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4. Juli 2016

Krank beim Public Viewing - geht das?

Lesedauer: 4 Minuten

Im Zuge der Europameisterschaft in Frankreich haben wir zahlreiche Aufträge erhalten, um krankgeschriebene Mitarbeiter zu observieren. Diese standen alle im dringenden Verdacht, die Krankheit nur vorgetäuscht zu haben.

Die Hintergründe waren von Fall zu Fall unterschiedlich. Einige dieser vorgeblich kranken Mitarbeiter haben sich trotz des gelben Scheins zum Public Viewing begeben. Ist das eigentlich ok oder nicht?

Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es stets auf eine Einzelfallbetrachtung an. Wir wollen hier auch nicht ins juristisch Hausgemachte gehen, sondern ganz allgemein dieser Frage auf den Grund gehen. Dazu nehmen wir ein aktuelles Beispiel einer Beobachtung die unserer Detektei in Gelsenkirchen vorgenommen hat.

Mitarbeiter meldete sich vor dem Deutschland-Spiel krank

Der im Verdacht stehende Mitarbeiter hatte am vergangenen Samstag Spätdienst. Dieser Spätdienst wäre exakt in das Spiel Deutschland gegen Italien gefallen. Am Arbeitsplatz wäre es nicht möglich gewesen, dem Spiel zu folgen.

Schon am 12.06.2016 beim Spiel gegen die Ukraine hatte der besagte Mitarbeiter Dienst. Dieses Spiel fand an einem Sonntagabend statt. Am Freitag vor dem Spiel gegen die Ukraine meldete sich der Mitarbeiter mit einer fadenscheinigen Ausrede für eine Woche krank.

Als er wieder am Arbeitsplatz war, äußerte er einem Kollegen gegenüber, dass er das Länderspiel beim Public Viewing verfolgt habe. Es lasse sich doch von dem Dienstplan nicht die Europameisterschaft kaputt machen.

Der Kollege berichtete dieses Fehlverhalten seinem Vorgesetzten, wollte aber auf gar keinen Fall in die Sache hineingezogen werden. Er stünde als Zeuge nicht zu Verfügung.

Erneute Krankmeldung beim nächsten Spiel erregt Verdacht

Da der Kranke am 12.06.2016 keinen Dienst gemacht hatte, wurde er für das Wochenende Italien Spiels am 02.07.16 für den Dienst eingeteilt. Erneut kam am Freitag die Krankmeldung, obschon der Mann zuvor kerngesund schien.

Dem Chef platzte der Kragen, so dass er beschloss, eine Detektei einzuschalten. Die Privatdetektive sollten überprüfen, ob der Mann wieder simuliert und erneut zum Public Viewing fuhr oder ob er tatsächlich ein Verhalten an den Tag legt, das der Genesung diente.

Beobachtung des Kranken soll Aufschluss bringen, ob er simuliert

Dazu wurde eine Beobachtung ab dem Mittag des Spieltages durch 2 Detektive vereinbart. Die Detektive sollten an der Wohnanschrift des Mannes in Gelsenkirchen mit dem Einsatz beginnen.

Am Nachmittag begab sich der Mann in voller Fußballtracht zu seinem Auto. Die Fahrt führte nach Dorsten. Dort begab sich der Kranke zu einem Privatgrundstück. Hier parkten bereits einige andere Autos, die mit Deutschland Fahnen geschmückt waren. Am Haus selber ließen sich auch Deutschland Fahnen feststellen.

Kranker trinkt reichlich Alkohol

Der Mann begab sich ins Haus. Im Laufe des späten Nachmittags konnten er und einige andere Männer beim Grillen auf einer überdachten Terrasse gesehen werden. Die Männer trugen alle Deutschland-Trikots.

Nach dem Grillen ging es gemeinsam zum Dorstener Stadtstrand, wo das Public Viewing zum Deutschland Spiel stattfand. Die Männer begaben sich hinein und konsumierten in der Folge reichlich Alkohol.

Auch der krankgeschriebene Arbeitnehmer hielt sich beim Alkohol nicht zurück. Es fiel ihm nicht schwer, die 120 Minuten Spielzeit plus Pause und anschließendem Elfmeterschießen stehend zu verbringen. Beeinträchtigungen der Gesundheit waren nicht zu sehen.

