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30. Juli 2016

Mietnomaden verhindern - geht das?

Lesedauer: 4 Minuten

Mietnomaden sind ein Phänomen der modernen Zeit. Diese Spezies Betrüger kannte man früher so nicht.

Klar gab es in den 60er Jahren schon Hausbesetzer. Aber Menschen, die einfach von Wohnung zu Wohnung ziehen, die Miete vorsätzlich nicht bezahlen und dann auch noch alles verwüstet hinterlassen, gab es in der Form nicht.

Wie kommt es überhaupt zu dem Phänomen Mietnomaden

Die deutsche Gesetzgebung hat einen großen Anteil an dem Aufkommen dieser Verbrecher. Lasche Gesetze, eine sehr liberale Auslegung und ein extrem langsamer Justizapparat tragen dazu bei, dass ein Mietnomade mit seinen Machenschaften leicht durchkommt. Hat man die Mieter erst einmal in der Wohnung, wird man sie nur schwer wieder los. Es ist ja auch einfach: Ich bezahle nichts und wohne kostenfrei. Besser geht es doch für die Herrschaften nicht.

Wie schützen Sie sich vor Mietnomaden? Tipps um Mietnomaden zu erkennen.

Beachten Sie eine Liste an Punkten, die vor einem Reinfall mit Mietnomaden schützen können.

  1. Das Äußere kann täuschen. Mehr Schein als Sein gibt Ihnen keine Sicherheit. Fallen Sie nicht auf Blender rein. Lassen Sie sich ruhig den Personalausweis zeigen und notieren Sie die relevanten Daten inklusive der Meldeadresse auf dem Ausweis.
  2. Nehmen Sie eine Bonitätsprüfung vor. Lassen Sie sich einen Gehaltsnachweis im Original oder auch Bankauszüge im Original vorlegen. Nicht jeder Mieter möchte das. Falls es abgelehnt wird, holen Sie sich im Zweifel eine Bonitätsauskunft mit Hilfe einer Auskunftei oder einer Detektei ein. Falls Sie keinen Ansprechpartner haben, erledigen wird diese Aufgabe gerne für Sie. Auch können Sie sich einen Schufa Auszug zeigen lassen.
  3. Prüfen Sie, ob der angehende Mieter in einer Datenbank oder Liste wie bei der Vermieter Schutzgemeinschaft als negativ eingetragen ist.
  4. Sprechen Sie in Absprache mit dem Mietinteressenten mit dessen vorherigen Vermieter. Lassen Sie sich seinen Namen nennen und erkundigen sich, ob der Mieter bei diesem seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
  5. Lassen Sie sich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zeigen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch an den ehemaligen Vermieter, eine solche auszustellen, aber viele ehemalige Vermieter machen es gerne freiwillig. Der Bundesgerichtshof hat 09/2009 mit dem Aktenzeichen VIII ZR 238/08 entschieden, dass der vormalige Vermieter seinem ehemaligen Mieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verpflichtend ausstellen muss. Dennoch ist es eine Frage wert.
  6. Verlangen Sie eine Kaution. Viele Mietnomaden sind darauf bedacht, rein gar nichts auszugeben. Das gilt auch für die Kaution. So trennen Sie oft schon im Vorfeld die Spreu vom Weizen.
  7. Übergeben Sie den Schlüssel nicht vorzeitig. Erst wenn der Mietvertrag unterzeichnet wurde, die Kaution hinterlegt und die erste Miete - fast immer wird die Miete für den Monat im Voraus verlangt - bezahlt wurde, übergeben Sie den Schlüssel.
  8. Sichern Sie sich ab. Sie können eine Mietausfallversicherung abschließen. Eine Rechtsschutzversicherung sollen Sie als Vermieter unbedingt auch haben. Zahlt der Mieter nicht, tritt die Mietausfallversicherung ein.

