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24. Juli 2016

Was ist ein Rip-Deal und wie können Sie sich schützen?

Lesedauer: 4 Minuten

In diesen Tagen war in der Presse häufig von einem Rip-Deal die Rede. Die Berichterstattung erfolgte im Zusammenhang mit dem tödlichen Flugzeugabsturz des Unister Chefs Thomas Wagner. So war zu lesen, dass er in Venedig gewesen sei und dort Opfer eines Rip-Deals wurde. Was aber ist genau ein Rip-Deal?

Der Begriff kommt aus dem Englischen. Der Ausdruck "to rip off" lässt sich übersetzen mit jemanden abzocken, jemanden ausbeuten oder neppen, aber auch wegreißen. Im Amerikanischen heißt "to rip somebody off" umgangssprachlich nichts anderes als „jemanden bescheißen“. Deal bedeutet so viel wie Geschäft. Im Prinzip ist ein Rip-Deal eine Unterart des bereits lange bekannten Vorschussbetrugs.

Wie läuft der Rip-Deal ab?

Jemand möchte etwas verkaufen, was sehr wertvoll ist oder möchte einen Kredit aufnehmen. Nehmen wir hier zur Veranschaulichung das Beispiel eines Mannes, der eine wertvolle Immobilie verkaufen möchte.

Der vermeintliche Käufer tritt dann in Verhandlungen mit dem Verkäufer und zeigt großes Interesse an dem Geschäft. Der Kontakt läuft per E-Mail und Telefon.

Gerne wird dabei vom Interessenten die Behauptung aufgestellt, als Vermittler zu arbeiten. Der Käufer handelt dann für den eigentlichen Käufer, der mit der Abwicklung nichts zu tun haben möchte. Dieser ominöse Käufer wird dann gerne als prominent oder sehr finanzstark beschrieben. In fast jedem Fall kommt er nicht aus Deutschland, sondern dem Ausland. Der Kontakt wird dann sehr intensiv geführt.

Opfer wird gelockt, um an das Geld zu kommen

In der Folge gibt es verschiedene Szenarien, wie dem späteren Opfer das Geld aus der Tasche gezogen wird. Häufig findet irgendwann ein Treffen im Ausland statt, zu dem der angebliche Käufer einlädt. Er übernimmt oft sogar die Anreisekosten für das Opfer.

Vor Ort werden die Gespräche intensiviert. Der angebliche Käufer versucht gar nicht, den Kaufpreis zu drücken. Vielmehr lässt er das Opfer in dem Glauben, ein gutes Geschäft machen zu können. Allerdings wird der Deal an Bedingungen geknüpft. So wird gerne erklärt, es müsse ein Devisen-Tauschgeschäft vorgenommen werden. In den meisten Fällen wird gefordert, Euro müssten in Schweizer Franken umgetauscht werden. Die Tauschbedingungen für das Sorten-Geschäft sind für das Opfer stets vorteilhaft, verglichen mit dem aktuellen Wechselkurs.

Das Opfer erhält nur Blüten

Am Ende erhält das Opfer für echte Euros lediglich falsche Schweizer Franken. Entweder ist es Falschgeld – das Opfer erkennt die Blüten nicht – oder es sind schlichtweg nur weiße Papierstreifen.

Ist das Opfer misstrauisch, wird entweder zuvor ein kleines Geschäft abgewickelt. Dabei bekommt das Opfer echte Schweizer Franken. Die Skepsis ist dann schnell verflogen. Oder dem Opfer werden echte Franken gezeigt und später geschickt gegen Falschgeld oder Papier ausgetauscht. Was Zauberer wie Copperfield vor Tausenden von Zuschauern mit Leichtigkeit hinbekommen, gelingt den Tätern vor den Augen weniger Beteiligter ganz einfach.

Manchmal wird auch beim Rip-deal Gewalt angewandt

Weigert sich das Opfer das Geld zu übergeben, so wird zumeist Gewalt angewandt. Plötzlich tauchen mehrere Täter auf und entreißen dem Opfer das Geld. So ist es jüngst einem Kunden gegangen, der ein solches Geschäft in Amsterdam vornehmen wollte.

Der Mann war vorsichtig und nahm 3 kräftige Begleiter mit. Diese hatten keine Chance, weil sie schon vor dem Treffen auf dem Hotelparkplatz einfach mit brutaler Gewalt und ohne Skrupel quasi über den Haufen gefahren wurden, denn die Täter hielten einfach gnadenlos mit dem Auto auf die Opfergruppe zu.

