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Unerlaubte Nebentätigkeit - so beschaffen Sie Beweise für Kündigung oder Abmahnung

Lesedauer: 3 Minuten

Haben Sie die Befürchtung, dass einer Ihrer Arbeitnehmer einer nicht statthaften Nebentätigkeit nachgeht? Vielleicht sogar mit Material aus Ihrem Unternehmen? Oder noch schlimmer: Sie haben den begründeten Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter Ihren Kunden günstigere Angebote unterbreitet und Ihnen somit die Kundschaft klaut?

Eine Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber gestattet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, und eine unerlaubte Nebentätigkeit bei einem Mitarbeiter vermutet wird, dann gilt es, dafür gerichtsverwertbare Beweise zu erlangen. Nur so können Sie das Fehlverhalten des Mitarbeiters verfolgen.

Wann liegt eine unerlaubte Nebentätigkeit vor?

Es liegt mindestens immer dann eine unerlaubte Nebentätigkeit vor, wenn der Mitarbeiter entweder für einen Konkurrenten direkt arbeitet, oder aber eine eigene selbstständige Tätigkeit in derselben Branche ausübt. Das Abwerben von Kunden ist ebenfalls nicht erlaubt.

Unerlaubte Nebentätigkeit

Im Bereich der unerlaubten Nebentätigkeit gibt es zusätzlich noch weitere Vergehen, für die unsere Detektive die benötigten Beweise beschaffen können:

  • Ihr Mitarbeiter befindet sich bei Ihnen im Urlaub. In diesem geht er einer unerlaubten Nebentätigkeit nach. Dadurch ist jedoch die Erholung gefährdet, für die ein Urlaub da ist.
  • Der Mitarbeiter ist krankgeschrieben und geht während der Arbeitsunfähigkeit seiner Nebentätigkeit nach, die jedoch genesungswidrig ist.
  • Ihr Mitarbeiter ist ständig müde und unkonzentriert bei der Arbeit. Er leistet wesentlich schlechtere Arbeit als üblich. Eine nicht angemeldete Nebentätigkeit vermuten Sie als Grund dafür, beispielsweise zur Nachtzeit. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit herabgesetzt.
  • Ihr Mitarbeiter geht einer von Ihnen erlaubten Nebentätigkeit nach. Jedoch benutzt er dafür Ihr Werkzeug und Firmenfahrzeug, was ihm im Vorfeld von Ihnen nicht genehmigt wurde.

Das sind lediglich beispielhafte Vergehen im Bereich der unerlaubten Nebentätigkeit. Tatsächlich lässt sich diese Liste beliebig verlängern.

Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer Tätigkeit bei der Konkurrenz nachgeht? Dann rufen Sie nun unsere Detektei an. Das Beratungsgespräch ist für Sie komplette kostenfrei, diskret und unverbindlich:

0800 – 11 12 13 14

Unerlaubte Nebentätigkeit während der Krankheit

Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig geschrieben, so darf der Arbeitnehmer nichts unternehmen, was der Genesung schadet. Wenn die Nebentätigkeit die Genesung weder verlängert noch beeinträchtigt, dann ist dies in vielen Fällen nicht verwerflich.

Wenn der Mitarbeiter sich aber krankschreiben lässt, um sich ausschließlich seiner Nebentätigkeit zu widmen, dann ist das ein Lohfortzahlungsbetrug.

Unerlaubte Nebentätigkeit Beamte

Bei Beamten ist übrigens so, dass (fast) jede Art von Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber  genehmigungspflichtig ist. Es sei denn, die ausgeübte Nebentätigkeit ist beispielsweise von wissenschaftlicher oder künstlerischer Natur.

Bei dem Verdacht einer unerlaubten Nebentätigkeit ist unsere Detektei auch für öffentliche Einrichtungen und Organe tätig. Unsere Detektive sind Experten in Ihrem Gebiet und ermitteln diskret, seriös und wahren so die Interessen des Auftraggebers.

Auch vor Gericht ist der ermittelnde Detektiv Ihr neutraler Zeuge, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Observation bei unerlaubter Nebentätigkeit

Haben Sie in dem Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern festgehalten, dass eine Nebentätigkeit grundsätzlich genehmigungspflichtig ist? Seit geraumer Zeit haben Sie allerdings den begründeten Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter dennoch ungefragt einer Nebentätigkeit nachgeht?

In diesem Fall ist es ratsam, eine Detektei zu beauftragen. Unsere Detektive ermitteln für Sie, ob Ihr Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht. Falls ja, finden unsere Detektive für Sie heraus, wo und wann Ihr Mitarbeiter dieser von Ihnen nicht genehmigten Zweittätigkeit nachgeht.

Ist unerlaubte Nebentätigkeit ein Kündigungsgrund?

Prinzipiell ist es so, dass ein Angestellter nicht dazu verpflichtet ist, seine Arbeitskraft in ausschließlicher Form seinem Hauptarbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Es ist eher so, dass der Mitarbeiter die Berechtigung hat, neben einer primären Tätigkeit auch anderen beruflichen Aktivitäten nachzugehen.

Wichtig dabei ist aber, dass diese weiteren Tätigkeiten die Haupttätigkeit im Leistungsbereich und/oder im Vertrauenssektor nicht stören. Wenn also bedingt durch die Nebentätigkeit der Mitarbeiter seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aus seinem regulären Beschäftigungsverhältnis nicht mehr pflichtgemäß nachkommt, kann der Arbeitgeber diese Zweittätigkeit untersagen.

Wenn der Mitarbeiter trotzdem weiter seiner Nebentätigkeit nachgeht, dann kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in bestimmten Fällen kündigen.

Weiterhin ist es so, dass die Nebentätigkeit in keiner Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen darf. Auch in so einem Fall kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter diese Nebentätigkeit verbieten. Wenn der Mitarbeiter dieser unerlaubten Nebentätigkeit dennoch weiter nachgeht, kann der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter sogar in der Regel eine fristlose Kündigung aussprechen oder ihn zumindest abmahnen.

Ein solches betriebsschädigendes Verhalten Ihrer Mitarbeiter müssen Sie nicht dulden. Engagieren Sie einen Privatdetektiv für eine Beobachtung. Wir erledigen das bundesweit für Sie. So beweisen wir Sachverhalte. Und sicher ist, diese Beweise helfen Ihnen weiter.

Lassen Sie sich gleich unverbindlich von einem Detektiv beraten. Das Gespräch ist kostenlos. Sie erreichen uns jetzt sofort unter

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