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28. November 2022

Erbschaft aus Kanada / Montreal erweist sich als Betrug

Lesedauer: 4 Minuten

Durch einen verstorbenen, entfernten Verwandten aus Montreal in der Provinz Québec in Kanada sei er an ein großes Vermögen durch einen unerwarteten Erbfall gekommen. Mit diesem Anliegen wandte sich ein Kunde an uns.

Die Rechtsanwälte seines millionenschweren Verwandten hätten ihm eine Nachricht übermittelt, dass er der Erbe von über 9 Millionen Euro sei, mithin das ganze Vermögen des Erblassers. Der verstorbene Verwandte habe an seine Rechtsanwälte keine Vermögensverfügung für den Fall des Todes gegeben. Daher sei nun nach den Common Law Provinzen der nächste noch lebende Verwandte der rechtmäßige Erbe. Das sei geltendes Erbrecht in Kanada.

Der Rechtsanwalt fügt verschiedene Dokumente zur Erbschaft bei

Um die Erbschaft zu untermauern, fügte der Notar aus Montreal seinem Schreiben zahlreiche Dokumente bei. Diese gaben Auskunft über das Konto mit der Millionenerbschaft. In der E-Mail fand der Kunde einen offiziellen Brief des Notars.

Gemäß den Regeln seien in den Common Law Provinzen nach kanadischem Recht als gesetzliche Erben der Ehegatte, die Abkömmlinge des Erblassers, die Eltern, die Geschwister und deren Abkömmlinge und weitere Verwandte berufen. Erstere gäbe es nicht, nur den Kunden als weiteren Verwandten. Außerdem waren weitere Papiere enthalten wie:

  • Dokument Direction générale des impôts ausgestellt in Montreal
  • Statement of Account der BMO Bank of Montreal
  • Avis d'imposition et de régularisation (Steuerbescheid und Regularisierungsbescheid) der BMO
  • Attestation de dépôt de fonds (Bescheinigung über die Hinterlegung von Geldmitteln) der BMO
Gefälschtes Schreiben bei einem Betrugsfall
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Der Kunde überprüfte den Notar im Internet

Zunächst gab der Kunde den Namen des Notars im Internet ein. Er stellte fest, dass es diesen gab. Er fand sogar ein Google My Business Profil mit einigen Bewertungen. Die Adresse im Google My Business Profil stimmte mit den Angaben auf dem Briefbogen überein.

Ein Blick in das online verfügbare Telefonbuch ergab, dass die Rechtsanwaltkanzlei mit besagter Adresse verzeichnet war. Allerdings war genau wie im Google My Business Profil eine andere Telefonnummer angegeben.

Rückruf bei dem Anwalt

Um Sicherheit zu bekommen, rief er die Kanzlei unter der im Telefonbuch eingetragenen Nummer an. Es meldete sich eine Sekretärin. Diese gab an, der Chef sei wegen der Corona-Pandemie nicht im Haus. Alle Mitarbeiter würden sich im Home-Office aufhalten und seien per E-Mail erreichbar.

Daraufhin rief der Kunde die im Schreiben angegebene Telefonnummer an. Dort meldete sich tatsächlich jemand mit dem Namen des Anwaltes. Er erklärte, von zuhause aus zu arbeiten, wie alle Mitarbeiter der Kanzlei und des Notariats.

Der Kunde sprach den Anwalt auf die Erbschaft an und erhielt die Auskunft, dass das alles seine Richtigkeit habe. Er erklärte, der Verstorbene habe früher die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt, sei dann nach Frankreich ausgewandert und von dort nach Kanada.

Aufteilung der Erbschaft

Die vorliegende Erbschaft müsse an einen lebenden Verwandten ausgezahlt werden. Es sei seine Aufgabe, einen solchen zu finden. Er habe daher Recherchen getätigt und bei seiner Suche eine kleine Anzahl von Personen gefunden, die entfernt mit dem Verstorbenen verwandt waren und allesamt Deutsche seien. Nun müsse er jemandem die Erbschaft zuweisen.

Dazu schlug er vor, dass 45% des Nachlasses an den Kunden, 10% für wohltätige Zwecke und die restlichen 45% an den Notar für seine Bemühungen und die Abwicklung gehen sollten. Man sei dadurch Partner. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden sei, würde er die Suche nach einem geeigneten Erben fortsetzen. Er machte sanften Druck, da die Zeit dränge. Der Kunde war einverstanden.

Die erste Rechnung für Steuern und Gebühren

Nach den ersten Telefonaten erhielt der Kunde eine Aufforderung zur Zahlung verschiedener Gebühren über insgesamt knapp 30.000 Kanadische Dollar für die Abwicklung von einem deutsch kanadischen Erbfall. Der Notar erklärte, das seien staatliche Gebühren für die Abwicklung der Erbschaft inklusive der Erbschaftssteuer. Er selber habe seinen Anteil der Gebühren bereits bezahlt.

In dem Augenblick wuchsen die Zweifel des Kunden, der sich dann an unsere Detektiv Kanzlei wandte. Er bat darum, ein Detektiv solle die Geschichte überprüfen. Er wollte wissen, ob die Erbschaft echt sei, das Geld tatsächlich auf dem Konto liege und alles seine Richtigkeit habe.

Recherchen in Montreal bewiesen den Betrug

Ein Privatdetektiv unseres Teams ging der Erbschaft auf die Spur. Dabei fand er heraus, dass die Papiere der Bank ebenso gefälscht waren wie die Sterbeurkunde. Der Nachlass war nicht existent.

Daraufhin begab er sich zu dem Notariat. Dort traf er eine Sekretärin an, die sich die Unterlagen aus dem Kontakt anschaute und entsetzt erklärte, dass das nicht die Unterschrift Ihres Chefs sei und sie den Vorgang nicht kenne.

Die Betrüger hatten den Namen eines real existierenden Notars genommen und dessen Briefpapier missbraucht und angebliche Erben gesucht.

Hätte der Kunde den Sachverhalt nicht überprüfen lassen, wäre er um Haaresbreite zum Opfer der weltweit agierenden Betrüger geworden. Diese spielen mit der Sehnsucht der Opfer nach dem großen Geld und bringen diese dazu, hohe Summen nach Amerika zu überweisen.

Sind die Zahlungen erste einmal erfolgt, ist das Geld verloren. Übrigens ist dieser Betrug ganz ähnlich aufgebaut wie die Betrugsmasche Erbe aus Frankreich.

Detektive überprüfen, ob die Erbschaft echt ist

Wenn Sie eine Erbschaft im Ausland gemacht haben, und den Erblasser nicht kennen, sprechen Sie uns an. Ein Privatdetektiv unseres Teams stellt schnell fest, ob Sie wirklich Erbe sind. Wir überprüfen regelmäßig Erbfälle in verschiedenen Ländern. Nehmen Sie sofort auf dieser Seite Kontakt mit uns auf oder rufen gleich an und sprechen mit einem Privatdetektiv.

0800 - 11 12 13 14

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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