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24. November 2017

Grundstückseigentümer ermitteln

Lesedauer: 4 Minuten

Sie möchten einen Grundstückseigentümer ermitteln? In diesem Artikel lernen Sie, was Sie machen können, um zu erfahren, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist.

In Anbetracht des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus ziehen viele Menschen in Erwägung, ein Grundstück zu erwerben, um darauf ein Haus zu bauen.

Es kommt es durchaus vor, dass man zufällig an einem Grundstück oder einer Immobilie vorbei fährt und dieses besonders attraktiv findet.

Wer Interesse am Erwerb der Fläche hat, muss zunächst einmal den Grundstücksbesitzer ermitteln. Nur so kann überhaupt ein Kauf angebahnt werden.

Allerdings ist es gar nicht so einfach, den Besitzer eines Grundstücks herauszufinden. Wie die Erfahrung zeigt, wartet mitunter der eine oder andere Stolperstein auf den Grundstücksinteressenten.

Warum möchten die Menschen den Besitzer eines Grundstücks wissen?

Die Gründe dafür, den rechtmäßigen Eigentümer eines Grundstücks ausfindig machen zu wollen, können unterschiedlich sein.

Abgesehen von einem möglichen Kaufinteresse spielen nicht selten Probleme mit einem bestimmten Areal oder dem Nachbargrundstück eine Rolle. Um diese zu lösen, muss der Eigentümer gefunden werden.

Genauso verhält es sich, wenn durch Astbruch oder bedingt durch herunter gefallene Dachziegel ein Schaden auf dem eigenen Grundstück entstanden ist. Ist der Nachbar vor Ort gerade nicht greifbar, gilt es, den Eigentümer der Immobilie zu ermitteln.

Nicht zuletzt sind bestehende Forderungen immer wieder ein Grund dafür, dass eine Auskunft über den rechtmäßigen Besitzer eines Grundstückes eingeholt werden muss.

Wann immer ein berechtigtes Interesse besteht, Nachforschungen anzustellen, um den Grundstückseigentümer ausfindig zu machen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, fündig zu werden.

Ein schwieriges Thema - ohne berechtigtes Interesse Einsicht ins Grundbuch erhalten

Eine Recherche im Internet ist in vielerlei Hinsicht hilfreich. So auch dann, wenn es um das Thema Eigentümerermittlung von Liegenschaften geht. Oftmals lässt sich mit vorhandenen Adressdaten eine Menge erreichen.

Sofern man im ersten Schritt nicht mehr weiter kommt, lohnt es sich mitunter, den jeweils zuständigen Makler zu kontaktieren und von dessen meist breit gestreutem Kontakte-Netzwerk zu profitieren. Makler haben oft gute Kontakte und finden viele Dinge heraus.

Ebenso vielversprechend ist es, Menschen aus der direkten Nachbarschaft des in Frage kommenden Grundstücks oder der Grundstücke zu kontaktieren. So kann der eine oder andere Nachbar möglicherweise Auskunft geben und somit in der Situation helfen.

Recherchen vor Ort nach dem Eigentümer von einem Grundstück oder Haus

Ganz gleich, ob Mieter oder Eigentümer einer angrenzenden Immobilie: "Fragen kostet nichts".

Oftmals schon ist es gelungen, durch eine freundliche Kommunikation mit den Nachbarn schwierige Angelegenheiten zu klären oder Probleme aus der Welt zu schaffen. Aber: Was ist ...

  • wenn das ins Auge gefasste Grundstück bereits anderweitig veräußert wurde?
  • wenn die Besitzverhältnisse noch nicht vollends geklärt oder öffentlich sind?

Dann gestaltet es sich schwieriger, die gewünschte Auskunft zum Grundstück oder zur Immobilie zu erhalten.

Unter diesen Voraussetzungen ist es erforderlich, andere Wege zur Kenntnisnahme zur Eintragung des entsprechenden Grundstückseigentümers zu gehen. Nur wenn Sie diesen kennen, können Sie Ihr Interesse an den Immobilien oder dem Baugrundstück weiter verfolgen.

