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Vorgetäuschter Eigenbedarf – so können Sie sich wehren durch einen Nachweis von faulen Tricks


In der heutigen Zeit verlieren Mieter immer häufiger ihre Wohnungen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen des Vermieters.


Die Vermieter nutzen diesen Kündigungsgrund, um langjährige Mieter, die aufgrund langer Vertragslaufzeiten günstige Mieten haben, loszuwerden. Jedoch ist Fakt, dass sehr viele Kündigungen wegen Eigenbedarf nur vorgetäuscht sind.


Privatdetektive können Ihnen helfen, eben das zu beweisen.


Warum täuschen Vermieter Eigenbedarf vor?


Hierfür gibt es sicherlich viele Gründe. Der Eigenbedarf kann beispielsweise vorgeschoben sein, um die Wohnung besser verkaufen zu können. Eine leer stehende Wohnung oder Immobilie verkauft sich besser als eine mit einem vielleicht problematischen Mietverhältnis.


Ferner kann auch das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter so schlecht geworden sein, dass der Vermieter in der Kündigung wegen Eigenbedarfs die einzige Lösung sieht, seinen unbeliebten Mieter los zu werden.


So eine vorgetäuschte Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs kann für den Vermieter böse Folgen haben, wenn ihm diese nachgewiesen werden kann. Vor allen Dingen geht es dann auch um Schadensersatz.


Die gängigsten Tricks der Vermieter bei der Kündigung wegen Eigenbedarf


Was sind die häufigsten Maschen der Vermieter, um eine Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs zu begründen?


Wir haben versucht, aus der Sicht einer Detektei die gängigen Tricks aufzulisten. Eine „getürkte“ Kündigung wegen Eigenbedarf kommt im Alltag laufend vor.


Die Vermieter sind mitunter sehr kreativ, was die fadenscheinigen Begründungen abgeht. Nachstehend lesen Sie die gängigsten Kündigungsgründe bei vorgeschobenem Eigenbedarf.



  1. Bedarfsperson wird frei erfunden


Hier taucht plötzlich ein Verwandter auf und dieser benötigt die Mietwohnung. Oft ist es so, dass der Mieter diese Bedarfsperson gar nicht kennt. Somit ist es für den Mieter im Nachhinein dann auch schwierig nachzuprüfen, um wen es sich bei dem neuen Mieter der Wohnung wirklich handelt. Bei solchen Nachforschungen helfen Ihnen unsere Detektive gerne.


Wichtig: Entferntere Verwandte des Vermieters gehören nicht zu den privilegierten Angehörigen. Entfernte Verwandte sind zum Beispiel Cousins, Tanten, Schwager, Schwägerin. Privilegierten Angehörige sind Kinder oder Geschwister im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 09.07.2003, Az: VIII ZR 276/02).



  1. Der Grund für die Eigenbedarfskündigung ist frei erfunden


Der Eigentümer gibt als Kündigungsgrund an, dass der Sohn oder die Tochter den Wunsch geäußert haben, endlich auf eigenen Füßen stehen zu wollen. Oder ein Arbeitsplatzwechsel einer Bedarfsperson macht es unabdingbar, dass der Vermieter Ihnen kündigen muss.


Für den Mieter wird es nie leicht sein, das zu überprüfen. Ohne  Belege bekommen Sie keine Gewissheit darüber, ob die Begründung in der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung der Wahrheit entspricht oder nicht. Detektive können die Umstände untersuchen.



  1. Das „Münchener Modell“


Der Mieterschutz wurde bei dem sogenannten „Münchener Modell“, bei der Umwandlung von Mietshäusern in Wohnungseigentum nach § 577 a BGB sehr häufig umgangen.


