info@privatdetektiv.de
- Kostenfreie Beratung -
0800 - 11 12 13 14
Privatdetektiv.dePrivatdetektiv.de
  • Blog
  • Kontakt


Ruhestörung rechtssicher beweisen


Unerträglicher Lärm durch Ruhestörung macht auf Dauer krank. Ein lauter Nachbar in der Wohnung macht einem das Leben schwer.


Ob nun nächtliche Ruhestörung oder Lärm am Tag – beide Themen sind nicht lange auszuhalten. Sicher, Sie können die Polizei rufen, doch bei bestimmten Handlungen kann die Polizei nicht viel ausrichten. So wird der Polizist eben nicht hören können, ob Ihr Nachbar immer wieder in der Nacht klopft oder sonstigen Lärm macht.


Allenfalls bei lauter Musik im Rahmen einer Party oder ähnlich hat die Polizei Möglichkeiten des Eingreifens. Was aber ist bei anderer Form der Ruhestörung? Dann ist es schwer für Sie, die nötigen Beweise zu bekommen. Eben dabei hilft eine Detektei.


Wann gilt Nachtruhe?


In Deutschland ist die Nachtruhe zwar geschützt, aber es gibt nicht die „eine“ festgeschriebene Uhrzeit. Vielmehr gibt es unterschiedliche Zeiten.


Geregelt ist allgemeine Nachtruhe per Gesetz. Verschiedene Verordnungen schreiben fast, wann sie gilt. Die diversen Landesimmissionsschutzgesetze und das Bundesimmissionsschutzgesetz sind dafür in Deutschland wegweisend. Außerdem existiert eine europäische Richtlinie zum Umgebungslärm.


Tatsächlich sind aber die Verordnungen nicht an jedem Ort gleich. Selbst im kommunale Bereich können bestimmte Ruhezeiten festgelegt werden.


In den meisten Fällen gelten aber diese Zeiten:


Lärmbelästigung ist in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht statthaft. In Bayern gibt es eine Biergartenverordnung. Nach dieser gilt die Ruhezeit dort von 23 Uhr bis 7 Uhr.


Ruhestörung macht krank


Ruhestörung belastet die Gesundheit. Darum ist es vor allen Dingen spät nachts wichtig, die Ruhezeiten einzuhalten. Ruhiger Schlaf ist extrem wichtig für die Gesundheit.


Niemand hat ein Problem damit, wenn ein Nachbar seinen 40. Geburtstag zuhause feiert und es einmal deswegen etwas länger laut ist. Die meisten Nachbarn sind dann ohnehin auf der Party eingeladen.


Schwierig wird es aber, wenn beim Nachbarn regelmäßig abends die Musik aufgedreht wird. Menschen, die im gleichen Haus wohnen, müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Als Vermieter kann man zunächst nur mahnend und im Mietvertrag darauf einwirken, dass die Mieter die Ruhezeiten einhalten. Das Recht gebietet das schließlich.


Ist aber ein Mieter dabei, der den Hausfrieden durch ständigen Lärm stört, ist auch der Vermieter in der Pflicht. Was aber, wenn der den Krach verursachende Mieter bestreitet, übermäßig laut zu sein?


In dem Fall bedarf es einer klaren Beweislage. Hat der betroffene Mieter keine Zeugen und der Lärmverursacher streitet alles ab, gibt es ein Problem. Eine Mietminderung wegen nächtlicher Ruhestörung ist auch für den Vermieter nicht einfach hinnehmbar.


Steht Aussage gegen Aussage, müssen Beweise her. Als neutraler Zeuge für Lärmbelästigung eignet sich ein Privatdetektiv. Tatsächlich sind Detektive „berufliche Zeugen“. Der Detektiv wird sich in die Wohnung setzen und dort die nächtliche Ruhestörung mit anhören.


Er kann später den Lärm in einem Protokoll bezeugen.


Was ist Lärm?


Niemand kann einem Mieter Geräusche untersagen, die in Zimmerlautstärke sind und dem täglichen Leben entsprechen. Der Fernseher darf an sein, Gespräche sind statthaft und auch Musik darf gehört werden. Eine Störung ist erst dann anzunehmen, wenn ein bestimmter Lärmpegel überschritten wird.


