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8. September 2016

Kindesentziehung durch Vater oder Mutter - was tun?

Lesezeit: 5 Minuten

Die Kindesentziehung (Entziehung Minderjähriger) bedeutet, dass ein Kind unbefugt von seinen Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten weggenommen wird. Das ist eine Straftat. Wenn das Opfer dabei gefährdet wird, handelt es sich um ein Vergehen nach § 235 StGB.

Der Oberbegriff für solche Handlungen ist die Entführung, hier Kindesentführung. Nimmt ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils und der juristischen Regelungen weg, sprechen wir nicht von einer Entführung, sondern von einer Entziehung des Kindes. Der Kindesentzug kommt häufiger vor, als Sie glauben mögen.

Kinder werden oft nach dem Kindesentzug ins Ausland verschafft

Da die Polizei oft mangels Ressourcen oder wegen einer Kindesentziehung ins Ausland zu wenig unternehmen kann, schaltet das betroffene Elternteil vielfach eine Detektei ein. Gleiches gilt wenn der Täter das Einschalten der Polizei überwacht und die andere Partei mit Drohungen daran hindert.

Einer der häufigsten Fälle von Kindesentzug ist das Vorenthalten des Kindes oder der Kinder durch ein Elternteil vor dem getrennt lebenden anderen Elternteil, das auch ein Umgangsrecht besitzt. Zu Deutsch: Der Vater holt sich das Kind von der Mutter, obwohl diese das Sorgerecht hat und er nur das Umgangsrecht. Das Umgangsrecht ist dem Partner dann aber nicht genug, sondern er will die volle Kontrolle über die Kinder. Der umgekehrte Fall ist übrigens eher selten.

Je nach Herkunft und Kulturkreis ist es auch ein Statussymbol des Mannes. Regelungen nach dem Familienrecht sind ihm meist völlig egal. Er greift lieber zur Selbstjustiz ohne Beachtung der Rechte der Mutter. Strafen nach dem StGB fürchtet er nicht, da er sich ohnehin in seine Heimat absetzt. Dort muss er das deutsche Gesetz nicht fürchten. Manche Staaten haben sehr archaische Gesetzgebungen ohne Rechte für die Mütter. Das machen sich Täter zu Nutze.

Wie findet die Kindesentziehung statt?

Die Täter sind Elternteile, oft der Vater. Das Sorgerecht wurde dann nach der Trennung der Mutter zugesprochen. Aber auch beim geteilten Sorgerecht kommt es zum Kindesentzug, wenn der Vater mehr Einfluss auf die Kinder ausüben will, als es die Mutter zulässt. Die Täter wenden gegenüber dem Minderjährigen manchmal eine List, Drohungen oder Gewalt an. Vielfach sind Kinder im Ausland von einer Entführung bedroht. Es gibt auch Fälle, in denen das Kind oder die Kinder nach der Tat ins Ausland verbracht werden.

Manchmal nehmen Väter mit Migrationshintergrund das gemeinsame Kind mit in den Urlaub, lassen es aber nicht wieder nach Hause zurück. Das passiert besonders häufig bei Vätern mit muslimischem Hintergrund, die den Sohn oder die Tochter in die Heimat des Vaters verschaffen. Das wird dann auch gegen geltende Urteile oder geltendes Familienrecht gemacht. Mangels entsprechender Rechtshilfeabkommen mit den jeweiligen Ländern wird es schwer für die Mutter, die eigenen Kinder nach dem Kindesentzug zurück zu bekommen.

Manchmal wird auch einfach nur Gewalt angewandt. Der Kindesvater fährt mit einem „Rollkommando“ bestehend aus grimmig aussehenden Landsleuten vor und schnappt sich sein Kind. Das kann vor der Schule, vor dem Kindergarten, auf dem Spielplatz oder sogar aus den eigenen vier Wänden heraus sein. Danach verschwindet er auf Nimmerwiedersehen.

Vor einiger Zeit mussten unsere Detektive in Köln so ein Szenario verhindern. Der Vater hatte angedroht, sich seine Tochter zu holen und diese mit in die Heimat zu nehmen, wenn die Kindsmutter nicht wieder zu ihm zurück komme in die eheliche Wohnung. Das lehnte die Frau ab. Tatsächlich hatte der Vater dann versucht, sich das Kind unrechtmäßig zu schnappen. Das konnte im letzten Augenblick verhindert werden.

Strafe bei körperlichen Schäden in Folge des Kindesentzuges

Wenn dem Minderjährigen dadurch Lebensgefahr (auch ungewollt) droht, ihm körperlicher oder seelischer Schaden entsteht oder der Täter gegen Bezahlung beziehungsweise mit dem Motiv einer Erpressung handelt, wird das damit definierte Verbrechen nach deutschem Recht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, jedoch nicht unter sechs Monaten geahndet.

Wenn das Kind verstirbt, beträgt die Freiheitsstrafe nicht weniger als drei Jahre. Die Länge der Strafe erhöht sich auf über zehn Jahre, wenn der Tod des Kindes vorsätzlich herbeigeführt wird und/oder geplant war.

