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2. Juni 2016

Observation ins Wasser gefallen

Lesedauer: 3 Minuten

Manchmal stellt das Wetter eine Detektei vor harte Hürden. Kennt man Wetterprobleme sonst hauptsächlich im Winter bei Glatteis oder Schnee, so treten sie im Sommer praktisch nie auf. Anders aber am heutigen Tag. Da zeigte sich, dass auch im Sommer unüberwindbare Hindernisse bei einer Beobachtung eintreten können.

Die Aufgabe war klar vorgegeben - ein Unternehmen aus dem Kreis Wesel wollte einen kranken Mitarbeiter kontrollieren lassen. Dieser war am Tag zuvor in Arbeitskleidung von einem Kollegen gesehen worden. Der Arbeitgeber hatte daher den Verdacht, dass der Arbeitnehmer nur simuliert und nicht wirklich krank war.

Da der Mitarbeiter in Xanten wohnte, sollten 2 Detektive von Wesel aus die Observation durchführen. Geklärt werden sollte dabei, ob es Hinweise auf ein Verhalten des vorgeblich Kranken gibt, das der Genesung nicht förderlich wäre. Zu gut Deutsch: Der Mann könnte einer Schwarzarbeit nachgehen. Das hatte er in der Vergangenheit auch schon mal gemacht. Die Arbeitskleidung, in der ihn der Arbeitskollege gesehen hatte, sprach deutlich für diese Vermutung, da niemand privat so in diesem Handwerker-Outfit herumlaufen würde.

Unwetter macht Beobachtung unmöglich

Die Beobachtung sollte am heutigen Tag um 06:00 Uhr in Xanten starten. Die Detektive fuhren rechtzeitig los, um pünktlich am Einsatzort zu sein. Schon in den Nachrichten war zu hören, dass die Unwetter der vergangenen Nacht extrem am Niederrhein zugeschlagen hatten. Besonders betroffen waren laut dem Radio die Orte Sonsbeck, Hamminkeln und Xanten. Von überfluteten Kellern und nicht befahrbaren Straßenzügen war die Rede.

Mit einer gewissen Sorge fuhren die Detektive dennoch in Richtung Xanten, da der Auftrag erfüllt werden sollte. Vor Ort traten aber gleich die ersten Probleme auf. Innerhalb der Stadt zeigten sich dann jedoch die Spuren der fatalen Niederschläge der vergangenen Nacht. Ganze Straßen waren überflutet und nicht befahrbar.

Beim Eintreffen der Privatdetektive in Xanten stellten sie fest, dass die Zufahrt zum Wohnbereich der Zielperson nicht erreicht werden konnte. Straßen waren für den Verkehr gesperrt und konnten nicht von den Detektiven befahren werden. Was tun - das war die große Frage. Versuche, das Areal zu umfahren, schlugen fehl.

Daher wurde versucht, den Kunden zu erreichen. Dieser sollte eine Entscheidung fällen. Das klappte aber nicht, weil in der Firma des Kunden noch niemand erreichbar war. Nach eingehender Prüfung vor Ort kamen die Detektive dann zu dem Schluss, dass eine Observation unter den gegebenen Umständen nicht mit der üblichen Sorgfalt einer verantwortungsbewussten Detektei möglich war.

Überdies war gar nicht sicher, ob die Zielperson nicht Hilfestellung bei den Arbeiten im Ort leisten musste, wie es viele Menschen vor Ort machten. Daraus sollte dem Arbeitnehmer im Falle eines Falles aus arbeitsrechtlicher Sicht ganz sicher kein Strick gedreht werden.

Der Kunde wurde später über die Entscheidung des Abbruchs des Einsatzes wegen der widrigen Umstände informiert. Er zeigte sich damit einverstanden und erklärte, dass die Zielperson so häufig krank sei, dass man die Personenbeobachtung auch zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufnehmen könne. Da der Mann alleine im Jahr 2016 schon gut 70 Fehltage wegen verschiedener "Erkrankungen" hatte, käme es auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an.

Wichtig sei nur, dem Treiben des Mannes ein Ende zu setzen, denn einen Blaumacher wollte der Arbeitgeber nicht länger durchziehen. Dieser kostet Geld, leistet keine Arbeit und lässt seine Aufgaben von Kollegen erledigen, die allesamt nicht gut auf ihn zu sprechen waren. Kein Wunder, blieb doch alles, was der Mann machen sollte, an den Kollegen als Mehrarbeit hängen.

Übrigens ist eine Beobachtung eines krankgeschriebenen Mitarbeiters nach der Rechtsprechung immer dann statthaft, wenn es einen klaren Verdacht auf ein Fehlverhalten gibt. Dieser greifbare Verdacht war in diesem Fall dadurch untermauert worden, weil der angeblich Kranke in der Öffentlichkeit in Arbeitsmontur gesehen worden war. Vielleicht wäre heute schon sein letzter Arbeitstag an seinem regulären Arbeitsplatz gewesen.

Denn wenn er von den Detektiven bei einer Schwarzarbeit gesehen worden wäre, hätte der Arbeitgeber sicher die Kündigung ausgesprochen. So machte das Wetter einen Strich durch die Rechnung und er konnte seinen Arbeitsplatz zumindest im Moment behalten. Das Unwetter war sein Glück. So ist es manchmal im Leben: Des einen Glück ist des anderen Leid. Dieses Pech hatte im vorliegenden Fall unglücklicherweise der Arbeitgeber.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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