Diese Checkliste sollten Sie stets befolgen, um etwas sicherer zu gehen. Allerdings ist klar, dass Sie trotz der Befolgung der Ratschläge keinen absoluten Schutz haben, nicht doch Opfer eines Mietnomaden zu werden. Ein Restrisiko bleibt stets übrig.

Beugen Sie möglichst im Vorfeld Risikofaktoren vor, um Ihr eigenes Risiko zu minimieren. So gehen Sie auch vielen anderen Mietstreitigkeiten aus dem Weg.

Mietnomaden verschleiern ihre eigene Identität

Mietnomaden gehen oft in krimineller Weise vor. Dazu verwischen sie ihre Spuren, geben sich unter falschem Namen aus und verschleiern die wirkliche Identität.

Eine Selbstauskunft ist schnell gefälscht und auch die Lohnabrechnung kann mit dem Kopierer nachgemacht und verändert werden. Wenn Sie einen Privatdetektiv beauftragen, wird dieser auch prüfen, ob die Angaben zur Voradresse und zum Arbeitgeber echt sind. So werden Sie vor Personen geschützt, deren wirkliche Identität Sie gar nicht kennen.

Weil ein Vermieter stets gesetzliche Fristen einhalten muss, bevor er überhaupt tätig werden kann, haben es Mietnomaden relativ leicht. Besonders wenn sie mit vorgeblichen Mietmängeln das Ausbleiben der Miete begründen, werden die Fristen immer länger. Immerhin hat aber der Vermieter seit der Mietrechtsreform aus dem Jahr 2013 bessere Karten, was die Verfahrensdauer angeht. So hat die Mietrechtsänderung mit sich gebracht, dass Räumungsverfahren gemäß § 272 Abs. 4 ZPO schneller bearbeitet werden müssen. Allerdings bleibt es weiterhin recht mühselig Mietnomaden loswerden zu können.

Machen sich Mietnomaden strafbar?

Das Verhalten der Mietnomaden wird auch Einmietbetrug genannt. Diese Form des Betrugs kann eventuell strafbar sein nach § 263 StGB. Wenn ein Mieter bei seinem Handeln ordnungsgemäße Wirtschaftsverhältnisse vortäuscht, um sich einen Vorteil zu erschleichen, so ist das nicht gestattet. Wir reden aber nur dann von einem Eingehungsbetrug, wenn der Mietnomade schon im Vorfeld geplant hat, den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht einzugehen.

Ein strafbares Verhalten ist also nur in dem Fall gegeben, wenn der Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrags beabsichtigte, keine Miete zahlen zu wollen. Hat er sich allerdings mit falschen Personalien vorgestellt, sieht die Sache aus strafrechtlicher Sicht schon wieder anders aus.

Bringt eine Strafanzeige gegen einen Mietnomaden etwas?

Eine Strafanzeige bringt Ihnen Ihr Geld nicht zurück. Das müssen Sie zivilrechtlich erstreiten. Wenn es um das Bedürfnis geht, jemanden bestrafen zu wollen, kann man es mit der Strafanzeige versuchen. Diese wird meist nur dann verfolgt, wenn der Mieter überhaupt keine laut Mietvertrag geschuldeten Zahlungen geleistet hat. hat er die Kaution bezahlt, laufen Sie mit der Anzeige meist schon ins Leere.

Überdies musste der Mietbetrüger schon beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wissen, dass er zur die mietvertraglich geschuldeten Leistungen aus wirtschaftlicher Sicht nicht würde zahlen können.

Unter dem Strich haben Sie als Geschädigter nicht viel von einer Strafanzeige. Vorbeugen ist besser als hinterher eine Anzeige zu erstatten. Beachten Sie unsere obige Checkliste und reden im Zweifel mit einem Privatermittler aus unserem Berater-Team. Dann sind Ihre Chancen, hinterher nicht einem Mietnomaden aufgesessen zu sein, deutlich besser.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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