Nachts nach der Spätschicht duschen oder baden ist erlaubt, aber mitten in der Nacht handwerkliche Arbeiten oder Klopfgeräusche zu machen geht natürlich gar nicht.


Schreit zum Beispiel ein Kind nachts, so gehört das zum Leben dazu und ist nicht verwerflich. Kein Gesetz kann das verbieten. Auch das Lachen oder Spielen eines Kindes ist normal.


Lebt jemand in der Stadt, so ist in der Wohnung ein gewisser Krach von der Straße normal. Das Wohnen in der Stadt ist fast immer lauter als auf dem Land. Es gibt mehr Autos und diese verursachen automatisch mehr Lärm. Vom Türenschlagen über das Hupen bis hin zu Fahrgeräuschen. Für diese Art von Lärm kann der Vermieter nichts. Der Verursache lässt sich ohnehin kaum identifizieren. Dem Betroffenen ist es allerdings auch zuzumuten, das Fenster vom Schlafzimmer nicht offen zu lassen, sondern zuzumachen.


Nicht nur in der Nacht ist Ruhe zu halten. Auch die Mittagsruhe ist tagsüber einzuhalten. Neben Mietrecht und Hausordnung regelt das auch das Gesetz. Diese Mittagsruhe ist auch bei Arbeiten im Garten einzuhalten. Ein Rasenmäher, ein Trimmer oder ein Laubbläser haben in dieser Zeit aus zu bleiben. Das gilt am Sonntag ohnehin ganztägig.


Lärm kann auch durch Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft eintreten. Besonders Gaststättenbetriebe sind häufig Verursacher. Bei Verstößen gegen die gesetzlich festgelegten Zeiten drohen das Ordnungsamt und ein Bußgeld.


Auch Baulärm ist an verschiedene Zeiten gebunden. Hier ist bei Verstößen das ebenfalls Ordnungsamt zuständig. Übliche Baugeräusche außerhalb der Ruhezeiten sind aber von den Anwohnern zu akzeptieren.


Lärm durch Nachbarn nachweisen


Kann ein Mieter beweisen, dass der Nachbar stets übermäßig Radau macht, hat er verschiedene rechtliche Möglichkeiten nach dem Mietrecht.


Der Vermieter ist dann gehalten, das Problem zu lösen. In solchen Fällen wird oft eine Mietminderung geltend gemacht. Dem Lärmverursacher droht am Ende sogar die Kündigung durch den Vermieter. Reagiert nämlich der Verursacher nicht auf Ermahnungen, ist die ultima ratio Lösung die Kündigung des Mietverhältnisses.


Bevor es soweit ist bedarf es jedoch eines längeren Verfahrens. Der in der Ruhe gestörte Mieter muss dann dem lauten Nachbarn beweisen, dass dieser ständig für eine Ruhestörung verantwortlich zeichnet. In so einer Phase liegen die Nerven oft blank. Nachbarschaftsstreit Tür an Tür ist vorprogrammiert.


Zwar ist es denkbar, die Polizei zu rufen, wenn es zu laut wird. Doch bis die Beamten vor Ort sind vergeht manchmal viel Zeit und nicht immer lassen sich alle Lärmarten von der Polizei dokumentieren. Lautes Klopfen aus einer anderen Wohnung im Haus zum Beispiel könnte dann bereits aufgehört haben.


Auch könnte der Nachbar sehen, dass die Polizei vor Ort ist und er gibt dann kurzzeitig Ruhe. Sind die Polizisten verschwunden, geht das Spiel von vorne los. Das laute gerät wird wieder eingeschaltet, das Klopfen geht weiter oder anderweitiger Lärm wird verursacht.


Nicht jedes Geräusch darf auf die Goldwaage gelegt werden. Bellt beispielsweise der Hund des Nachbarn mal, so ist das normal. Bellt der Hund in der Nachbarschaft aber ununterbrochen den ganzen Tag und vielleicht auch noch nachts, geht das nicht. Dabei ist es egal, ob das Bellen am Samstag, Sonntag oder wochentags auftritt.


Normale Geräusche, die ein Kind macht, sind auch zu akzeptieren. Sie stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar. Es müssten schon außergewöhnliche Belästigungen durch ein Kind eintreten, damit hier ein Vermieter angesprochen werden kann.


