- Kostenfreie Erstberatung -
Alle Artikel anzeigen

Archivübersicht

18. Juni 2016

9 Dinge, die ein Privatdetektiv nicht macht

Lesedauer: 4 Minuten

Eine Detektei kann ihren Kunden in wirklich vielen Fällen hilfreich zur Seite stehen. So sind durch die Ermittlungsarbeit von Detekteien schon unzählige Fälle von Krankschreibungsbetrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Spesenbetrug, Wirtschaftskriminalität, Versicherungsbetrug und vielen Dingen mehr aufgedeckt worden, die ansonsten zu hohen Schäden geführt hätten.

Auch im Privatleben sorgen Privatdetektive tagtäglich für Gewissheit, sie stellen Zeugen, können Personen finden und überführen Übeltäter. Und dennoch gibt es für eine Detektei Grenzen, die nicht überschritten werden. Diese Grenzen werden durch die Gesetze, die Berufsordnung der Detektive und durch die Moral gesetzt.

Manche Dienstleistungen werden recht häufig bei Detekteien erfragt, obwohl sie nicht angeboten oder durchgeführt werden. Mitunter reagieren die Kunden ganz überrascht wenn sie hören, dass Detektive in derartigen Fällen nicht helfen können.

Es würde den Rahmen sprengen, hier nun all die Dinge aufzuzählen, die ein Detektiv nicht machen darf, genau wie es nicht machbar alle Sachen aufzulisten, die er tatsächlich macht. Daher beschränken wir uns auf die häufigsten Anfragen, die nicht von Detektiven geleistet werden können.

1. Detektive prüfen keine Vorstrafen

Sehr häufig erreichen uns Anfragen, bei denen Kunden wissen möchten, ob jemand vorbestraft ist. Die Gründe für diese Frage sind vielfältig und im Einzelfall sogar verständlich. Und dennoch dürfen Detektive keine Auskunft über Vorstrafen und Einträge im Führungszeugnis erteilen. Selbst wenn sie es könnten, wäre es nicht erlaubt.

Vorstrafen werden im Bundeszentralregister gespeichert. Einsichtnahme und Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten aber nur staatliche Stellen. Mithin wird ein Detektiv Ihnen nicht helfen können, wenn es um die Vorstrafen einer Person geht. Die Ausnahme: Gibt es gegen eine Person ein Strafverfahren mit einer öffentlichen Verhandlung, so kann der Detektiv als Zuschauer im Gerichtssaal Platz nehmen und dort aufmerksam zuhören. Denn tatsächlich werden dort die gegen den Beschuldigten in der Vergangenheit ausgesprochenen Vorstrafen verlesen.

2. Detektive verschaffen keinen Überblick über Kontobewegungen

Immer wieder wollen Menschen wissen, was sich auf dem Konto anderer Personen ereignet. Es ist hier gar nicht die Frage, ob ein Detektiv das ermitteln könnte. Es geht nur darum, dass er das nicht darf. Und daher wird diese Art der Ermittlung von Detekteien nicht angenommen und durchgeführt. Auskünfte über den Kontostand und die Bewegungen auf dem Konto werden also nicht erteilt.

3. Auskünfte aus Krankenakten sind tabu

Aus mannigfaltigen Beweggründen möchte manch einer wissen, wie es um den exakten Gesundheitszustand anderer Personen steht. Sie erbitten dann eine Einsicht in Krankenakten. Hier wird eine Detektei nie helfen. Was dort exakt steht, geht in der Regel niemanden etwas an.

4. Auskünfte zu Frauenhäusern werden nicht erteilt

Immer wieder rufen Männer an und erklären, dass die Ehefrau von zuhause weg sei und nun Unterschlupf in einem Frauenhaus gefunden habe. Sicher hätten Detektive da gewisse Ermittlungsmöglichkeiten, allerdings wird eine seriöse Detektei einen Fall dieser Art nicht annehmen. Es hat in der Regel schon seinen Grund, dass die Frau Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht hat. Der Mann kann viel erzählen, aber ohne triftige Beweggründe wird eine Frau nicht die Flucht ins Frauenhaus ergreifen. Und alleine deswegen ermitteln wir nicht, wo sich das Frauenhaus befindet, in dem die Frau Schutz gesucht hat.

5. Einsatz von GPS bei einer Observation ist verboten

Es wäre so schön einfach, ein Fahrzeug mit einem GPS Sender zu versehen und so leicht festzustellen, wo es hinfährt. Man könnte ohne wenig Aufwand ein klares Bewegungsprofil einer Person erstellen. Nur: Das ist nicht erlaubt. Für die Observation per GPS bedarf es einer richterlichen Verfügung. Selbst staatliche Ermittlungsbehörden benötigen diese richterliche Genehmigung. Für Detektive gibt es diese nicht. Also wird eine solche GPS-Überwachung nicht angeboten.

Wer aus triftigem Grund wissen muss, wo eine andere Person hinfährt, dem können Detektive mit eine ganz herkömmlichen Personenbeobachtung dienen, so wie sie früher schon immer ablief. Dabei verfolgen Detektive die Zielperson im öffentlichen Verkehrsraum per Auto oder Motorrad, manchmal per Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

6. Detektive hören keine Gespräche ab

Nicht selten wird gefragt, ob eine Detektei Räume, Telefone oder Gespräche dritter Personen abhören und aufnehmen kann. Auch hier müssen wir die Anfrage verneinen. Das Abhören steht nicht nur in Deutschland unter Strafe und kann deshalb auf keinen Fall gemacht werden. Ausnahmen dafür gibt es nur für behördliche Ermittler, wenn sie eine richterliche Anordnung haben. Hintergrund sind dann gravierende Vergehen der abgehörten Personen.

7. Detektive hacken keine Computer

Manche Informationen wären so einfach zu bekommen, wenn man nur Zugriff auf den Computer der Gegenseite hätte. Darum liegt es für manche Menschen offenbar nahe darüber nachzudenken, wie er an die Infos auf dem fremden Rechner kommt. Weil er es nicht schafft und zu oft Privatfernsehen geschaut hat, ruft er bei einer Detektei an und bitte diese, den anderen Computer zu hacken. Die Antwort auf diese Anfrage ist stets gleich: Nein. Eine solche Handlung wäre illegal.

8. Detektive bedrohen keine Menschen

Ein Privatdetektiv wird für viele verschiedene Dienstleistungen bezahlt. Aber ganz sicher kann man ihn nicht damit beauftragen, jemand anderes zu bedrohen oder zu nötigen. Unsere Aufgabe ist es, Beweise zu ermitteln, nicht aber andere Menschen anzugreifen.

9. Ein Detektiv macht keine Falschaussage

Es gibt tatsächlich Zeitgenossen, die meinen, mit Geld die Aussage eines Detektiven kaufen zu können. So wird angeboten, einen bestimmten Sachverhalt zu bezeugen, der entweder so gar nicht geschehen ist oder den der Detektiv selber gar nicht gesehen hat. Das Zeugnis eines Detektiven ist nicht käuflich.

Regelmäßig erreichen uns Anfragen wie die oben geschilderten. Die meisten Interessenten sind sich gar nicht bewusst, dass ihr Anliegen einen strafrechtlichen Hintergrund hätte, wenn die Arbeit denn gemacht würde. Geprägt von reißerischen Nachmittagssendungen im TV wie Detektei Stahl - Privatdetektive im Einsatz oder ähnlich verlieren diese Interessenten schnell den Bezug zur Realität.

Kontakt

Kontaktformular (* Pflichtfelder)

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

© Copyright 2023 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv.
crossmenu