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23. Februar 2017

Fallstudie: Nachbar vergiftet Pflanzen

Lesedauer: 4 Minuten

Was sich zunächst absurd anhört, ist leider täglich Realität in Deutschland: Ein Nachbar vergiftet Pflanzen und Blumen eines anderen Nachbarn.

Ein Nachbarschaftsstreit kann bizarre Ausmaße annehmen. Um den Nachbarn zu ärgern, lässt sich man ein Zeitgenosse viel einfallen. So auch bei diesem Fall, bei dem ein Detektiv in Bochum zu Hilfe gerufen wurde.

Die Klientin der Detektei hatte den unfassbaren Verdacht, dass der eigene Nachbar für das Vergiften von Pflanzen bei der Klientin verantwortlich ist. Seit geraumer Zeit schwelte ein dauernder Streit beider Nachbarn, der auch schon die Gerichte in Bochum beschäftigt hatte.

Nun stellte die Dame fest, dass ihre Blumen laufend eingingen, was früher nie der Fall war. Ganz offensichtlich wurden die Pflanzen vergiftet. Nur so waren die Spuren zu deuten. Die Pflanzen wurden erst von oben nach unten braun und starben dann komplett.

Beweise für das Vergiften der Pflanzen müssen her

Zwar hatte die Kundin den begründeten Verdacht, der Nachbar könne der Täter sein. Doch beweisen konnte sie den Verdacht nicht. Um keine Verleumdung zu begehen, konnte sie nicht einfach behaupten, der mit ihr im Streit liegende Nachbar sei der Täter.

Folglich benötigte sie Beweise für dessen schändliches Handeln. Um diese zu bekommen, sollte ein Detektiv die notwendige Beobachtung übernehmen.

Videoüberwachung ließ sich nicht ausführen

Nach einer Analyse der Gegebenheiten lag der Verdacht nahe, dass der Täter einen Unkrautvernichter wie zum Beispiel Glyphosat auf die Blumen spritzt. Die Folge einer solchen Behandlung mit der Chemikalie ist das Eingehen der Pflanzen.

Zunächst wurde darüber nachgedacht, eine Videoüberwachung zu installieren. Dieser Plan musste aber schnell begraben werden, weil die Überwachung in den öffentlichen Verkehrsraum hinein gereicht hätte. Das aber ist nicht statthaft.

Observation des Blumenbeets durch Privatdetektiv

Weil die technische Überwachung nicht durchführbar war, blieb nur noch der Weg der Beobachtung durch einen vor Ort versteckten Privatdetektiv. Die örtlichen Gegebenheiten waren so gestaltet, dass von einer Gartenhütte aus der Bereich der geschädigten Pflanzen eingesehen werden konnte.

Also wurde vereinbart, dass sich ein Detektiv dort hinein begibt, um von dieser Hütte aus unauffällig zu observieren.

Die Klientin kaufte daher neue Blumen und pflanzte diese demonstrativ vor den Augen des Nachbarn ein. Vorher hatte sie die alte Erde abgetragen und durch neue ersetzt. Bis zum frühen Abend hielt sich die Kundin selber im Garten auf. Der Täter hätte also bis dahin keine Möglichkeit gehabt, aktiv zu werden.

Detektiv beobachtet den Täter auf frischer Tat

Kurz bevor die Dame den Garten verließ, hatte sich ein Detektiv in dem Gartenhäuschen positioniert. Von dort konnte er die fraglichen Areale im Auge behalten, ohne selber gesehen zu werden.

Zunächst passierte nicht wirklich viel. Die Nacht über gab es keine Aktivitäten. Erst in den frühen Morgenstunden erkannte der Detektiv, dass jemand im Bereich der Blumen stand. Der Mann hatte eine Art Gießkanne in der Hand. Mit dieser begoss er die Blumen der Auftraggeberin.

