch Sie einen Privatermittler in Deutschland engagieren möchten, dann lassen Sie sich nun hierüber informieren.  In diesem Gespräch kann auch die die Thematik nach der Eventualität der Rückzahlung von Detektivaufwendungen besprochen werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von einer Rechtsanwaltskanzlei informieren.

Was kostet der Einsatz von Detektiven?

Die meistgestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“ **Die Anfrage nach den Ausgaben für einen Privatdetektiv in Deutschland lässt sich nicht generell beantworten. Es ist fraglos für uns verständlich, dass Interessenten schon am Anfang des allerersten Dialogs die Kosten genannt bekommen wollen. Zu unserem Bedauern lässt sich die Kostenfrage in den überwiegenden Fällen nicht augenblicklich beantworten. Die Ausgaben für eine Detektei unterscheiden sich auch in Deutschland sehr. Sie kalkulieren sich danach, was der Ermittler in Deutschland für den Interessenten tun muss. **Wie Sie vielleicht nachvollziehen können, entwickeln sich durch andersartige Dienstleistungen eines Detektivs auch sehr andersartige Ausgaben. Es ist schlichtweg nicht möglich, verschiedene Aufgaben gegenseitig zu vergleichen. Eine Überwachung in Deutschland wird von anders ausgebildeten Privatdetektiven geleistet als eine Suche nach Abhörgeräten. Somit fallen auch unterschiedliche Verrechungssätze an. Folglich ist es von Nöten, sich vorab detailliert über die Kostensituation informieren zu lassen. Das Beratungstelefonat mit einem Privatermittler ist ohne Verpflichtung und mit keinen Kosten verbunden. **Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird. **Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Was kann ein Privatdetektiv?

Was kann ein Detektiv in Deutschland?

Ein privater Ermittler kann als Berufszeuge bei Beweisstellungen zu Diensten sein. Vornehmlich bei der Judikatur ist es angebracht, aufschlussreiche Belege und klare Zeugen zu besitzen. **Die Recherche eines Privatermittlers kann entscheidend sein, die Beweisführung erheblich zu steuern.

Ein Privatermittler kann Befragungen anstellen, Observationen fahren und Personenauskünfte erstellen. Weil Privatermittler keine Sonderberechtigungen haben, dürfen sie keine weitreichenden amtlichen Auskünfte einholen.

Der Einsatz von Videoüberwachung ist ebenso wie die Adressermittlung ein Arbeitsfeld für eine Privatdetektei.

Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Darf ein Privatermittler in Deutschland Wanzen zum Abhören verwenden oder Telefongespräche mitschneiden? **Nein. Ein Ermittler darf weder Gespräche heimlich abhören noch mitschneiden. In unserer Republik ist so etwas ausschließlich mit richterlichem Befehl legal. Detekteien hören aus diesem Grund nicht ab. **Im Gegenteil: Ein fachmännisch geschulter Techniker kann dahingegen als georderte Dienstleistung Ihr Haus nach Aufzeichnungsgeräten und Spycams untersuchen.


Seite zuletzt aktualisiert am 15.06.2020 um 07:50 Uhr.


  • teilen 
  • twittern 
  • mitteilen 
  • pinnen 
Sofortkontakt
[[[["field5","contains",""]],[["show_fields","field3,field4,field2"]],"and"],[[["field5","contains"]],[["hide_fields","field16"]],"and"]]
1 Step 1
Schildern Sie uns Ihr Anliegen:
Ihre Anfrage wird schnellstmöglich von einem unserer Detektive bearbeitet.
Schreiben Sie hier Ihre Nachricht an die Privatdetektive.
0 / 5000
Ihr Name
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.

 

* Pflichtfeld

Previous
Next
  • Impressum
  • Datenschutz
© Copyright 2017 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv. *
Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch das Anklicken des "OK Button" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Alternativ klicken Sie auf "Ablehnen" um nur die technisch notwendigen Cookies zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung und alle Informationen über uns im Impressum.OKAblehnen