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20. Juni 2016

Darf eine Detektei in Frankfurt GPS zur Observation einsetzen?

Lesedauer: 3 Minuten

Ein Kunde aus Hessen fragte, ob es möglich sei, einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer in Frankfurt am Main zu überwachen. Dieser stand im dringenden Verdacht, seine Krankheit nur vorgetäuscht zu haben.

Observationen in Frankfurt am Main müssen mit allen erdenklichen Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Foto Michael Kleinespel, Frankfurt

Der Arbeitgeber hatte von Kollegen gehört, dass der Mann nebenbei einer Tätigkeit nachgehen solle. Allerdings wollten die Kollegen nicht als Zeugen auftreten.

Nun sollten Beweise für eine fristlose Kündigung erbracht werden. Das ginge nach Meinung des Kunden wohl nur durch den Einsatz einer Detektei.

Überwachung von Kranken im begründeten Fall erlaubt

Dem Kunden wurde erklärt, dass eine Personenüberwachung des Kranken sehr wohl möglich sei, wenn es faktische Anhaltspunkte für die Vermutung auf Betrug im  Krankenstand gibt. Da dieser Verdacht lag hier vor. Daher wurde der Vorschlag unterbreitet, den vermeintlichen Blaumacher für 2 oder 3 Tage durch Detektive beobachten zu lassen.

Der Kunde erklärte dann, eine Beobachtung erscheine ihm zu langwierig. Niemand wisse genau, wann der Kranke losfahren würde, um seiner Nebentätigkeit als Fensterputzer nachzugehen. Es sei doch wohl am einfachsten, den Wagen des Kranken mit einem Peilsender oder einem GPS-Tracker zu versehen. So wisse man ganz exakt, wann er losfährt und könne dann ganz gezielt kontrollieren, was der Kranke macht. Außerdem sei die Beobachtung unter der Mithilfe eines GPS-Senders doch viel effektiver und einfacher.

Einsatz von GPS zur Personenüberwachung verboten

Soweit die Theorie, die sich ganz nett anhört. Die Praxis ist jedoch ein andere. Keine Detektei in Frankfurt darf einfach eine Observation eines arbeitsunfähig geschriebenen Mannes mittels GPS-Unterstützung durchführen. Der Einsatz von GPS zur Personenüberwachung und der Erstellung eines Profils des Bewegungsablaufes eines Menschen ist nicht gestattet. Dazu gibt es auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat schon in einem Verfahren aus dem Jahr 2013 entschieden, dass die heimliche Überwachung von Personen mit am Auto versteckten GPS-Peilsendern eine strafbare Handlung ist. Das Urteil in diesem Fall sah eine Freiheitsstrafe vor.

Nur in extrem wenigen Fällen bei quasi notwehrähnlichen Situationen könne der GPS Einsatz statthaft sein. Die Beobachtung eines verdächtigen Kranken durch eine Detektei in Frankfurt ist allerdings ganz sicher keine Begebenheit die einer Notwehr erfordert.

Erlaubt ist eine Observation per GPS beispielsweise dann, wenn man es zu Warenverlusten oder ähnlich kommt. Will man die Waren oder Wertgegenstände verfolgen um festzustellen, wohin diese verbracht werden, kann man diese per GPS sichern. In einem solchen Fall wird schließlich kein Bewegungsprofil eines fremden Menschen erstellt.

Beobachtung des Kranken durch Detektive in Frankfurt ist legal

Mithin musste dem Arbeitgeber erklärt werden, dass eine Observation nur auf die herkömmliche Art und Weise vorgenommen werden kann durch den Einsatz von mindestens zwei Detektiven, die in getarnten Observationsfahrzeugen feststellen, wohin die Zielperson fährt.

Im Zuge dieser Beobachtung wird dann exakt minutengenau dokumentiert, was die beobachtete Person unternommen hat. In den Detektivbericht fließen dann jene Fakten ein, die ein mögliches genesungswidriges Verhalten des Krankgeschriebenen untermauern. Die Detektive bezeugen dann  im Falle eines Falles die gewonnenen Erkenntnisse aus der Observation auch vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt.

Die Observation in Frankfurt wird aufgrund der Größe der Stadt und der vorherrschenden Verkehrsdichte fast ausschließlich im Team vorgenommen. Die Privatdetektive verteilen sich dann auf 2 oder mehr Einsatzfahrzeuge. Mitunter sind auch Detektive im Motorradeinsatz unterwegs. Die genauen Erfordernisse des jeweiligen Falles werden im Vorfeld mit dem beratenden Chefdetektiv erörtert und festgelegt.

Personalüberwachung sollte nur mit legalen Mitteln vorgenommen werden

Der Kunde war zunächst enttäuscht, dass sein Plan der einfachen Überwachung per GPS so nicht in die Tat umzusetzen ist. Allerdings hatte er schnell eingesehen, dass eine derartige Form der Beobachtung für ihn nicht förderlich sei. Denn schließlich wollte er alle Erkenntnisse aus der Personalüberwachung ja im Falle eines erfolgreichen Abschlusses auch bei einem etwaigen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht einsetzen können. Das wäre ihm bei der Observation per GPS nicht möglich gewesen.

Hingegen ist die althergebrachte Methode der Observation mittels Detektive eine legale Form der Beweisführung. So lassen sich Erkenntnisse auch vor dem Arbeitsgericht einbringen und verwerten. Und genau darum geht es ja bei einem Auftrag an ein Detektivbüro, nicht wahr? Was hilft es Ihnen etwas zu wissen, wenn Sie dieses Wissen nicht im Arbeitsgerichtsprozess unterbringen können? Rein gar nichts. Darum ist es sinnvoll, die Beweisführung den Profis zu überlassen. Dann können Sie damit auch vor Gericht überzeugen.

Detektive führen gezielte Beobachtungen auch in Frankfurt durch

Daher bitten wir um Verständnis, dass unsere Detektei weder in Frankfurt am Main noch an einem anderen Ort eine GPS-gestützte Personenüberwachung vornehmen kann. Es ist einfach nicht erlaubt und stellt eine strafbare Handlung dar. Nahezu jede Observation lässt sich hingegen durch den geschickten Einsatz von in Observationen erfahrenen Detektiven lösen. Gerne machen unsere Observanten das auch für Sie professionell und unauffällig.

Lassen Sie sich beraten, was Detektive für Sie machen können:

0800 - 11 12 13 14

Mehr zum Thema GPS:

Sie dürfen GPS Tracker einsetzen, wenn Sie Ihre Kinder zur Sicherheit überwachen sollen. Bei kleinen Kindern ist das ein besonderer Schutz, der Sicherheit liefert. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite GPS Tracker für Kinder.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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