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Prostitution in Mietwohnungen – so erhalten Sie klare Beweise


Ist Prostitution in Mietwohnungen erlaubt? Grundsätzlich ist Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Prostitution zählt zum ältesten Gewerbe der Welt und wurde in Deutschland mit dem Prostitutionsgesetz, das seit dem 01.01.2002 gültig ist, legalisiert. Zuvor galt die Prostitution in Deutschland noch als sittenwidrig. Das Prostitutionsgesetz wurde verkündet, um die rechtliche und soziale Stellung von Prostitution zu verbessern.


Belästigung durch die Zweckentfremdung der Wohnung


Kommt es zu Störungen für die Hausgemeinschaft, muss man es weder als Mieter noch als Eigentümer hinnehmen, wenn in Mietwohnungen dem Gewerbe der Prostitution nachgegangen wird. Das gilt insbesondere dann, wenn keine Erlaubnis für eine gewerbliche Nutzung des Wohnraums besteht. Diese Entfremdung von dem ursprünglich angedachten Zweck kann zu exorbitanten Belästigungen der übrigen Hausbewohner führen. In der Regel wird Prostitution in einem Mietshaus nur sehr selten geduldet. Nicht nur, weil viele das Gewerbe noch immer für anrüchig und unmoralisch halten, sondern weil es auch Ärger mit sich bringen kann.


Eine gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung zur Prostitution stellt eine enorme Belastung der übrigen Hausgemeinschaft mit sich. Hier geht es nicht nur um Lärmbelästigung, sondern auch um mögliche Belästigungen der ständig wechselnden Freier, ungewollter Konfrontation mit den „Kunden“, Verschmutzungen der Hausflure/Aufzüge und vieles mehr.


Hier sind nicht nur die anderen Mieter in dem Haus, sondern auch die Vermieter/Eigentümer betroffen. Andere Hausbewohner, die sich außerordentlich gestört fühlen, könnten beispielsweise eine Mietminderung vornehmen, was automatisch zu einem Schaden für die Seite des Vermieters führt.


Regeln bei unerlaubter gewerblicher Nutzung der Wohnung


Falls die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung in einem Objekt ausdrücklich erlaubt wurde, so müssen die Beeinträchtigungen enorm wahrnehmbar sein. Das moralische Empfinden oder religiöse Gründe spielen hier weniger eine Rolle. Entscheidend ist nur, ob und in welcher Art durch die Prostituierten und deren Freier Störungen nach außen hin wahrnehmbar sind.


Anders wird die Lage beurteilt, wenn die Bewohnerin/-nen in einer Mietwohnung leben und Dienste im Escort-Bereich anbieten. In solchen Fällen werden die beruflichen Tätigkeiten normalerweise nicht in der Mietwohnung durchgeführt. Sobald jedoch Kunden in den Wohnräumen empfangen werden, kann die Nutzung widerrechtlich sein.


Privatdetektive für die Beweisbeschaffung bei Prostitution


In der Regel müssen Mitmieter/Vermieter eine unerlaubte Prostitution in Mietwohnungen nicht dulden. Jedoch ist es erforderlich, das Ausmaß der Beeinträchtigungen darzulegen und zu beweisen.


Hier kommen Privatdetektive ins Spiel. Umfangreiche Beweise können Ihnen durch Privatdetektive geliefert werden. Diese helfen Ihnen, wenn eine Mietwohnung unerlaubt zweckentfremdet wird und können Belästigungen oder Ruhestörungen dokumentieren. In derartige gelagerten Fällen gibt es verschiedene Ansatzpunkte für Privatdetektive.


Wenn es darum geht festzustellen, ob überhaupt Prostitution in einer Mietwohnung stattfindet, treten Detektive als potentielle „Kunden“ in Erscheinung und besuchen die Dame in ihrer Wohnung. Dort werden die sexuellen Dienstleistungen und Preise ausgehandelt, damit konkret bewiesen werden kann, dass die Wohnung zur Prostitution genutzt wird. Dabei reicht es, wenn der Detektiv mit der Prostituierten in Verhandlung tritt, er muss die Dienste nicht aktiv in Anspruch nehmen.


Weiterhin führen Detektive Beobachtungen des Wohnobjektes durch, um die Frequentierung durch Freier zu dokumentieren und die Art der Störung. Ruhestörender Lärm kann beispielsweise aus der gewerblich genutzten Wohnung heraus zu hören sein aber auch im Treppenhaus stattfinden. Weiterhin gibt es bei Mitbewohnern Belästigungen durch Freier im Treppenhaus oder durch nächtliches Fehlklingeln zu beklagen.


Kann ein Mieter durch die Beweisbeschaffung konkret darlegen, dass die Störungen nicht hinnehmbar sind, ist die Möglichkeit einer Mietminderung oder gar fristlosen Kündigung gegeben.


Urteile zum Thema Prostitution in Wohnungen


Die Frage, ob Vermieter oder Mitmieter die Nutzung einer Wohnung zum Zweck der Prostitution erdulden müssen, wird uneinheitlich beschieden. Eine abstrakte Gefahr einer Beeinträchtigung reicht nicht aus. Es muss eine konkrete Belästigung vorliegen, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.09.2012, XII ZR 122/11, entschieden hat. Eine Entscheidung hängt maßgeblich vom jeweiligen Einzelfall ab.


Im Mietrecht gibt es die die Möglichkeit, ein Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Die Tatbestände eines unzumutbaren Mietverhältnisses sind dann gegeben, wenn einer der Vertragspartner seine Obliegenheiten schuldhaft verletzt oder den Hausfrieden nachhaltig stört. Hierzu zählt im Einzelfall auch die Ausübung der Prostitution in einer Mietwohnung.


Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt aus dem Jahr 2004 brauchen es Eigentümer von Wohnungen grundsätzlich nicht dulden, dass in einer vermieteten Wohnung der Prostitution nachgegangen wird. Daran hat auch das Prostitutionsgesetz nichts geändert.


Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 14.03.2005 für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts entschieden, dass für die übrigen Eigentümer von Wohnungen in dem gleichen Haus ein nicht hinzunehmender Nachteil vorliegt, wenn in einer vermieteten Eigentumswohnung die Prostitution ausgeübt wird.


Fehlen Ihnen die erforderlichen Nachweise, wonach eine Mietwohnung für die gewerbliche Prostitution genutzt wird oder die genaue Dokumentation der Beeinträchtigung? Rufen Sie sofort an. Unserer Privatdetektive setzen sich für Sie ein. Eine Beratung erhalten Sie jetzt kostenfrei unter


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Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigekit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

**Für uns ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Klienten und der Zielpersonen einzuhalten. Das gilt auch für die Behandlung Ihren persönlichen Daten aus der Nutzung unserer Webseite. Auf der gesamten Internetseite können Sie völlig anonym surfen. An den Stellen, an denen Sie persönliche Daten im Zuge des Besuchs unseres Internetauftritts eingeben müssen, wird dieses offen gelegt. Das gilt insbesondere für das Kontaktformular. Sie selber bestimmen, welche persönlichen Daten Sie an uns übermitteln. Wir unterhalten keine E-Mail-Verteiler Liste, so dass die Daten nicht in einen Verteiler kommen. Wir respektieren Ihr Recht auf Datenschutz. Auch Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten wird respektiert. **Die Mitarbeiter unserer Detektei unterliegen der Verschwiegenheit. Die Schutzvorkehrungen vor einem Eindringen von außen entsprechen dem Stand der modernen Technik. Die Büroräume sind mit einer Alarmanlage abgesichert, die bei einem Wachdienst aufgeschaltet ist.

Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

Können Sie Detektivausgaben von der Gegenpartei einfordern? Eine Rückzahlung von Detektivausgaben ist je nach Ausgangslage möglich. Dieses ist in § 91 der Zivilprozessordnung verankert.*


Danach können die Kosten für einen Privatdetektiv theoretisch dem Verursacher berechnet werden. Es geht dabei um einen Typus von Rechtsverfolgungskosten, sofern diese im bearbeiteten Fall notwendig waren.*


Allgemeingültig kann hier natürlich nicht sicher gesagt werden, ob auch in Ihrem Fall das Erstatten der Kosten möglich ist. Wenn auch Sie einen Privatdetektiv in Deutschland beauftragen möchten, dann lassen Sie sich nun hierüber informieren.  In dieser Beratung kann auch die Nachfrage nach der Eventualität der Rückerstattung von Detektivausgaben erörtert werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von Ihrem Anwalt informieren.

Was kostet der Einsatz von Detektiven?

Die meistgestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“ **Die Anfrage nach den Aufwendungen für einen Privatdetektiv in Deutschland lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist naturgemäß für uns nachvollziehbar, dass Auftraggeber bereits am Anfang des allerersten Beratungstelefonates die Unkosten wissen möchten. Zu unserem Bedauern lässt sich die Anfrage vorwiegend nicht augenblicklich beantworten. Die Honorare für eine Privatdetektei unterscheiden sich auch in Deutschland erheblich. Es hängt davon ab, was der Privatermittler in Deutschland für den Anfragenden leisten muss. **Wie von Ihnen bestimmt nachvollzogen werden kann, errechnen sich durch abweichende Dienstleistungen einer Privatdetektei auch äußerst unterschiedlich hohe oder eben niedrige Kosten. Es ist einfach nicht möglich, verschiedenartige Arbeiten nach gleichen Parametern kalkulieren zu wollen. Eine Beobachtungsaufgabe in Deutschland wird von ganz anderen Kräften erbracht als eine Personensuche beispielsweise in Großbritannien. Somit fallen auch andere Abrechnugssätze an. Daher ist es von Bedeutung, sich im Vorfeld ausführlich über das Honorar informieren zu lassen. Eine primäre Beratung durch einen privaten Ermittler ist ohne Verpflichtung und mit keinen Kosten verbunden. **Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird. **Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Was kann ein Privatdetektiv?

Was kann ein Privatdetektiv in Deutschland?

Ein Detektiv kann als Aufklärer bei Beweisstellungen dienlich sein. Speziell bei der Judikatur ist es entscheidend, punktgenaue Beweisstücke und gut auftretende Zeugen zu besitzen. **Die Recherche eines Detektivs könnte hilfreich sein, die Beweisführung effektiv zu stärken.

Ein Detektiv kann Befragungen vornehmen, Personenbeobachtungen machen und Auskünfte erteilen. Weil Privatdetekteien keine besonderen Befugnisse haben, können sie keine umfassenden behördlichen Auskünfte erlangen.

Das Verwenden von Kameraüberwachung ist genau wie die Personensuche ein Thema für einen Detektiv.

Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Darf ein Ermittler in Deutschland abhören oder Telefongespräche aufzeichnen? **Nein. Ein Privatdetektiv darf weder Konversationen abhören noch aufzeichnen. In der BRD ist so etwas bloß mit richterlicher Verfügung legal. Detektive hören ergo nicht ab. **Im Gegenteil: Ein fachmännisch geschulter Mitarbeiter einer Wirtschaftsdetektei kann dahingegen im Klientenauftrag Ihre Räumlichkeiten nach Lauschmitteln und Kameratechnik detektieren.


Seite zuletzt aktualisiert am 14.06.2020 um 22:39 Uhr.


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