Als Verursacher konnte dabei eindeutig der im Tatverdacht stehende Nachbar erkannt werden. Dieser begab sich unmittelbar nach der Tat wieder in sein Haus.

Der Detektiv verließ sodann sein Versteck und begab sich zu den begossenen Pflanzen. Die dort verschüttete Flüssigkeit wurde gesichert. Dabei stellte der Detektiv einen strengen chemischen Geruch fest. Die Pflanzen waren keinesfalls mit Wasser begossen worden.

Täter wird zur Rede gestellt

Am Morgen entschloss sich die Kundin, gemeinsam mit dem Detektiv den Nachbarn mit dem Resultat der Ermittlungen zu konfrontieren.

Dazu schellten beide beim Nachbarn an. Dieser reagierte zunächst aggressiv auf den Tatvorwurf. Als ihm allerdings eröffnet wurde, dass er bei der Tathandlung beobachtet und gefilmt worden ist, wurde er ruhiger. Dann wurde ihm erklärt, dass die Flüssigkeit, die er dort vergossen hatte, gesichert wurde.

Ihm wurde in Aussicht gestellt, dass zur Not die Polizei hinzugezogen werden müsse. Auch wurde eine Untersuchung im Labor angedeutet um festzustellen, was für eine Art Flüssigkeit das war. Egal was es war – er hätte auf keinen Fall das Recht gehabt, irgendetwas auf die Blumen der Frau zu gießen.

Der Mann reagierte nun gefasster und erklärte, dass die Polizei nicht benötigt werde. Vielmehr gab es den Tatbestand der Sachbeschädigung zu. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach er die entstandenen Kosten zu ersetzen hatte. Dazu zählten auch die Kosten für den Einsatz der Detektei, denn Detektivkosten fallen unter Schadenersatz.

Überdies wurde eine Unterlassungserklärung gefertigt, die der Mann gleichfalls akzeptierte.

Rechtsanwalt benötigt Beweise, um Ihr Recht durchzusetzen

Nicht immer lässt sich ein Streit unter Nachbarn so einfach aufklären. In den meisten Fällen werden Gerichte und somit ein Anwalt benötigt. Das kann auch für Fälle gelten, bei denen jemand böswillig Ihre Pflanzen vergiftet.

Nur ein Rechtsanwalt hat die Befugnis, rechtsberatend tätig zu werden. Damit Ihr Rechtsanwalt die "richtige Munition" zum Schießen hat, wenn er für Sie in einem Nachbarschaftsstreit aktiv werden soll, benötigt er Beweise. Diese Beweise liefert ein Detektiv. Häufig gibt es daher eine Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Privatdetektiv bei der Bearbeitung von Fällen für einen gemeinsamen Mandanten.

Gerne sprechen wir auch mit Ihrem Anwalt um die Beweisführung abzusprechen. Und natürlich kann Ihr Anwalt den ermittelnden Privatdetektiv als Zeugen vor Gericht benennen.

Zerstört oder vergiftet auch Ihr Nachbar Ihre Blumen und Pflanzen?

Wenn auch Sie einen Nachbarn haben, der meint, Blumen und Pflanzen vergiften oder zerstören zu müssen, sollten Sie reagieren. Durch den Einsatz einer Detektei lässt sich der Verursacher in vielen Fällen überführen.

Leider geht nicht jeder Fall so einfach über die Bühne wie oben beschrieben. Auch ist nicht immer eine Beobachtung so leicht möglich. In der Praxis hatten wir sogar schon einmal einen Fall, bei dem der Täter sein Gift mit einer großen Wasserpistole verschossen hat. Das machte er, weil er ansonsten gar nicht an die Blumen herangereicht hätte. Das war weit schwerer zu dokumentieren.

Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Privatdetektiv und lassen sich kostenlos beraten. Erfahren Sie so, wie eine Detektei Ihnen bei der Beweisführung in einem Nachbarschaftsstreit und bei vergifteten Pflanzen behilflich sein kann.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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