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Markenpiraterie und Produktpiraterie lässt sich aufklären

Definition von Markenpiraterie

Lesedauer: 3 Minuten

Unter Markenpiraterie verstehen wir das Nachahmen von Qualitätsartikeln in fast identischer Form. Die Fälscher haben das Ziel, die nachgeahmte Ware, die oft von extrem schlechter Qualität ist, wegen der Ähnlichkeit zum teuren Original mit hohem Gewinn verkaufen zu können.

Im Rahmen der Markenpiraterie fallen auch immer wieder Begriffe wie Produktpiraterie oder Markenfälschung. Diese sind im Prinzip alle in gleicher Form zu definieren.

Beispiele für Markenpiraterie

Nach Schätzungen des Deutschen Patent und Markenamtes sind bis zu 7 % der gehandelten Artikel auf dieser Welt gefälscht, nachgeahmt oder raubkopiert.

Markenpiraterie

Besonders betroffen sind Firmen für Luxusgüter wie zum Beispiel Louis Vuitton oder Rolex. Aber auch ganz einfache Artikel des Alltagslebens werden 1:1 abgekupfert. Jedes Jahr wird in Deutschland der sogenannte Plagiarius für dreiste Plagiate „vergeben“.

Ein zweifelhafter Preisträger hat zum Beispiel eine Thermoskanne nachempfunden und dabei sogar das Design der Verpackung 1:1 gestohlen. Nur der Name des Produkts wurde ausgetauscht. Fast jedes Produkt kann von Nachahmungen betroffen sein. Spielzeug, Haushaltsartikel, Messer, Armaturen und selbst Einkaufskörbe werden in identischer Form nachgemacht. Tendenz: steigend.

Schaden durch Markenpiraterie

Fraglos ist die Dunkelziffer der Marken- und Produktpiraterie extrem hoch. Wer weiß schon so genau, was in fernen Teilen von China oder sonstigen Ländern in Asien verkauft und hergestellt wird. Generell gibt es Schätzungen, wonach Markenpiraterie alleine in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Schaden von knapp 30 Millionen Euro verursachen soll.

Folgen der Markenpiraterie

Man geht davon aus, dass alleine in Deutschland zehntausende von Arbeitsplätzen der weltweiten Markenpiraterie zum Opfer fallen. Echte Zahlen lassen sich freilich nicht berechnen. Indirekte Folgen der Markenpiraterie sind nicht gerechtfertigte Produkthaftungsklagen von Verbrauchern gegen den vermeintlichen Hersteller.

Wenn der Verbraucher glaubt, ein Original zu besitzen und dieses ist nach kurzer Zeit nur noch Schrott, wird er zu Recht den Hersteller anschreiben. Dumm nur, wenn sich dann herausstellt, dass das Produkt nur eine billige Fälschung war.

#Immer wieder kommt es zu Produkthaftungsverfahren gegen den Hersteller des Originals, weil zunächst nicht bekannt war, dass es nachgeahmte Billigware war. Dem Hersteller entstehen finanzielle Schäden aber auch Imageschäden. Dem Staat entgehen natürlich erhebliche Steuereinnahmen.

Gründe für Markenpiraten

Die Nachahmer wollen sich mit den Produkten ins gemachte Nest setzten. Erfolgreich durchdachte und designte Produkte lassen sich leichter absetzten als selbst ausgedachte Produkte. Der Nachahmer spart sich Forderungskosten, Entwicklungskosten, Personalkosten und so weiter.

Das verführt zur Fälschung. Billige Artikel bei hohen Verkaufspreisen garantieren hohe Gewinne. Weil weder auf reguläre Arbeitsbedingungen noch auf Qualitätsstandards geachtet wird, erhöht sich die Gewinnspanne.

Dass heutzutage ein weltweiter Vertrieb über das Internet möglich ist, macht es den Fälschern noch leichter, ihre Plagiate abzusetzen.

Strafe

Der Bundestag hat im Jahr 2013 eine schärfere Behandlung von Markenpiraterie nach dem Strafrecht entschieden. Eine Kennzeichenrechtsverletzung in gewerblichem Umfang kann mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten behaftet sein. Die Betonung liegt hier auf Mindeststrafe.

Der Verkauf sowie das sogenannte „in den Verkehr bringen“ der Ware wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Mit der Festschreibung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten sollen Fälscher abgeschreckt werden, denn nun droht im Falle einer Verurteilung im Strafrecht immer die Gefängnisstrafe.

Ist der Kauf von gefälschten Produkten auch strafbar?

Der Kauf von gefälschten Produkten ist nach §§ 14, 15 Markengesetz nicht strafbar. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn die Artikel beispielsweise billig aus Asien importiert werden, um sie dann hier in Deutschland weiterzuverkaufen. Sobald also damit Handel getrieben wird, macht sich auch der Käufer eines Deliktes schuldig.

Maßnahmen gegen Markenpiraten

Neben staatlichen Maßnahmen bietet es sich im Verdachtsfall an, eine Wirtschaftsdetektei um Hilfestellung und Ermittlungsarbeit zu bitten. Unsere Experten haben Mittel und Weg, Ihnen bei der Bekämpfung von Markenpiraterie wertvolle Dienste zu leisten. Bei Bedarf sind unsere spezialisierten Detektive weltweit für Sie da. Lesen Sie dazu überdies den Artikel Patentverletzungen nachweisen.

Lassen Sie sich einfach gleich beraten, was ein Detektiv für Sie machen kann.

0800 – 11 12 13 14

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