- Kostenfreie Erstberatung -
Alle Artikel anzeigen

Archivübersicht

31. Juli 2016

Ist ein Detektiv ein Bodyguard?

Lesedauer: 2 Minuten

In verschiedenen Filmen und TV Serien wird immer wieder mal suggeriert, Detektive seien auch Bodyguards. Das ist so nicht ganz richtig.

Theoretisch kann ein Detektiv zwar auch ein Bodyguard sein, aber praktisch ist das eher selten der Fall. Grundsätzlich reden wir von zwei verschiedenen Berufsgruppen. Ein Bodyguard ist ein Personenschützer, der eine entsprechende Ausbildung im Personenschutz genossen hat. Detektive hingegen sind Experten in den Bereichen Ermittlung und Observation. Beides sind verschiedene Paar Schuhe.

Genehmigung nach § 34a GewO für Bodyguards zwingend

Um als Personenschützer tätig zu sein, bedarf es der Bewachungsgenehmigung nach § 34a der Gewerbeordnung. Manche Detekteien haben diese Bewachungsgenehmigung, andere wiederum nicht. Wenn eine Detektei diese Genehmigung hat, die auch an entsprechende Versicherungen geknüpft ist, kann sie auch Personenschutzaufgaben erfüllen.

Der "normale" Detektiv wird das allerdings nicht machen, da er keine Erfahrung in dem Sektor hat. Dafür gibt es Spezialisten. Diese wurden oft beim Staat ausgebildet und haben zuvor bei der Polizei oder der Bundeswehr entsprechende Aufgaben erfüllt.

In Österreich sind die Voraussetzungen übrigens anders, doch in diesem Artikel fokussieren wir uns nur auf Deutschland.

Man bekommt keinen Waffenschein, nur weil man Detektiv ist

Detektive sind üblicherweise nicht bewaffnet, Bodyguards zwar nicht unbedingt, allerdings gerade bei dem Schutz von gefährdeten Personen sehr wohl. Auch dazu bedarf es spezieller Genehmigungen. Der Waffenschein ist an sehr hohe Auflagen geknüpft. Nur ganz wenige Detektive haben in Deutschland einen Waffenschein wegen ihres Berufs. Bodyguards haben es da deutlich leichter, einen Waffenschein zu bekommen, wenn Sie nachweislich eine gefährdete Person schützen müssen.

TV Protagonisten wie Matula, der laufend mit einer Waffe unterwegs ist und diese in seinen TV-Fällen auch laufend zieht, haben mit der Realität nichts zu tun.

Detektive werden beauftragt, um Personen zu begleiten

Tatsächlich werden Detektive aber immer wieder engagiert, um Personen zu begleiten. Die Hintergründe dafür sind verschieden. Der eine Kunde fühlt sich sicherer, wenn er nicht alleine irgendwo hin muss. Der nächste benötigt für bestimmte Dinge einen Zeugen und der dritte möchte einfach nur "Flagge zeigen", um von vornherein zu signalisieren, dass er jemanden an seiner Seite hat. Dazu bedarf es keines Bodyguards.

Übrigens muss man als Detektiv keineswegs Kampfsport oder irgendeinen Selbstverteidigungs-Sport betreiben. Schaden können solche Kenntnisse zwar nie, aber es hat nichts mit den Aufgaben eines Detektivs zu tun. Bei einem Bodyguard sieht das natürlich ganz anders aus. Hier sind entsprechende Kenntnisse in diesem Bereich zwingend notwendig.

Tatsächlich müssen Bodyguards keineswegs massige oder bullige Typen sein. Drahtige und durchtrainierte Personenschützer sind weit effektiver als unbewegliche Kolosse. Letztere "leben" oft von ihrem wuchtigen und abschreckenden Äußeren, ohne dass sehr viel dahinter steckt. Das ist bei den drahtigen Protagonisten üblicherweise ganz anders.

Bodyguards sind oft bei großen Sicherheitsfirmen angestellt oder arbeiten als spezialisierte Freelancer. Manche sind auch fest bei der zu schützenden Person angestellt.

Manche Sicherungsaufgaben werden aber auch von Detekteien übernommen. So haben unsere Detektive schon mehrmals über längere Zeit im Auftrag von Fluggesellschaften für die Sicherheit von deren Passagieren gesorgt. Dazu wurden in bestimmten sicherheitsrelevanten Arealen bei Fluggesellschaften aus den USA und Groß Britannien entsprechende Beobachtungen und Kontrollen vorgenommen.

Als Fazit lässt sich sagen, Schuster bleib bei deinen Leisten: Ein Detektiv ist kein Bodyguard und ein Bodyguard ist kein Privatdetektiv.

Kontakt

Kontaktformular (* Pflichtfelder)

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

© Copyright 2023 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv.
crossmenu