Dabei ging der Käufer so vor, dass das betroffene Mietshaus von einer Personengesellschaft, beispielsweise einer GbR, nur aus dem Grunde gekauft wurde, um den Gesellschaftern die einzelnen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Dann sollen aus den Mietwohnungen Eigentumswohnungen gemacht werden. Den bis dahin in den Wohnungen wohnhaften Mietern wurde noch vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf der einzelnen Gesellschafter gekündigt. Damit wurde der Mieterschutz des § 577 a BGB umgangen.


Der § 577 a BGB sollte die Mieter für ein Zeitfenster von 3 Jahren vor Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen wirtschaftlicher Verwertung schützen.


Im Mai 2013 wurde die Gesetzeslücke, die das sogenannte „Münchener Modell“ erst möglich machte, durch die Mietrechtsreform größtenteils zu Gunsten der Mieter geschlossen. Jetzt sind Mieter durch den neu eingefügten § 577 a Abs. 1 a BGB besser vor Eigenbedarfs- bzw. Verwertungskündigungen durch Personengesellschaften oder sonstigen Erwerbergemeinschaften geschützt.


Wie kann man vorgetäuschten Eigenbedarf unter Beweis stellen?


Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Eigenbedarfskündigung haben, liegt es in Ihrer Hand dieses auch zu beweisen. In einem solchen Fall können Ihnen Detektive die nötigen Beweise schaffen.


Wichtig ist, dass man die Wohnung weiterhin im Auge behalten sollte. Hierbei sind Ihnen Privatdetektive gerne behilflich.


Kontrollieren Sie ansonsten die Mietangebote in den Tageszeitungen oder auch im Internet. Sollten Sie die Wohnung dort finden, ist es für einen Detektiv ein Leichtes, sich um diese Wohnung zu bewerben. So kann er belegen, dass Ihr ehemaliger Vermieter die Wohnung einfach neu vermieten möchte.


Ebenso sollten Sie den Anzeigenmarkt für Wohnungsverkäufe beobachten. Für den Vermieter ist es einfacher, eine leer stehende Wohnung zu verkaufen. Auch in einem solchen Fall können wir Ihnen als Detektei behilflich sein, vor Gericht nutzbare Beweise gegen den Besitzer der alten Wohnung zu beschaffen. So können Sie etwaige Ansprüche geltend machen


Ein weiterer Beweis könnte das neue Klingelschild sein. Stimmt der Name des neuen Mieters mit dem der Person, für die der Vermieter Eigenbedarf  angemeldet hat überein? Ein Detektiv findet das ganz diskret und professionell heraus und fertigt eine Beweiskette.


Weiter könnte es nützlich sein, durch eine Detektei Recherchen in der Nachbarschaft durchführen zu lassen. Die Nachbarn wissen eventuell schon, wie der neue Mieter heißt. Der Privatdetektiv wird natürlich diskret vorgehen. Nie wird bekannt, dass Sie als Kunde hinter den Recherchen stehen.


Ferner hat der Vermieter die Pflicht dem Mieter während der Kündigungsfrist etwaigen im Haus freigewordenen Wohnraum anzubieten. Gibt es also eine weitere Wohnung oder eine vergleichbare Wohnung, so ist diese in einem solchen Fall anzubieten, wenn es im Mietverhältnis zum Auszug aus der gekündigten Wohnung kommt.


Vorgetäuschter Eigenbedarf kann teuer werden


Auf Eigenbedarf kann der Vermieter kündigen, wenn hier ein enger Verwandter, eine Haushaltshilfe oder eine Pflegeperson einziehen soll. Auch ein neuer Hausmeister könnte nach einer Entscheidung eines Gerichts einen Bedarf begründen. Ist dieser Eigenbedarf aber nur vorgetäuscht, kann es unter Umständen für den Vermieter teuer werden. Es geht dann um Schadensersatz, der sehr hoch ausfallen kann.


Um einen solchen vorgetäuschten Eigenbedarf zu beweisen, sind Ihnen unsere Privatdetektive gerne behilflich und helfen Ihnen mit Rat und Tat.


