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6. Juni 2016

Darf ein Detektiv das Handy abhören?

Lesedauer: 2 Minuten

Täglich erreichen uns mehrere Anrufe, in denen wir darum gebeten werden, ein Handy abzuhören. Die meisten der Anrufer haben einen Migrationshintergrund und sind oft erstaunt, wenn sie erfahren, dass das Abhören von Gesprächen in Deutschland unter Strafe steht.

Manch ein Zeitgenosse erklärt dann, es sei das Handy seiner Frau, das er schließlich gekauft habe. Auch zahle er ja die monatlichen Gebühren. Das alles ist ganz nett, ändert aber nichts an der Tatsache, dass niemand ein Handy so einfach abhören darf. Ausnahmen gelten nur für staatliche Ermittlungsbehörden. Auch diese Behörden benötigen eine richterliche Verfügung zum Abhören einer bestimmten Person. In wenigen Ausnahmefällen kann auch die Staatsanwaltschaft die Überwachung anordnen. Rechtsgrundlage ist dabei § 100 a StPO (Strafprozessordnung).

Darf ich SMS Nachrichten oder WhatsApp "abhören"?

Haben die Anfrager verstanden, dass das Handy als solches nicht abgehört werden darf, rudern sie gerne zurück. Sie sagen dann, es reiche durchaus schon, alle SMS-Nachrichten oder den WhatsApp Verlauf mitlesen zu können. Das Erstaunen ist wieder groß, wenn diesen Interessenten erklärt wird, dass auch das Abfangen von SMS Nachrichten unter Strafe steht und daher von keinem seriösen Privatdetektiv angeboten wird.

Abhören des Handys ist Straftat nach § 201 StGB

Das unbefugte Abhören eines Handys ist eine Straftat. Hier greift § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Für das illegale Abhören eines Handys kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren ausgesprochen werden.

Was tun, wenn das Handy abgehört wird?

Im Falle eines Verdachts, dass das eigene Handy abgehört wird, bieten sich verschiedene Optionen an.

Zunächst kann über eine Detektei überprüft werden, ob das Handy aktiv abgehört wird. Aber Achtung: Behördliche Abhöraktionen werden durch eine Detektei nicht gemessen und überprüft. Weiter kann geprüft werden, ob das Handy unter Umständen mit einer Schadsoftware bestückt wurde, die es dritten Personen ermöglicht, selbiges abzuhören. Eine forensische Untersuchung bringt Klarheit über so manche Abhöraktion. Als spezialisierte Detektei wird dem Thema Abhörschutz eine große Bedeutung beigemessen.

Ein Betroffener kann seinen Verdacht aber auch bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft melden. Dort wird dann eine Anzeige gefertigt. Als Betroffener ist aber äußerst ratsam, nur den allgemeinen Verdacht vorzutragen, auf keinen Fall aber keine direkte Beschuldigung gegen eine bestimmte Person vorbringen, solange Sie keine eindeutigen Beweise für die strafbare Handlung haben. Der Betroffene sollte auch nicht vergessen, gleichzeitig einen Strafantrag zu stellen. Denn die Anzeige alleine gewährt noch keine Strafverfolgung, da Antragsdelikte nur auf den speziellen Strafantrag hin weiterverfolgt werden.

Darf die Polizei einfach das Handy abhören?

Wie oben schon geschildert, benötigt die Polizei die richterliche oder in wenigen Fällen nur die staatsanwaltschaftliche Anordnung zur sogenannten TÜ. Die Abkürzung TÜ (mitunter auch TKÜ - Telekommunikationsüberwachung) steht in diesem Zusammenhang für Telefonüberwachung. Voraussetzung ist der Verdacht auf eine schwere Straftat.  Dazu zählen zum Beispiel:

  • Geldwäsche
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
  • Brandstiftung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittel Gesetz
  • Raub
  • Erpressung, auch räuberische Erpressung
  • Mord oder Totschlag
  • Bandendiebstahl
  • Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz
  • Hochverrat
  • Hehlerei
  • Landesverrat
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
  • Geldfälschung
  • und viele weitere Straftaten

Der Auflistung dieser Straftatbestände können Sie aber entnehmen, dass wir von erheblichen Straftaten sprechen, die vorliegen müssen, um eine TÜ zu rechtfertigen. Wegen einer einfachen Sachbeschädigung oder wegen Verleumdung bringt die Staatsanwaltschaft keine Telefonüberwachung auf den Weg. Hier noch weitere Infos zum Thema: Wird mein Handy von der Polizei abgehört?

Fazit

Es ist einem Detektiv nicht erlaubt, ein Handy abzuhören. Und das ist auch wirklich gut so. Bitte lassen Sie also solche Anfragen bei uns bleiben; unsere Antwort ist immer die gleiche. Sollten Sie aber befürchten, Sie werden abgehört, dann sollten Sie nicht lange zögern und den Kontakt zu uns herstellen. Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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