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26. August 2016

Frisierte Bewerbungen – ein Problem für Firmen

Lesezeit: 4 Minuten

Nicht erst seit dem dreist gefälschten Lebenslauf der SPD-Politikerin Hinz wissen wir, wie einfach es ist, jemand anderem etwas über seine Vergangenheit vorzugaukeln.

Die Politikerin musste nicht einmal groß in Trickkiste greifen. Bei ihr reichte einfach die Behauptung aus, sie habe Abitur und studiert, so dass sie Juristin sei. Die Menschen haben es ihr einfach geglaubt.

Anders sieht es aus bei Bewerbern. Auch diese neigen oft dazu, die Bewerbung und den Lebenslauf zu „frisieren“. Dadurch erhoffen sie sich bessere Chancen am Arbeitsmarkt und einen ordentlich dotierten Job. Dabei schrecken sie dann vor nichts zurück. Ein guter Kopierer oder Photoshop machen das Unmögliche schnell möglich.

Dreiste Bewerbungslügen – so kommen Sie ihnen auf die Spur

Manch ein Bewerber neigt dazu, seinen Lebenslauf ein wenig zu bereinigen. Bestimmte Fakten werden dann gerne verschwiegen oder schlimmer: sie werden gefälscht. Das Verschweigen ist meist noch in Ordnung. Das Fälschen nicht. Die Tricks der Bewerber sind vielfältig. Umso wichtiger ist es, dass die Personalreferenten die Augen aufhalten, um den Schönmalereien auf die Spur zu kommen.

Der erste Blick in die Unterlagen des Bewerbers ist immer unvoreingenommen. Bei genauem Lesen erkennt man aber oft, ob alle Dinge plausibel sind. Besonders auffällig: Auszeiten. Klar, die kann es geben. Aber oft sind sie nicht nachvollziehbar. Da hat jemand exzellente Noten, hat während des Studiums immer wieder mal ein Praktikum gemacht und nach dem Abschluss kommt die lange Auszeit? Das ist unglaubwürdig. So jemand will zu Recht endlich das große Geld verdienen. Warum also die angebliche Auszeit. Wird da etwas verschwiegen?

Sicher, es kann triftige Gründe geben, aber die sind dann auch belegbar. Kann der Bewerber aber auf entsprechende Nachfrage nicht schlüssig erklären, warum das so ist, hat er ein Problem mit der Plausibilität. Vielleicht werden da schwarze Stellen im Lebenslauf geschönt.

Besonders merkwürdig: Die angebliche Suche nach der neuen Herausforderung. Klar gibt es diesen Wunsch oft. Aber doch nicht schon, nachdem man nur ein Jahr in einem Betrieb war. Gab es da nicht vielleicht doch Probleme im alten Betrieb? Als Personalverantwortlicher sollte man das genau hinterfragen. Schließlich will man den Problemfall nicht unbedingt in den eigenen Betrieb implementieren. Hier gilt es also nachzufragen und zu hinterfragen.

Frisierte Bewerbung? Detektive überprüfen Bewerber.

Ungereimtheiten bei den Daten

Ein Vergleich der Zeugnisse mit dem Lebenslauf bringt oft Unterschiede bei den Zeitangaben. Ist der Lebenslauf vielleicht doch nicht makellos? Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn im CV nur Jahreszahlen aufgeführt sind. Üblich sind nämlich exakte Monatsangaben. Soll also so versucht werden, eine negative Fehlzeit zu vertuschen?

Es gibt Menschen, die gehen in Elternzeit. Das ist heute normal. Andere gehen auf Weltreise oder machen Work und Travel, um eine Sprache zu erlernen. Das alles lässt sich belegen. Ist im Lebenslauf von Auszeit die Rede, so liegt der Verdacht auf der Hand, es könnte auch eine Arbeitslosigkeit sein, die da verschwiegen werden soll. Vielleicht war es auch ein Aufenthalt im Gefängnis? Besser wäre es gewesen, an der Stelle ehrlich zu sein und zu sagen, dass man einfach nicht den passenden Job gefunden habe.

Kommt es gar zu Überschneidungen bei den Zeiten der Arbeit und der Zeugnisse, dann stimmt ganz sicher etwas nicht.

Worst Case – gefälschte Unterlagen

Papier ist geduldig. Da werden zum Beispiel Zeugnisse selber erstellt. Oder ein Teil des Textes wird „modifiziert“, damit er sich besser anhört. Gute Kopiertechnik und Computerkenntnisse lassen dieses Unterfangen zum Kinderspiel werden.

Wurden gar Zeugnisse der Uni oder der angeblichen Promotion gefälscht, so reden wir schon von eine handfesten kriminellen Handlung. Diese Täuschung ist nichts anderes als Betrug. Die Nachfrage bei einer Universität ist aber nicht immer ganz einfach, weil diese nicht sehr bereitwillig Auskünfte geben. Im Zweifel ist eine Überprüfung durch eine Detektei eine kluge Entscheidung. Dadurch verhindert man als Verantwortlicher für den Personalbereich, dass man sich ein schwarzes Schaf in den Betrieb holt. Der folgende Ärger und die Kosten sind in der Regel nicht in Relation mit den geringen Kosten für eine Bewerberüberprüfung durch einen Privatdetektiv.

Ein besonders dreister Fall aus der Praxis liegt schon etwas länger zurück. Ein Bewerber für eine Vertrauensposition hatte hervorragende Zeugnisse. Der Auftraggeber wollte aufgrund der außergewöhnlichen Position, die zu besetzen war, auf Nummer sicher gehen. Darum entschied er sich für eine Bewerberkontrolle durch einen Detektiv in Berlin am Wohnort des Bewerbers.

Dabei kam heraus, dass die Zeugnisse frei erfunden waren. Der Mann hatte einfach Werbebriefe oder Absagen auf Bewerbungen der jeweiligen Unternehmen genommen, den Text aus dem Brief heraus kopiert, einen eigenen Text hinein kopiert und fertig war das perfekte Arbeitszeugnis. Der Lebenslauf las sich einfach perfekt.

Einen Fehler hatte der Betrüger aber gemacht: Bei einem Zeugnis aus der Vergangenheit fand sich im Briefkopf eine fünfstellige Postleitzahl. Die Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen war am 01.07.1993. Das Zeugnis trug aber das Datum 1991. Zu dem Zeitpunkt war aber die Postleitzahl noch vierstellig. Eine kleine aber entscheidende Unachtsamkeit, die dem Ermittler sofort aufgefallen war.

Der Rest der Überprüfung war dann reine Routine. Schnell stellte sich heraus, dass alles bis auf Name und Adresse im Lebenslauf frei erfunden war. Nur gut, dass der Arbeitgeber diesen Bewerber genau hat unter die Lupe nehmen lassen. So konnte ein erheblicher Schaden vermieden werden.

Wenn auch Sie eine Position zu vergeben haben, bei der es um viel geht, achten Sie auf eine genaue Kontrolle der Bewerber. Im Zweifel kann ein Detektiv Ihnen dabei helfen, alle Unterlagen zu checken. Darüber hinaus kann eine Personenüberprüfung vorgenommen werden wie auch eine Bonitätsüberprüfung oder eine Leumundsüberprüfung. Lassen Sie sich im Falle eines Falles einfach beraten.

Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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