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17. August 2016

Fahrzeugsicherstellung – wie kann eine Detektei helfen?

Lesedauer: 3 Minuten

Immer wieder kommt es vor, dass Fahrzeuge vom Fahrer nicht dem ordnungsgemäßen Eigentümer zurückgegeben werden. In der Praxis zeigen sich dabei häufig folgende Auftraggeber für die Sicherstellung von Fahrzeugen:

  • Autovermietungen
  • Leasing-Unternehmen
  • Arbeitgeber
  • Private Autoverkäufer, die das Fahrzeug nicht abgemeldet hatten

Autovermietungen benötigen Sicherstellung von Autos

Wenn eine Autovermietung ein Kfz vermietet, weiß sie im Vorfeld nie, ob der Mieter das Fahrzeug auch wirklich zurückgibt.

Zwar sichert sich der Vermieter in gewisser Weise ab. Ausweise werden kontrolliert, eine Kreditkarte hinterlegt, der Führerschein kopiert. Doch eine absolute Sicherheit ist das nicht. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zurück, wird es schwer, dieses zu lokalisieren.

Leasinggesellschaften möchten das Fahrzeug zurück, wenn es nicht bezahlt wird

Eine Leasinggesellschaft finanziert ein Fahrzeug vor. Der Leasingpartner zahlt dann monatlich seine Rate. Was aber, wenn die Raten auf Dauer ausbleiben? Dann sehen die Leasing-Verträge vor, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden muss.

Was aber tun, wenn das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird? Dann muss zunächst erst einmal festgestellt werden, wo sich das Fahrzeug befindet. Das muss nicht zwangsweise ein Auto sein. Auch Baumaschinen, Landmaschinen, Motorräder, Nutzfahrzeuge, LKW und andere Fahrzeuge sind betroffen. Man spricht dann auch von einer Sachfahndung.

Arbeitgeber möchten Firmenwagen zurück

Manch ein Arbeitgeber stellt einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung. Dieses Fahrzeug gehört dem Arbeitgeber, der Mitarbeiter darf es nur nutzen. Scheidet beispielsweise der Mitarbeiter aus, muss er das Auto zurückgeben. Nicht jeder Arbeitnehmer macht das.

Private Autoverkäufer geben das Auto mitsamt Kennzeichen ab

Einer der größten Fehler, den ein Autoverkäufer machen kann: Abgabe des Fahrzeuges in nicht abgemeldetem Zustand. Der Käufer verspricht dann, das Auto zeitnah umzumelden. Allerdings machen das manche Zeitgenossen nicht. Folge ist dann, dass der Verkäufer weiter die Versicherung bezahlen muss, die Steuern und auch sämtliche Knöllchen aus dem ruhenden Verkehr. Für letztere haftet im Zweifel immer der Halter.

Wie kann eine Detektei helfen, wenn das Auto nicht zurückgegeben wurde?

Zunächst gilt es festzustellen, wo sich das Fahrzeug exakt befindet. Ist die aktuelle Adresse nicht bekannt, wird zunächst eine Adressermittlung vorgenommen.

Der nächste Schritt ist die Observation. Die Privatdetektive werden an der bekannten Adresse des Nutzers unauffällig beobachten, ob sie das Auto irgendwo finden oder sehen. Am Morgen kann observiert werden, ob die Person das Haus verlässt. Dann folgen die Detektive umso zu sehen, wo das Auto geparkt wurde.

Bringt die Observation nicht die gewünschten Ergebnisse, muss stattdessen vorsichtig recherchiert werden, ob jemand etwas weiß. Der Privatermittler wird daher im Umfeld des Nutzers des gegenständlichen Fahrzeugs geeignete Befragungen anstellen. Ziel dieser Ermittlungen ist es zu erfahren, ob zum Beispiel Nachbarn wissen, was Sache ist.

So kann erfragt werden, ob die Zielperson – so nennen Privatdetektive die zu überprüfende Person – nach wie vor dort lebt. Wohnt sie alleine dort? Gibt es einen Arbeitgeber? Ist eine Garage existent? Hat die Familie schulpflichtige Kinder und wenn ja, zu welcher Schule gehen diese? Wurde das Auto in der jüngsten Vergangenheit gesehen?

Diese Fragen und einige mehr lassen sich durch eine Umfeld-Recherche in den meisten Fällen klären. So gelingt es dem Detektiv, ein Bild von den Gewohnheiten zu zeichnen. Darauf basierend lässt sich oft eingrenzen, wo das Versteck des Fahrzeugs sein könnte. Auf diese Art und Weise lassen sich Fahrzeugsicherstellungen gezielt vorbereiten.

Was tun, wenn das Fahrzeug gefunden wurde?

Kann der Ermittler das Fahrzeug aufspüren, kann er es nicht einfach in jedem Fall sicherstellen. Nicht immer sind die Eigentumsverhältnisse glasklar geklärt.

Wurde das Auto als unterschlagen bei der Polizei gemeldet, kann die Detektei sofort die Polizei informieren, dass er das unterschlagene Fahrzeug entdeckt hat. In der Regel wird das Auto dann sichergestellt. Die Polizei veranlasst dann das Abschleppen. So ist gesichert, dass das Fahrzeug nicht einfach wieder verschwinden kann.

Ist Fahrzeugrückführung immer möglich?

Wurde das Auto nicht als unterschlagen bei der Polizei gemeldet, kann eine Wirtschaftsdetektei dem wahren Eigentümer oft dabei helfen, dass dieser sein Auto dort abholen kann. Voraussetzung: Er hat einen Zweitschlüssel. Hat er den nicht, ist es schwieriger.

In dem Fall kann der Detektiv mit dem tatsächlichen Eigentümer bei der Zielperson vorstellig werden, um die Rückgabe des Schlüssels und des Fahrzeugs einzufordern.

Was exakt eine Detektei bei der Fahrzeugsicherstellung machen kann und darf, ist stets immer eine Frage des Einzelfalls. Dieser muss immer im Vorfeld geprüft werden. Nicht immer kann eine Fahrzeugrückführung ohne rechtliche Prüfung auf den Weg gebracht werden. Ist aber das Fahrzeug erst einmal gefunden, sieht die Sache für den Eigentümer schon deutlich besser aus als vorher.

Jetzt zur Sicherstellung von Fahrzeugen aller Art beraten lassen

Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeugs sind, das der gegenwärtige Besitzer Ihnen rechtswidrig nicht zurückgeben will, sollten Sie mit uns reden. Dabei kann besprochen werden, wie Ihnen geholfen werden kann und ob eine Fahrzeugsicherstellung von Ihrem Kfz erfolgen kann.

Zumindest aber kann zielgerichtet nach dem Fahrzeug gefahndet werden. So gelingt es in den meisten Fällen, es zu finden, egal wo in Deutschland gesucht werden muss. Ob ein Detektiv in Stuttgart suchen muss oder ob ein Detektiv in Berlin der Spur nachgeht – überall sind unsere Ermittler für Sie da.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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