info@privatdetektiv.de
- Kostenfreie Beratung -
0800 - 11 12 13 14
Privatdetektiv.dePrivatdetektiv.de
  • Blog
  • Kontakt


Markenpiraterie und Produktpiraterie lässt sich aufklären


Definition von Markenpiraterie


Unter Markenpiraterie verstehen wir das Nachahmen von Qualitätsartikeln in fast identischer Form. Die Fälscher haben das Ziel, die nachgeahmte Ware, die oft von extrem schlechter Qualität ist, wegen der Ähnlichkeit zum teuren Original mit hohem Gewinn verkaufen zu können.


Im Rahmen der Markenpiraterie fallen auch immer wieder Begriffe wie Produktpiraterie oder Markenfälschung. Diese sind im Prinzip alle in gleicher Form zu definieren.


Beispiele für Markenpiraterie


Nach Schätzungen des Deutschen Patent und Markenamtes sind bis zu 7 % der gehandelten Artikel auf dieser Welt gefälscht, nachgeahmt oder raubkopiert.


Besonders betroffen sind Firmen für Luxusgüter wie zum Beispiel Louis Vuitton oder Rolex. Aber auch ganz einfache Artikel des Alltagslebens werden 1:1 abgekupfert. Jedes Jahr wird in Deutschland der sogenannte Plagiarius für dreiste Plagiate „vergeben“. Ein zweifelhafter Preisträger hat zum Beispiel eine Thermoskanne nachempfunden und dabei sogar das Design der Verpackung 1:1 gestohlen. Nur der Name des Produkts wurde ausgetauscht. Fast jedes Produkt kann von Nachahmungen betroffen sein. Spielzeug, Haushaltsartikel, Messer, Armaturen und selbst Einkaufskörbe werden in identischer Form nachgemacht. Tendenz: steigend.


Schaden durch Markenpiraterie


Fraglos ist die Dunkelziffer der Marken- und Produktpiraterie extrem hoch. Wer weiß schon so genau, was in fernen Teilen von China oder sonstigen Ländern in Asien verkauft und hergestellt wird. Generell gibt es Schätzungen, wonach Markenpiraterie alleine in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Schaden von knapp 30 Millionen Euro verursachen soll.


Folgen der Markenpiraterie


Man geht davon aus, dass alleine in Deutschland zehntausende von Arbeitsplätzen der weltweiten Markenpiraterie zum Opfer fallen. Echte Zahlen lassen sich freilich nicht berechnen. Indirekte Folgen der Markenpiraterie sind nicht gerechtfertigte Produkthaftungsklagen von Verbrauchern gegen den vermeintlichen Hersteller. Wenn der Verbraucher glaubt, ein Original zu besitzen und dieses ist nach kurzer Zeit nur noch Schrott, wird er zu Recht den Hersteller anschreiben. Dumm nur, wenn sich dann herausstellt, dass das Produkt nur eine billige Fälschung war. Immer wieder kommt es zu Produkthaftungsverfahren gegen den Hersteller des Originals, weil zunächst nicht bekannt war, dass es nachgeahmte Billigware war. Dem Hersteller entstehen finanzielle Schäden aber auch Imageschäden. Dem Staat entgehen natürlich erhebliche Steuereinnahmen.


Gründe für Markenpiraten


Die Nachahmer wollen sich mit den Produkten ins gemachte Nest setzten. Erfolgreich durchdachte und designte Produkte lassen sich leichter absetzten als selbst ausgedachte Produkte. Der Nachahmer spart sich Forderungskosten, Entwicklungskosten, Personalkosten und so weiter. Das verführt zur Fälschung. Billige Artikel bei hohen Verkaufspreisen garantieren hohe Gewinne. Weil weder auf reguläre Arbeitsbedingungen noch auf Qualitätsstandards geachtet wird, erhöht sich die Gewinnspanne.


Dass heutzutage ein weltweiter Vertrieb über das Internet möglich ist, macht es den Fälschern noch leichter, ihre Plagiate abzusetzen.


Strafe


Der Bundestag hat im Jahr 2013 eine schärfere Behandlung von Markenpiraterie nach dem Strafrecht entschieden. Eine Kennzeichenrechtsverletzung in gewerblichem Umfang kann mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten behaftet sein. Die Betonung liegt hier auf Mindeststrafe.


