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27. August 2016

Was ist eigentlich eine Zielperson?

Lesedauer: 2 Minuten

Im Ermittlungssektor werden diejenigen Menschen, die im Fokus einer Beobachtung stehen, oder über die Auskünfte eingeholt werden, Zielperson genannt.

Auch in den Berichten einer Detektei ist dann stets von der Zielperson die Rede. Dabei wird in der Regel die Abkürzung ZP genutzt. Das hat den Vorteil, dass im Bericht nicht stets der volle Name aufgeführt werden muss.

Jeder Bericht liest sich flüssiger, wenn es heißt:

Die ZP verließ um 11:00 Uhr die Firma. Danach begab sich die ZP zu ihrem Fahrzeug und fuhr los. In der Langfassung ohne dieses Kürzel wäre das sonst zum Beispiel: Herr Müller-Lüdenscheid verließ um 11:00 Uhr die Firma. Danach begab sich Herr Müller-Lüdenscheid zu seinem Fahrzeug und fuhr los.

Überdies hat es auch Vorteil im Einsatz, die ZP nur mit einem Kürzel zu benennen. So kann beim Funkverkehr, der ja nie abhörsicher ist, darauf verzichtet werden, den Namen der Zielperson zu erwähnen. Es reicht also zu sagen: ZP kommt raus. Damit kann ein Lauscher, der den Funkverkehr mithört, wahrlich nichts anfangen.

Damit in einem Detektivbericht klar ist, um welche Zielperson es sich in dem Bericht handelt, wird der volle Name in einer Erklärung oberhalb des Berichtes genannt. Auch wird dort erklärt, dass es sich bei Herrn Viktor Müller-Lüdenscheid um die im Bericht so genannte Zielperson und in Kurzform um die ZP handelt. Gibt es mehrere Zielpersonen, so werden diese einfach durchnummeriert, also ZP1, ZP2 und so weiter.

Die Ermittlungen zu einer Zielperson werden immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Die Datenschutzrichtlinien sind dabei einzuhalten. Auch die Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden.

Auch in Österreich nennt der Berufsdetektiv die zu beobachtende Person Zielperson.

Ein Haus oder anderes Gebäude wird übrigens auch Zielobjekt genannt. Eine Firma, hinsichtlich der ermittelt wird, hat dann die Bezeichnung Zielfirma.

Gemeinsamkeiten polizeiliche und nichtpolizeiliche Ausdrucksweise

Auch bei Fahndungseinheiten der Polizei ist stets von Zielpersonen die Rede. Die Bezeichnung ist also gleich, die Arbeit von Polizei und Detekteien hingegen grundverschieden. Tatsächlich hat der Staat weitergehende Befugnisse bei der Überwachung als sie Privatermittlern eingeräumt werden.

Zielfahnder der Polizei nennen die gesuchten Personen üblicherweise auch Zielperson. Auch hier gibt es also keinen Unterschied zur nichtpolizeilichen Fahndung oder Personensuche.

Selbst beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit wurde mit ZP einerseits eine Zivilperson bezeichnet, andererseits aber auch eine Zielperson. Diese wurde definiert als Person, die Gegenstand der Beobachtung oder der Aufklärung war. Oft geschah das im Rahmen der Operativen Personenkontrolle (OPK).

Zielperson in Englisch

Im internationalen Verkehr von Detekteien untereinander wird die Zielperson im Englischen meist einfach „subject“ genannt oder auch „target person“. Da wir als Privatdetektive weltweit operieren, haben wir automatisch sehr häufig Kontakt zu Kollegen in aller Welt. Die Bezeichnung "subject" für Zielperson überwiegt dabei.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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