Detektive ermitteln bei Kindesentzug.

Kindesentziehung: Wann ist ein Detektiv die bessere Hilfe?

Es gibt Fälle der Entziehung von Minderjährigen beispielsweise durch einen geschiedenen/getrennt lebenden Partner (siehe oben), aber auch durch fremde Personen wie zum Beispiel Verwandte, die beim Kind keine seelischen oder körperlichen Schäden, erst recht nicht den Tod verursachen.

Der/die Täter/in achtet vielmehr auf die Gesundheit und das Wohlergehen des Opfers. Auch soll keinerlei materielle Bereicherung stattfinden. Dritte sind ebenfalls nicht im Spiel. Diese Art der Entziehung von Minderjährigen ist aus Sicht der Behörden ein Antragsdelikt, das nur auf Antrag der Kindeseltern oder anderer Erziehungsberechtigter verfolgt wird. Ausgenommen sind Fälle von besonderem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung.

Die Polizei wird dennoch Ermittlungen aufnehmen, die Eltern (oder das betroffene Elternteil) können anschließend die Strafverfolgung beantragen. Letztere hat eher geringe Aussichten auf Erfolg, noch prekärer erscheint der geringe Einsatz von polizeilichen Ressourcen.

Die Polizei hat besonders im Ausland wenige Möglichkeiten, das Kind zurückzuholen. Betroffene Elternteile von Kindesentzug können dann aber auf jeden Fall einen Detektiv einschalten. Die Möglichkeiten von Detekteien sind denen der Polizei in solchen Fällen überlegen. Als Detektiv muss man keine Rechtshilfeersuchen stellen. Auch gibt es keine bürokratischen Hürden, die bewältigt werden müssen. Detektive arbeiten grenzübergreifend und fast weltweit.

Wie gehen Detekteien bei einer Kindesentziehung vor?

Detekteien werden bei den genannten Antragsdelikten beauftragt, wobei der Fall des getrennt lebenden Elternteils, der das Kind entführt, sehr oft vorkommt. In solchen Fällen setzt sich der/die Täter/in oft mit dem Kind ins Ausland ab.

Sollte es ein Land ohne Rechtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik oder Österreich oder der Schweiz sein, helfen die Behörden praktisch nicht. Die Detektei ermittelt dann den Aufenthaltsort des Kindes im Ausland und führt das Kind unauffällig und ohne Konfrontation mit den regionalen Behörden zurück.

Für die Lokalisierung eines Kindes nutzen Detektive vielfältige Kontakte überall auf der Welt. Diese Kontakte helfen, vor Ort unauffällig vorzugehen und die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Das Kind kann dann quasi „rückentführt“ werden, um die Kindesentziehung umgehend zu beenden.

Im Prinzip kann eine Detektei in fast jedem Land der Welt arbeiten. Schwierig wird es jedoch in Krisengebieten wie Syrien, dem Irak oder ähnlich. Auch in totalitären Staaten wie dem Iran gibt es kaum Möglichkeiten. In Ländern dieser Art ist das Risiko einer Rückführung der entzogenen Kinder schlichtweg zu groß.

Nur der guten Ordnung halber muss erwähnt werden, dass die Rückführung eines Kindes aus einem Fremdstaat mit Risiken und recht hohen Kosten verbunden ist. Darüber sollten Sie mit uns in einer Beratung sprechen. Die Detektivkosten werden individuell von Fall zu Fall kalkuliert. Sie liegen aufgrund der Risiken weit höher, als wenn die Detektei beispielsweise einen Fall von Untreue in der Beziehung bearbeiten muss.

Aus der Praxis bei Kindesentzug

Unsere Detektive mussten in der Vergangenheit schon häufig in nicht ungefährliche Operationen weltweit fahren, um quasi entführte Kinder in die Heimat zurückzuführen. Hilfe der Behörden oder Botschaften gibt es praktisch nicht.

So musste beispielsweise bei einer Rückholung nach Kindesentzug aus Afrika ein gefährlicher Trip in ein Nachbarland vorgenommen werden, um überhaupt aus der Gegend entkommen zu können. Grundsätzlich gibt es immer die Angst, die Grenzen in dem betreffenden Land könnten dicht gemacht werden. Darum gilt es für die Detektive, die Kinder unverzüglich in das nächstliegende Nachbarland zu schaffen.

Das Risiko für die Detektive liegt nämlich darin, dass sie ansonsten selber wegen Kindesentführung in einem fernen Land von der dortigen Polizei festgenommen werden. Das ist in Afrika oder Asien sicher kein Vergnügen.

Hilfe bei Kindesentzug

Wurde Ihnen Ihr Kind entzogen? Dann reden Sie jetzt mit einem unserer Privatdetektive, was wir für Sie tun können. Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen. dazu sprechen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht. Dieser wird Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Familienrecht im Zusammenhang mit Kindesentzug, dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht beraten.

Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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