Kosten die dem Vermieter entstehen – Schadenersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf


Musste ein Mieter aufgrund unberechtigter Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs aus der Wohnung ausziehen, dürfte dieser in die Wohnung zurückkehren. Sehr häufig ist aber das nicht möglich, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist. Natürlich meist zu einer wesentlich höheren Miete. Genau dann muss der Vermieter zahlen, auch wenn Sie als Betroffener längst eine neue Wohnung haben.


Der Mieter bekommt die Umzugskosten, sowie die Mehrkosten für die neue Wohnung für mindestens drei Jahre ersetzt. Ferner muss der Vermieter auch Kosten für die Wohnungssuche und den Makler erstatten. Der ehemalige Vermieter ist also zu Schadenersatz wegen vorgetäuschten Bedarfs verpflichtet.


So gehen Sie bei vorgetäuschtem Eigenbedarf vor


Wollen Sie Ihren Vermieter aufgrund des vermuteten Eigenbedarfs verklagen? Dann sollten Sie ganz sicher sein, dass die Eigenbedarfskündigung wirklich vorgetäuscht ist.


Wichtig ist also, dass Sie zunächst Beweise sammeln, die Ihren Verdacht untermauern. Privatdetektive sind gerne dabei behilflich, gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen. Mit diesen Beweisen gehen Sie dann zu Ihrem Anwalt, der die nötigen Schritte einleiten kann. Diese begründet der Anwalt mit den ermittelten Fakten und verlangt dann zum Beispiel für den betroffenen Mieter Schadensersatz vor dem Amtsgericht oder dem LG.


Er bringt Ihren Schadensersatzanspruch nach dem Mietrecht auch vor Gericht auf den Weg, wobei die Rechtslage nach dem Urteil des BGH im Mietrecht auf Seiten des Getäuschten ist. Oft endet so ein Verfahren  in vielen verhandelten Fällen im Vergleich. Hoher Schadensersatz für ehemalige Mieter ist die Regel bei solchen Entscheidungen.


Lassen Sie sich zu diesem Thema im Falle eines klaren Verdachts jetzt beraten und profitieren Sie von den Tipps, die Ihnen unsere Ermittler geben können. Zweifel an der Wahrheit des gemachten Bedarfs lassen sich beweisen.


Fazit bei Anmeldung von eigenem Wohnbedarf


Oft sind Eigenbedarfsgründe oder Personen schlicht erfunden oder vorgeschoben. Das macht der den Bedarf Anmeldende, um Mieter zum Auszug aus der Wohnung zu veranlassen. Das aber kann in zivilrechtlicher Hinsicht zu Ansprüchen auf Schadensersatz der Mieter führen. Auch in strafrechtlicher Weise kann nach geltendem Recht eine solche Täuschung für Vermieter relevant sein.


Wichtig ist das Urteil des BGH VIII ZR 276/02, das mit strengen Anforderungen klärt, wer ein berechtigtes Interesse an dem Wohnraum hat.



Vorgetäuschten Eigenbedarf aufklären und nachweisen.

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Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigekit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

**Für uns ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Klienten und der Zielpersonen einzuhalten. Das gilt auch für die Behandlung Ihren persönlichen Daten aus der Nutzung unserer Webseite. Auf der gesamten Internetseite können Sie völlig anonym surfen. An den Stellen, an denen Sie persönliche Daten im Zuge des Besuchs unseres Internetauftritts eingeben müssen, wird dieses offen gelegt. Das gilt insbesondere für das Kontaktformular. Sie selber bestimmen, welche persönlichen Daten Sie an uns übermitteln. Wir unterhalten keine E-Mail-Verteiler Liste, so dass die Daten nicht in einen Verteiler kommen. Wir respektieren Ihr Recht auf Datenschutz. Auch Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten wird respektiert. **Die Mitarbeiter unserer Detektei unterliegen der Verschwiegenheit. Die Schutzvorkehrungen vor einem Eindringen von außen entsprechen dem Stand der modernen Technik. Die Büroräume sind mit einer Alarmanlage abgesichert, die bei einem Wachdienst aufgeschaltet ist.

Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

Können Sie Honorare für den Einsatz einer Detektei von der Gegenpartei einfordern? Eine Rückerstattung von Detektivausgaben ist je nach Falllage möglich. Das ist in § 91 der Zivilprozessordnung verankert.*


Danach können die Honorare für eine Privatdetektei theoretisch dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Es geht dabei um eine Art von Rechtsverfolgungskosten, sofern sie für die Sache notwendig waren.*


Pauschal kann hier selbstverständlich nicht zu 100% sicher garantiert werden, ob tatsächlich in Ihrem Fall das das Zurückverlangen der Kosten machbar ist. Wenn auch Sie einen Detektiv in Deutschland beauftragen möchten, dann lassen Sie sich sofort dazu informieren.  In diesem Gespräch kann auch die die Thematik nach der Möglichkeit der Rückerstattung von Honoraren für Detektive angesprochen werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von Ihrem Anwalt beraten.

Was kostet der Einsatz von Detektiven?

Die meistgestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“ **Die Anfrage nach den Unkosten für einen Privatermittler in Deutschland lässt sich nicht generell beantworten. Es ist absolut für uns nachvollziehbar, dass Klienten bereits am Anfang des allerersten Informationsgesprächs die Kosten genannt bekommen möchten. Jedoch lässt sich die Anfrage naturgemäß nicht adhoc beantworten. Die Unkosten für einen privaten Ermittler unterscheiden sich auch in Deutschland erheblich. Es ist davon abhängig, was der Privatdetektiv in Deutschland für den Mandanten leisten muss. **Wie Sie vielleicht nachvollziehen können, entwickeln sich durch andersartige Arbeiten eines Detektivbüros auch äußerst verschieden hohe oder eben geringere Summen. Es ist schlichtweg unmöglich, sich stark unterscheidende Aufgaben auf gleicher Basis abrechen zu wollen. Eine Observation in Deutschland wird von anders spezialisierten Privatdetektiven durchgeführt als eine Personenermittlung beispielsweise in den Niederlanden. Somit fallen auch andere Verrechungssätze an. Folglich ist es von Nöten, sich vorab genau über die Kostenkalkulation informieren zu lassen. Das erste Beratungsgespräch mit einem privaten Ermittler ist nicht verpflichtend und mit keinen Kosten verbunden. **Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird. **Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Was kann ein Privatdetektiv?

Was kann ein Detektiv in Deutschland?

Ein privater Ermittler kann als Unterstützer bei Beweisfragen zur Verfügung stehen. Namentlich vor Gericht ist es von Bedeutung, zielsichere Argumente und klare Zeugen in der Hand zu haben. **Die Berichterstattung eines Detektivbüros kann ausschlaggebend sein, die Beweislage wesentlich zu beeinflussen.

Ein Privatermittler kann recherchieren, Personenbeobachtungen machen und Fakten einholen. Weil private Ermittlungsbüros keine besonderen Befugnisse haben, können sie keine weitreichenden amtlichen Auskünfte einsehen.

Das Verwenden von Kameraüberwachung ist genau wie die Adressermittlung ein Aufgabengebiet für einen Detektiv.

Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Darf ein Ermittler in Deutschland Wanzen zum Abhören verwenden oder Telefonate mitschneiden? **Nein. Ein Detektiv darf weder Unterhaltungen abhören noch mitschneiden. In unserer Republik ist so etwas bloß mit richterlicher Verfügung praktizierbar. Wirtschaftsdetektive horchen infolgedessen nicht ab. **Das Gegenteil ist der Fall: Ein fachmännisch geschulter Mitarbeiter einer Wirtschaftsdetektei kann dahingegen in Ihrem Auftrag Ihre Wohnung nach Abhörtechnik und Kameratechnik untersuchen.


Seite zuletzt aktualisiert am 14.06.2020 um 21:57 Uhr.


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