Auch sind schon Fälle bekannt geworden, bei denen das Opfer dann mit Waffengewalt zur Abgabe seines Geldes gezwungen wurde.

Der Tatort kann auch in Deutschland sein

In einem anderen Fall wurde ein bayrischer Geschäftsmann mitten im München in einem Hotel auf heimischem Terrain um mehr als 100.000 Euro durch einen Austausch der Franken gegen wertloses Papier erleichtert. Diesem war vorgegaukelt worden, ein Luxusgeschäft zu vermitteln, bei dem der Geschäftsmann ein Luxusauto verkaufen wollte. Auch diesem Mann wurde erklärt, dass zunächst das Geld umgetauscht werden müsse.

Durch Wechseltrick in die Falle gelockt

Im Falle des oben benannten Thomas Wagner berichteten die Medien davon, dass auch er wohl Opfer des Wechseltricks wurde. Ihm wurden Schweizer Franken untergejubelt, von denen nur die obere Schicht echt war, nicht aber der Rest.

Wagner soll sogar aus Misstrauen einen der Scheine in einen Bankautomaten geschoben haben, um zu prüfen, ob es echt ist. Dabei handelte es sich aber um echtes Geld aus der oberen Schicht. Erst nach dem Deal fiel der Betrug auf. Auf dem Rückweg von dem Deal ist Wagner dann zusammen mit anderen Personen bei dem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen.

Wagner wurde übrigens dem Vernehmen nach vorgegaukelt, das Bargeld sei für eine angebliche Kreditausfallversicherung notwendig, da Wagner für seine Firma einen hohen Kredit abschließen wollte. Ohne Abschluss dieser Kreditausfallversicherung sollte der Kredit nicht ausgezahlt werden. Wagner wollte vorsichtig sein, war aber offenbar nicht vorsichtig genug.

Wie schützen Sie sich vor einem Rip-Off Betrug?

  • Seien Sie Realist – versucht jemand nicht den Preis zu drücken und als Käufer sofort die volle Summe zahlen will, ist das auffällig.
  • Will jemand angeblich Ihre Immobilie kaufen, ohne diese zuvor gesehen zu haben, stimmt etwas nicht.
  • Lassen Sie sich den Pass Ihres Geschäftspartners im Original zeigen. Im Zweifel sollten Sie diesen prüfen lassen. Eine Detektei kann dabei helfen.
  • Akzeptieren Sie keine Geschäfte, bei denen Sie nur eine E-Mail Adresse und eine Mobilnummer aus dem Ausland haben. Übrigens kann ein Wirtschaftsdetektiv feststellen, wem die Rufnummer aus dem Ausland gehört.
  • Holen Sie vor dem Geschäftsabschluss eine Bonitätsauskunft oder Firmenauskunft ein. Auch dabei kann eine Detektei helfen.
  • Handeln Sie nie unter Zeitdruck. Versucht Sie jemand bei dem Geschäft terminlich unter Druck zu setzen, stimmt meist etwas nicht.
  • Lehnen Sie einen Sorten-Tausch in bar grundsätzlich ab.
  • Lassen Sie sich nicht von einem kleineren Geschäft zum Einstieg locken. Das wird nur gemacht, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Beim Hauptgeschäft werden Sie dann betrogen. Diese Masche ist auch bekannt aus dem Bereich Anlagebetrug.
  • Sind die versprochenen Gewinnmargen außerordentlich gut, sollte Ihr normaler Menschenverstand einsetzen. Niemand hat etwas zu verschenken  - auch nicht Ihr Geschäftspartner.
  • Lassen Sie sich nicht von äußeren Erscheinungsformen blenden. Es ist nicht alles Gold was glänzt.
  • Lehnen Sie Geschäftsabwicklungen im Ausland ab. Dass Sie allerdings auch in Deutschland Opfer werden können, zeigt das obige Beispiel des Geschäftsmannes aus Bayern.
  • Vertrauen Sie niemanden, der Geld mit einem für ihn extrem schlechten Kurs und Verlusten wechseln möchte. Das kann nicht sein, auch wenn er angebliche Steuergründe oder was auch immer vorgibt.
  • Da bereits der Versuch des Betruges strafbar ist, können Sie schon dann eine Strafanzeige erstatten, wenn das Geschäft noch gar nicht zum Abschluss gekommen ist, aber alle Anzeichen für einen Rip-Deal zeigt.
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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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