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28. August 2016

Was ist Quellenschutz?

Lesedauer: 2 Minuten

Im Zusammenhang mit der Arbeit von Detekteien liest man regelmäßig den Begriff Quellenschutz. Was aber genau ist damit gemeint?

Quellenschutz ist kein Begriff, der nur im Zusammenhang mit Detektivarbeit genutzt wird. Vielmehr ist er häufig bei Nachrichtendiensten im Gebrauch. Auch bei Journalisten ist immer wieder von Quellenschutz die Rede. Im Prinzip ist es nichts anderes als Informantenschutz.

Durch den Quellenschutz wird einem Informanten genau wie anderen in einen Ermittlungsvorgang involvierten Personen Anonymität gewährleistet. Mithin ist es unbeteiligten Dritten nicht möglich zu erfahren, wer der Informant oder die Quelle war.

Informantenschutz ist teilweise gesetzlich geregelt

Der Quellenschutz ist für bestimmte Berufsgruppen sogar von Gesetzes wegen reguliert. Ein Zeugnisverweigerungsrecht wird im Strafrecht gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO bestimmten Personen garantiert. Speziell sind es solche, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten von Berufs wegen mitgearbeitet haben. Auch die Mitwirkung daran kann ein Zeugnisverweigerungsrecht nach sich ziehen.

Detektive werden in diesem Gesetz nicht aufgelistet. Es gilt also primär für die Presse und Journalisten. Darum regeln die meisten Detekteien den Quellenschutz in ihren Verträgen mit den Klienten. In den Geschäftsbedingungen wird dann mit dem Auftraggeber der Detektei vereinbart, dass dieser keinen Anspruch auf Auskunft zu Informanten der Detektei hat.

So ist gewährleistet, dass der Informant keine Befürchtungen haben muss, dass seine Identität nach außen dringen könnte. Gibt er also eine Information zu einer Zielperson, so weiß er, dass er nicht an den Pranger gestellt wird.

Für Privatdetektive ist der Schutz ihrer Informanten essentiell. Denn ohne die Auskünfte bestimmter Personen wäre es oft schwer, dem Klienten helfen zu können. Nur durch die Gewährleistung von Vertraulichkeit ist manch einer bereit, eine Aussage gegenüber einem Detektiv zu machen. Und speziell diese Aussagen sind es oft, die die entscheidenden Wegbereiter für die weiteren Ermittlungen sind.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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