Sind aber ständig laute Geräusche über der Zimmerlautstärke zu hören, gilt es diese klar zu dokumentieren. Eine Detektei kann das für Sie machen. Denn Ihr eigenes Geräuschprotokoll ist gut und schön, aber Sie können es nicht beweisen. Hingegen ist der Detektiv ein neutraler Zeuge für Ihre Behauptungen.


Die Störung wird protokolliert und bezeugt. Ob es nun eine Belästigung durch laute Musik, das Mähen des Rasens in der Ruhezeit, fortwährendes Hundegebell, laute Arbeitsgeräusche nach Mitternacht oder andere Quellen verursacht wird, ist egal. Ein Detektiv kann all diese Dinge bezeugen.


Wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung in der Wohnung


Nachbarschaftslärm in der Woche oder am Wochenende durch Anwohner oder Mitbewohner muss nicht sein. Wir helfen Ihnen dabei, zu Ihrem guten Recht zu kommen. Eine übermäßige Ruhestörung in der Ruhezeit müssen Sie nicht hinnehmen.


Lassen Sie uns über das Thema Lärmbelästigung einmal ein Gespräch am Telefon führen. Wir haben für Sie vielleicht den einen oder anderen Tipp gegen Lärmbelästigung in der Wohnung parat. Außerdem sagen wir Ihnen, wie ein Detektiv versucht, für Sie die Lärmbelästigung in der Ruhezeit gerichtssicher zu dokumentieren.


Wer im vermeidbaren Ausmaß Lärm verursacht, der muss mit einer Rechtsverfolgung rechnen. Wir reden jetzt nicht davon, laufend die Polizei zu rufen. Vielmehr erfahren Sie, wie wir bei einem Fall von Lärmbelästigung arbeiten. Sie müssen sich nicht länger belästigen lassen und müssen keine dauernde Ruhestörung hinnehmen. Tatsächlich können sich wehren.


Mit unserer Erfahrung stellen wir fest, wer Sie belästigt. Sie sind nicht allein, sondern haben einen Zeugen. Der laute Nachbar, der Ihnen den Ärger bereitet, kann dann zur Rechenschaft gezogen werden. Ist der Nachbar in seiner Wohnung oder in seinem Garten in den Ruhezeiten zu laut, so ist sein Verhalten nicht zu akzeptieren.


Ruhestörung nachweisen.

*Kostenfreie Erstberatung.



Kontakt & Beratung

Privatdetektiv.de


E-Mail: info@privatdetektiv.de

*Tel: 0800 – 11 12 13 14

Kontakt Detektei

Privatdetektiv.de

4,8

81 Abstimmungs­ergebnisse Firma jetzt bewerten


Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sind schnell für Sie da:


[]
1 Step 1
Ihr Name *
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse
Firma
Ihre Nachricht an die Detektive *
0 / 5000

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.


Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.


* Pflichtfeld

Previous
Next
Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?
Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?
Was kostet der Einsatz von Detektiven?
Was kann ein Privatdetektiv?
Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?

Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigekit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

**Für uns ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Klienten und der Zielpersonen einzuhalten. Das gilt auch für die Behandlung Ihren persönlichen Daten aus der Nutzung unserer Webseite. Auf der gesamten Internetseite können Sie völlig anonym surfen. An den Stellen, an denen Sie persönliche Daten im Zuge des Besuchs unseres Internetauftritts eingeben müssen, wird dieses offen gelegt. Das gilt insbesondere für das Kontaktformular. Sie selber bestimmen, welche persönlichen Daten Sie an uns übermitteln. Wir unterhalten keine E-Mail-Verteiler Liste, so dass die Daten nicht in einen Verteiler kommen. Wir respektieren Ihr Recht auf Datenschutz. Auch Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten wird respektiert. **Die Mitarbeiter unserer Detektei unterliegen der Verschwiegenheit. Die Schutzvorkehrungen vor einem Eindringen von außen entsprechen dem Stand der modernen Technik. Die Büroräume sind mit einer Alarmanlage abgesichert, die bei einem Wachdienst aufgeschaltet ist.

Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

Kann ich Honorare für den Einsatz einer Detektei von der gegnerischen Seite zurückfordern? Eine Rückerstattung von Detektivgebühren ist häufig denkbar. Dieses ist in § 91 der Zivilprozessordnung besiegelt.*


Danach können die Aufwendungen für eine Privatdetektei theoretisch dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Es geht dabei um eine Art von Kosten der Rechtsverfolgung, sofern sie für den Fall notwendig gewesen sind.*


Pauschal kann hier selbstverständlich nicht sicher versprochen werden, ob tatsächlich in Ihrer Sache das das Zurückfordern des Honoras durchsetzbar ist. Sofern auch Sie einen Privatdetektiv in Deutschland in Anspruch nehmen möchten, dann lassen Sie sich nun hierzu informieren.  In diesem Beratungsgespräch kann auch die Nachfrage nach der Möglichkeit der Rückzahlung von Honoraren für Detektive besprochen werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von einem Rechtsanwalt beraten.

Was kostet der Einsatz von Detektiven?

Die meistgestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“ **Die Fragestellung nach dem Preis für einen Ermittler in Deutschland lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist auf jeden Fall für uns nachvollziehbar, dass Auftraggeber schon am Anfang des ersten Gespräches die späteren Aufwendungen erklärt haben möchten. Jedoch lässt sich die Kostenfrage zumeist nicht adhoc beantworten. Die Unkosten für ein Detektivbüro differieren auch in Deutschland sehr. Sie hängen davon ab, was der Privatermittler in Deutschland für den Kunden machen soll. **Wie man sich denken kann, entwickeln sich durch andersartige Dienste einer Detektei auch gänzlich verschieden hohe oder eben geringere Gesamtkosten. Es ist praktisch nicht realistisch, in sich anders gelagerte Arbeiten miteinander zu vergleichen. Eine Beobachtungsaufgabe in Deutschland wird von ganz anderen Detektiven gemacht als eine Personensuche beispielsweise in den USA. Somit fallen auch andere Verrechungssätze an. Aufgrund dessen ist es von Bedeutung, sich vorab gründlich informieren zu lassen. Die erste Besprechung mit einem Detektiv ist nicht verpflichtend und gratis. **Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird. **Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Was kann ein Privatdetektiv?

Was kann ein Detektiv in Deutschland?

Ein Privatdetektiv kann als Assistent bei Beweiserbringungen Gewinn bringen. Namentlich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es von Wichtigkeit, eindeutige Aussagen und klare Zeugen zu besitzen. **Die Recherche einer Detektei mag hilfreich sein, die Beweissituation eindeutig zu verbessern.

Ein Detektiv kann Recherchen durchführen, Personenbeobachtungen machen und Fakten einholen. Weil Privatdetekteien keine besonderen Befugnisse haben, können sie keine weitreichenden amtlichen Auskünfte einholen.

Das Verwenden von Videoüberwachung ist genau wie die Schuldnersuche ein Aufgabengebiet für eine Privatdetektei.

Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Darf ein Detektiv in Deutschland Wanzen zum Abhören verwenden oder Telefonate mitschneiden? **Nein. Ein Ermittler darf weder Unterredungen abhören noch aufzeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das ausschließlich mit richterlicher Anordnung zugelassen. Wirtschaftsdetektive horchen also nicht ab. **Im Gegenteil: Ein besonders geschulter Lauschabwehrtechniker kann dahingegen in Ihrem Auftrag Ihre Wohnung nach Abhörgeräten und Minikameras detektieren.


Seite zuletzt aktualisiert am 14.06.2020 um 21:27 Uhr.


  • teilen 
  • twittern 
  • mitteilen 
  • pinnen 
Sofortkontakt
[[[["field5","contains",""]],[["show_fields","field3,field4,field2"]],"and"],[[["field5","contains"]],[["hide_fields","field16"]],"and"]]
1 Step 1
Schildern Sie uns Ihr Anliegen:
Ihre Anfrage wird schnellstmöglich von einem unserer Detektive bearbeitet.
Schreiben Sie hier Ihre Nachricht an die Privatdetektive.
0 / 5000
Ihr Name
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.

 

* Pflichtfeld

Previous
Next
  • Impressum
  • Datenschutz
© Copyright 2017 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv. *
Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch das Anklicken des "OK Button" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Alternativ klicken Sie auf "Ablehnen" um nur die technisch notwendigen Cookies zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung und alle Informationen über uns im Impressum.OKAblehnen