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21. Juli 2016

Diskreter Detektiv benötigt? Geheimhaltung ist wichtig.

Lesedauer: 3 Minuten

Diskretion und Geheimhaltung sind das A und O einer jeden operativen Maßnahme.

Wenn eine Observation, eine Einschleusung, eine verdeckte Ermittlung, ein Testkauf, eine Videoüberwachung oder eine sonstige Maßnahme zur Feststellung von Sachverhalten und Tatbeständen durch eine Detektei durchgeführt wird, fruchten diese Kontrollen und Ermittlungen nur, wenn niemand etwas von ihnen weiß.

Deswegen ist es unbedingt notwendig, den Kreis der Personen, die etwas von einer detektivischen Maßnahme wissen, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Beispiel Türkei zeigt was zu geringe Diskretion bewirkt

Wie wichtig Geheimhaltung ist, hat der gescheiterte Putschversuch in der Türkei gezeigt. Wenn man gut informierten Kreisen trauen darf, so ist der Putschversuch ganz offensichtlich einige Stunden vorher durchgesickert. Das führte dazu, dass er um Stunden vorgezogen werden musste. Dafür waren die Pläne aber nicht vorgesehen. Unweigerliche Folge war, dass er scheitern musste.

Presseberichten zufolge hatte der russische Geheimdienst Informationen an den türkischen Geheimdienst und auch den amerikanischen weitergegeben, wonach ein solcher Putsch unmittelbar bevor stand. Dieses Beispiel aus dem täglichen Leben beweist, dass absolute Geheimhaltung der Schlüssel zum Erfolg ist. Diese Erkenntnis lässt sich auch übertragen auf die Arbeit einer Privatdetektei.

Diskretion ist der Schlüssel zum Erfolg einer Detektei

Auch bei den Ermittlungsmaßnahmen einer Detektei ist daher Geheimhaltung extrem wichtig. Nehmen wir einmal das Beispiel einer Einschleusung in einen Betrieb zur Feststellung von innerbetrieblichen Diebstählen.

Bei einer solchen Einschleusung stehen die eigenen Mitarbeiter in einem starken Verdacht, für Diebstähle oder Unterschlagungen verantwortlich zu sein. Um diese Machenschaften aufzudecken, bleibt oft nur die Möglichkeit, einen verdeckten Ermittler einer Wirtschaftsdetektei in den Betriebsablauf zu integrieren.

Der verdeckte Ermittler wird alsdann feststellen, wer als Täter infrage kommt. Diese Maßnahme kann aber nur dann Erfolg versprechend sein, wenn die Arbeitnehmer im Betrieb nichts von der Existenz des Privatermittlers wissen. Denn wüssten Sie, dass der neue "Kollege" ein Detektiv ist, so hätte dieser nicht die geringste Chance, an Informationen und Beweise zu gelangen. Auch hätte er keine Möglichkeit kriminelle Strukturen und Organisationen innerhalb eines Betriebes aufzudecken. Das Ziel, zu schauen, wer einen Diebstahl begeht, könnte die Detektei dann nicht mehr erreichen.

Wenn also ein solcher Auftrag erteilt wird, sollten möglichst wenige Personen involviert werden. Die Natur der Sache macht es unmöglich, dass niemand etwas davon weiß. Die eine oder andere Person muss man zwangsweise einweihen. Allerdings kann man diesen Personenkreis tatsächlich minimieren und nur jene Mitarbeiter informieren, die auch zwingend notwendigerweise informiert sein müssen. Die Zahl derer lässt sich in der Regel an einer Hand abzählen.

Es wäre auch nicht klug, die Auftragsformulare einer Detektei offen im Büro herum liegen zu lassen. Jeder könnte sehen, dass eine Detektei eingeschaltet wurde. In vielen Fällen müssen Tätergruppierungen nur noch eins und eins zusammen zählen und wissen dann, woher der Wind weht. Daher ist es umso wichtiger, absolute Diskretion zu wahren. Das gilt auch für Privataufträge an eine Detektei. Denn Untreue lässt sich nur beweisen, wenn der untreue Partner nicht weiß, dass er kontrolliert wird.

Verschwiegenheit ist Standespflicht von Detektiven

Ein diskreter Privatdetektiv wird in all seinen Ermittlungsverfahren nicht über seine Kunden oder seine Fälle im Detail berichten. Fraglos ist es denkbar, anonymisierte Beispiele zu benennen, die nicht auf einen bestimmten Kunden oder Ort zurückzuführen sind.

Berichtet also ein Detektiv davon, dass seine Haupttätigkeit darin liegt, krankgeschriebene Arbeitnehmer zu kontrollieren, da diese im Verdacht stehen, ihren Arbeitgeber zu betrügen, so ist das nicht verwerflich. Denn tatsächlich besteht der Hauptteil der Arbeit von den meisten Detekteien in Deutschland darin, vorgeblich erkrankte Arbeitnehmer zu observieren, wenn diese in einem ganz konkreten Verdacht stehen, einen Krankschreibungsbetrug zu begehen.

Schwieriger würde es aber, falls der gleiche Detektiv ein Praxisbeispiel unter Nennung eines exakten Ortes und einer exakten Branche erzählt, wenn es in diesem Ort nur ein Unternehmen aus der Branche gäbe. Dann würde er eine Art Geheimnisverrat begehen und gegen seine Diskretions-Vorschriften verstoßen. Das wiederum wird niemand machen. Schließlich ist die Verschwiegenheitspflicht standesrechtlich bei Detektiven verpflichtend. Auch sämtliche auf dieser Webseite aufgelisteten Beispiel Fälle sind nur exemplarisch zu verstehen und lassen keine Rückschlüsse auf tatsächlich durchgeführte Einsätze zu.

Detektive sollten also nicht zu sehr an die Öffentlichkeit drängen und schon gar nicht bestimmte Erfolge ihrer Ermittlungen an die große Glocke hängen. Das gilt sowohl für die Abteilung Privatdetektei als auch für die Abteilung Wirtschaftsdetektei. So manch ein Kunde würde das nicht zu schätzen wissen. Wir von privatdetektiv.de sehen das ganz genauso.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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