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5. September 2016

Reifen zerstochen? Ein Fall für Detektive.

Lesedauer: 3 Minuten

Dass die Reifen zerstochen werden, ist einer der häufigsten Fälle von Sachbeschädigung am Auto. Doch auch der Lack wird oft zerkratzt, manche Täter brechen Spiegel ab oder demolieren gleich das Kraftfahrzeug in Gänze. Alle Vorgänge geschehen sichtbar mutwillig.

Es gibt zwar auch nicht gewollte Kratzer am Lack, Dellen in der Karosserie eines fremden Wagens oder gar einen beim Einparken abgeknickten Spiegel. Doch diese Verursacher melden sich meistens beim Halter des betroffenen Fahrzeugs. Die Schäden sehen auch anders auch.

Wenn die Reifen zerstochen wurden, ist das Signal ohnehin eindeutig: Hier möchte Ihnen jemand üblen Schaden zufügen.

Wie hilft eine Detektei bei zerstochenen Reifen?

Zunächst einmal: Die Sachbeschädigung ist strafbar nach § 303 StGB. Bestraft wird sie mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Sie gehört aber zu den am wenigsten durch die Polizei aufgeklärten Straftaten. Detektive helfen hier wesentlich effizienter. Der Grund liegt darin, dass eine Detektei über mehr Ressourcen verfügt als die Polizei. Das hängt natürlich damit zusammen, dass das jeweilige Opfer mit seinem Honorar für die Detektei dazu beiträgt, dass eine personelle Verfügbarkeit von Detektiven gegeben ist.

Sie als Opfer müssen sich von niemandem terrorisieren lassen. Durch eine gezielte detektivische Überwachung wird der Täter dingfest gemacht. Eine Detektei beschafft Ihnen Beweismittel, die sich vor Gericht verwenden lassen. Es sind Beweise, die den Täter überführen, indem sie seine Handlung dokumentieren.

Für Sie hat das auch versicherungstechnisch große Bedeutung: Sollten Sie über keine Vollkasko-Versicherung verfügen, die auch vor Vandalismus schützt, bleiben Sie ohne Überführung des Täters auf allen Kosten sitzen. Sollten Sie über so eine Versicherung verfügen, wird diese nicht auf immer und ewig stets aufs Neue wieder auftretende Vandalismusschäden regulieren. Sie müssen dann mit einer Kündigung der Police für die Vollkasko rechnen.

Ein durch einen Privatdetektiv überführter Täter hingegen muss einerseits den Schaden an den Rädern ersetzen. Und darüber hinaus muss er selbst den Einsatz der Privatdetektei nach § 91 Abs. 1 ZPO wahrscheinlich ersetzen, wenn er Ihnen die Reifen zerstochen hat. Der Täter gilt dann in der Rechtsprechung als Verursacher der Detektivkosten.

Wie gehen Detektive bei der Überführung des Täters vor?

Wird immer wieder ein Reifen zerstochen, muss überlegt werden, wie der Täter überführt werden kann. Bei regelmäßigen Attacken auf die Reifen gibt es die Möglichkeit der Beobachtung. Ein sehr effizientes Mittel sind neben der Observation durch Detektive aber auch verdeckte Miniaturkameras. Die Aufnahmen von der Tat führen zu einer gerichtsverwertbaren Beweisführung.

In der Umgebung des abgestellten Autos dürfen rein rechtlich Kameras angebracht werden, wenn das Auto auf Ihrem eigenen Grundstück des Einfamilienhauses steht. Häufig finden dort Beschädigungen am Auto statt. Auch ein neidischer Nachbar könnte der Täter sein.

Bei Reifenzerstechern handelt sich grundsätzlich um feige Täter, die ihre Aggressionen an Gegenständen auslassen und ihre Taten fast immer nachts im Schutz der Dunkelheit durchführen. Hier verwenden Detektive bei der Beweissicherung Infrarotkameras.

Kommt der Täter nur "alle Jubeljahre", wird es natürlich schwer ihn zu überführen. Die Beobachtung durch einen Detektiv fällt dann weg. Die Videoüberwachung wäre denkbar. Werden die Reifen aber an verschiedenen Orten je nach Gelegenheit zerstochen, wird es noch schwerer, den Täter zu stellen. Auch die Polizei kann da wenig ausrichten.

Fast immer muss eine Beobachtung des Autos vorgenommen werden

In den meisten Fällen müssen Detektive eine personelle Observierung des abgestellten Wagens vornehmen. Das ist generell dann der Fall, wenn das Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht. Dazu zählen Straßen, öffentliche Parkplätze aber auch nicht öffentliche Parkflächen von Mehrfamilienhäusern. Überall dort ist eine Kameraüberwachung des Fahrzeugs nach § 6b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verboten. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume ist mit versteckten Kameras demnach nicht möglich.

Es lassen sich aber fast immer geeignete Wege finden, um einen Täter zu ermitteln, der Ihnen die Reifen zerstochen hat. Lassen Sie sich im konkreten Fall von einem Detektiv unseres Teams beraten, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können.

Übrigens ist eine Beobachtung bei Reifenstechen immer nur mit 2 Detektiven zeitgleich möglich. Das hängt mit Sicherheitsaspekten zusammen. Immerhin ist der Täter möglicherweise mit einem Messer bewaffnet, was die Gefährdung erhöht. Zwar kann man auch mit einem Schraubenzieher oder ähnlichen Geräten die Reifen zerstechen, aber auch das wäre eine Angriffswaffe.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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