Der Verkauf sowie das sogenannte „in den Verkehr bringen“ der Ware wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Mit der Festschreibung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten sollen Fälscher abgeschreckt werden, denn nun droht im Falle einer Verurteilung im Strafrecht immer die Gefängnisstrafe.


Ist der Kauf von gefälschten Produkten auch strafbar?


Der Kauf von gefälschten Produkten ist nach §§ 14, 15 Markengesetz nicht strafbar. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn die Artikel beispielsweise billig aus Asien importiert werden, um sie dann hier in Deutschland weiterzuverkaufen. Sobald also damit Handel getrieben wird, macht sich auch der Käufer eines Deliktes schuldig.


Maßnahmen gegen Markenpiraten


Neben staatlichen Maßnahmen bietet es sich im Verdachtsfall an, eine Wirtschaftsdetektei um Hilfestellung und Ermittlungsarbeit zu bitten. Unsere Experten haben Mittel und Weg, Ihnen bei der Bekämpfung von Markenpiraterie wertvolle Dienste zu leisten. Bei Bedarf sind unsere spezialisierten Detektive weltweit für Sie da. Lesen Sie dazu überdies den Artikel Patentverletzungen nachweisen.


Lassen Sie sich einfach gleich beraten, was ein Detektiv für Sie machen kann.


0800 – 11 12 13 14



Wir ermitteln bei Markenpiraterie.

*Kostenfreie Erstberatung.



Kontakt & Beratung

Privatdetektiv.de


E-Mail: info@privatdetektiv.de

*Tel: 0800 – 11 12 13 14

Kontakt Detektei

Privatdetektiv.de

4,8

81 Abstimmungs­ergebnisse Firma jetzt bewerten


Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sind schnell für Sie da:


[]
1 Step 1
Ihr Name *
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse
Firma
Ihre Nachricht an die Detektive *
0 / 5000

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.


Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.


* Pflichtfeld

Previous
Next
Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?
Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?
Was kostet der Einsatz von Detektiven?
Was kann ein Privatdetektiv?
Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Wie steht es um die Geheimhaltung Ihrer Daten?

Als Detektei leben wir von der Diskretion. Kein von uns bearbeiteter Fall wird an die Öffentlichkeit getragen. Unsere Mitarbeiter wissen um die Verantwortung ihrer Tätigekit. Als Detektei können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie das erforderliche berechtigte Interesse an einer Auftragserteilung haben.

**Für uns ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Klienten und der Zielpersonen einzuhalten. Das gilt auch für die Behandlung Ihren persönlichen Daten aus der Nutzung unserer Webseite. Auf der gesamten Internetseite können Sie völlig anonym surfen. An den Stellen, an denen Sie persönliche Daten im Zuge des Besuchs unseres Internetauftritts eingeben müssen, wird dieses offen gelegt. Das gilt insbesondere für das Kontaktformular. Sie selber bestimmen, welche persönlichen Daten Sie an uns übermitteln. Wir unterhalten keine E-Mail-Verteiler Liste, so dass die Daten nicht in einen Verteiler kommen. Wir respektieren Ihr Recht auf Datenschutz. Auch Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten wird respektiert. **Die Mitarbeiter unserer Detektei unterliegen der Verschwiegenheit. Die Schutzvorkehrungen vor einem Eindringen von außen entsprechen dem Stand der modernen Technik. Die Büroräume sind mit einer Alarmanlage abgesichert, die bei einem Wachdienst aufgeschaltet ist.

Wie kann man Detektivkosten zurückfordern?

Können Sie finanzielle Aufwendungen für Detektive von der Gegenseite zurückverlangen? Eine Rückerstattung von Detektivaufwendungen ist oftmals möglich. Dieses ist in § 91 der ZPO geregelt.*


Demnach können die Aufwendungen für ein Detektivbüro theoretisch dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich dabei um einen Typus von Rechtsverfolgungskosten, sofern diese im bearbeiteten Fall notwendig waren.*


Pauschal kann an dieser Stelle selbstverständlich nicht zu 100% sicher gesagt werden, ob auch in Ihrer Sache das das Zurückverlangen der Kosten durchsetzbar ist. Sofern auch Sie einen Detektiv in Deutschland beauftragen möchten, dann lassen Sie sich jetzt dazu informieren.  In diesem Beratungsgespräch kann auch die die Thematik nach der Möglichkeit der Erstattung von Detektivkosten angesprochen werden. Achtung: Wir führen keine Rechtberatung durch. Dazu lassen Sie sich bitte von Ihrem Anwalt aufklären.