Durfte der Kranke aus juristischer Sicht das Public Viewing aufsuchen? Wir können und dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Aber sicher ist, dass ein Kranker nichts unternehmen darf, was den Prozess der Genesung und der Gesundung beeinträchtigt.

Ganz ehrlich - wer über einen Zeitraum von fast 4 Stunden beim Public Viewing stehen kann und dabei reichlich Alkohol konsumiert, der hätte auch arbeiten können.

Wann ist Public Viewing für Kranke gefährlich?

Jeder Kranke hat alles zu unterlassen, was die Genesung verzögert.

Nehmen wir einmal an, der Mann wäre Kraftfahrer und hätte nun seinen rechten Arm gebrochen. Dann ist klar, dass er kein Auto fahren kann. Mithin ist er arbeitsunfähig. Ist dieser Mann beim Public Viewing in der ersten Reihe, so schadet das dem gebrochenen Arm nicht. Folglich wäre das Verhalten in so einem Fall der Genesung nicht zuwider. Es wäre also kein Vergehen, öffentlich ein Fußballspiel zu schauen.

Hat aber ein Arbeitnehmer plötzlich eine Magen-und Darm-Erkrankung  bekommen, die ihn daran hindert, zur Arbeit zu gehen, so hat dieser Mann auch nichts beim Public Viewing zu suchen. Immerhin erledigt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht und lässt sich auch im Krankenstand weiter bezahlen, ohne eine Gegenleistung dafür zu bringen. Er riskiert wegen des Lohnfortzahlungsbetrugs ganz eindeutig seinen Job.

Unter dem Strich läuft er akut Gefahr, fristlos entlassen zu werden.

Krank geschrieben zu sein ist nicht gleichzusetzen mit Bettruhe

Der Verdacht auf Krankschreibungsbetrug ist immer in jedem Einzelfall für sich zu prüfen. Hat der Arbeitnehmer vorsätzlich den Gesundungssprozess gefährdet?  Und wurde durch sein Verhalten das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört?

Wurde vom Arzt keine Bettruhe verordnet, darf der Kranke natürlich Dinge des Alltags erledigen. Er kann im Supermarkt einkaufen oder auch einen Spaziergang machen.

Der Besuch des Public Viewings hingegen ist nur bei wenigen Erkrankungen denkbar. Genau wie ein Kneipenbesuch ist der Aufenthalt beim öffentlichen Fußball-Schauen in den meisten Fällen nicht der Genesung förderlich. Der Arzt hatte das sicher nicht angeordnet, schon gar nicht unter dem Einfluss von Alkohol.

Eine nur vorgetäuschte Krankheit stellt nach der deutschen Rechtsprechung einen triftigen Grund für eine Entlassung dar.

Blaumacher riskieren Job und hohe Schadenersatzzahlungen

Wer sich beim Blaumachen von einer Detektei erwischen lässt, muss damit rechnen, dass ihm nicht nur gekündigt wird. Er muss auch damit rechnen, dass ihm die Kosten für die Überwachung aufs Auge gedrückt werden.

Zu der Thematik gibt es zahlreiche Urteile. Diese besagen, dass Arbeitnehmer, die eine Erkrankung nur simulieren, um dann woanders zu arbeiten oder sich sonst grob genesungswidrig verhalten, die Detektivkosten ersetzen müssen.

Die Kosten für eine solche Überwachung durch Detektive werden nämlich in solchen Fällen schuldhaft durch die Blaumacher veranlasst. Weitere Informationen zur Erstattung von Aufwendungen für eine Detektei liefert der Artikel Detektivkosten als Schadensersatz.

Denn auch in diesem Fall des Public Viewings ist klar, dass der Arbeitnehmer entweder seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat, oder aber er hat seine Gesundung gefährdet oder zumindest verzögert. Beides wäre nicht statthaft.

Fazit zum Public Viewing

Wer krank ist, sollte in den meisten Fällen den Weg zum Public Viewing meiden. Bei den meisten Erkrankungen könnte ihm der Besuch des öffentlichen Fußballschauens schaden, wenn er dabei erwischt wird. Leicht kann es zur Abmahnung oder sogar zur fristlosen Kündigung führen.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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