Was kostet der Einsatz von Detektiven?

Die meistgestellte Frage an eine Detektei lautet tatsächlich: Was kostet ein Detektiv? Nun, diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Am besten gelingt es wohl mit den Worten: „Es kommt darauf an.“ **Die Fragestellung nach dem Honorar für einen Privatdetektiv in Deutschland lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist natürlich für uns nachvollziehbar, dass Auftraggeber bereits am Anfang des ersten Beratungstelefonates die Preise wissen möchten. Allerdings lässt sich eine solche Fragestellung meistens nicht adhoc beantworten. Die Honorare für eine Detektei differieren auch in Deutschland enorm. Es ist davon abhängig, was der Privatermittler in Deutschland für den Interessenten feststellen muss. **Aus verständlichen Gründen kalkulieren sich durch unterschiedliche Tätigkeiten einer Detektei auch äußerst variierende Honorare. Es ist praktisch nicht machbar, in Gänze andere Aufgaben auf eine Basis zu bringen. Eine Beschattung in Deutschland wird von anders spezialisierten Detektiven durchgeführt als eine Videoüberwachung. Somit fallen auch verschiedene Abrechnugssätze an. Somit ist es erforderlich, sich vorab von A – Z über das Honorar informieren zu lassen. Das Informationstelefonat mit einem Privatermittler ist ohne Verpflichtung und kostenlos. **Um eine Auskunft über die Preise für einen Privatdetektiv geben zu können, ist es notwendig, zunächst einmal zu wissen, was die Detektei überhaupt machen soll. Kennt der Detektiv den Sachverhalt, kann er beurteilen, welcher Aufwand zur Ermittlung nötig wird. Dann kann er Ihnen auch sagen, was der Einsatz einer Detektei für Sie in Deutschland am Einsatzort etwa kosten wird. **Daher ist es sinnvoll, wenn Sie gleich jetzt bei uns anrufen und sich gratis beraten lassen. Sollten Sie auf dieser Seite außerhalb normaler Bürozeiten sein, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Was kann ein Privatdetektiv?

Was kann ein Detektiv in Deutschland?

Ein Privatermittler kann als Hintermann bei Beweisführungen fungieren. Vornehmlich bei der Judikatur ist es vorentscheidend, eindeutige Dokumentationen und glaubwürdige Zeugen zu haben. **Die Arbeit eines Detektivs könnte ausschlaggebend sein, die Beweisführung erheblich zu stärken.

Ein Privatermittler kann Befragungen anstellen, Überwachungen durchführen und Testkäufe vornehmen. Weil Detektive keine Sonderrechte haben, dürfen sie keine geschützten amtlichen Auskünfte einsehen.

Das Verwenden von Videoüberwachung ist ebenfalls wie die Suche nach Personen ein Einsatzfeld für eine Detektei.

Darf ein Detektiv heimlich abhören?

Darf ein Privatdetektiv in Deutschland Wanzen zum Abhören verwenden oder Telefonanrufe aufnehmen? **Nein. Ein Privatdetektiv darf weder Konversationen abhören noch aufzeichnen. In unserer Republik ist dies ausschließlich mit richterlicher Anordnung zugelassen. Privatdetektive hören demnach nicht ab. **Im Gegenteil: Ein dafür ausgebildeter Lauschabwehrtechniker kann allerdings als georderte Dienstleistung Ihre Räume nach heimlichen Mikrofonen und Kameratechnik scannen.


Seite zuletzt aktualisiert am 04.07.2020 um 15:16 Uhr.


  • teilen 
  • twittern 
  • mitteilen 
  • pinnen 
Sofortkontakt
[[[["field5","contains",""]],[["show_fields","field3,field4,field2"]],"and"],[[["field5","contains"]],[["hide_fields","field16"]],"and"]]
1 Step 1
Schildern Sie uns Ihr Anliegen:
Ihre Anfrage wird schnellstmöglich von einem unserer Detektive bearbeitet.
Schreiben Sie hier Ihre Nachricht an die Privatdetektive.
0 / 5000
Ihr Name
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.

 

* Pflichtfeld

Previous
Next
  • Impressum
  • Datenschutz
© Copyright 2017 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv. *
Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch das Anklicken des "OK Button" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Alternativ klicken Sie auf "Ablehnen" um nur die technisch notwendigen Cookies zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung und alle Informationen über uns im Impressum.OKAblehnen