Der erste Weg führt zum Grundbuchamt

  • Sicherlich liegt es nahe, beim jeweils zuständigen Grundbuchamt im Amtsgericht der Gemeinde oder Stadt einen Antrag auf Einsicht in das Grundbuch zu stellen. Im Grundbuch sind die jeweiligen Besitzer der Flurstücke eingetragen. Allerdings ist das Grundbuch an sich nicht zwingend öffentlich.

Eine Grundbucheinsicht zum Grundstückseigentümer zu bekommen, ist leider nicht immer möglich. Wichtig ist es, der Behörde ein berechtigtes Interesse nachweisen zu können. Das gilt dort als Voraussetzung, um Einsicht ins Grundbuch nehmen zu können.

Nicht jede Person hat das Recht prüfen zu lassen, wer jeweils im Grundbuch der Gemeinde eingetragen ist. Dies dient dem Schutz des Eigentümers. Darum sind die Informationen nicht öffentlich. Auf diese Weise haben Personen, die sich lediglich aus purer Neugier über die Schulden und über bestehende Hypotheken informieren wollen, keine Möglichkeit, Einsicht zu bekommen.

Gesetzt den Fall, dass es nicht gelingt, ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt zu bekunden, ist es denkbar, einen Anwalt oder besser einen ortsansässigen Notar einzuschalten. Sie können im Internet oder Telefonnummer nach einem suchen. Dieser hat grundsätzlich das Recht, das Grundbuch einzusehen. Dabei sieht er den Namen von der Person, die als Eigentümer eingetragen ist.

Im Zuge dessen kann er relevante Informationen über das Grundstück und den Grundstückseigentümer generieren. Das macht er aber nur dann, wenn das Interesse des Klienten rechtlich abgesichert ist.

Bei der Grundbucheinsicht sieht der Notar nicht nur im Rahmen seiner Ermittlung, wer als Eigentümer der Liegenschaft eingetragen ist. Er sieht beispielsweise Belastungen (Hypothek) durch den Kauf des Objekts und eine Grundschuld auf das Haus. Das ist gerade bei Fällen von offenen Forderungen von entscheidender Bedeutung. Der Notar nimmt diese Werte nur dann wahr, wenn es den Rechten des Klienten zuträglich ist und rechtlich interessiert.

Was tun, wenn Sie vom Grundbuchamt keine sofortige Auskunft erhalten?

Nicht jedes Grundbuchamt ist kooperativ. Der dortige Beamte kann entscheiden, ob er Ihnen hilft oder nicht. Wenn Sie keinen Grundbuchauszug erhalten, müssen Sie Alternativen überlegen.

Gerade bei einem so prekären Thema wie der Eigentümerermittlung kann man es unter Umständen mit Schwierigkeiten und besonderen Herausforderungen zu tun bekommen.

Wenn buchstäblich zu viele Steine im Weg liegen, bietet es sich an, eine professionelle Detektei mit der Suche nach dem Grundstückseigentümer zu beauftragen.

Eine solche Vorgehensweise ist einfach und unkompliziert. Und unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich auf diese Weise immer wieder neue Optionen erschließen, um eine Information zu bekommen. Der Privatdetektiv beschafft Ihnen zwar kein Grundbuchblatt oder keinen amtlichen Auszug aus dem Grundbuch. Er ermittelt aber für Sie, wer der Eigentümer des Sie interessierenden Grundstücks ist.

Detektive gehen zielgerichteter vor, als Sie es selber bei Ihrer vor Ort Recherche machen könnten. Im Ergebnis geht es darum, Infos darüber zu bekommen, in wessen Eigentum das Flurstück steht.

Die Einsichtnahme im Grundbuch ist nicht nötig, um die Eigentumsverhältnisse aufzuklären. Detektive begehen andere Wege, wenn sie etwas herausfinden möchten. Auch wenn ein Objekt verkauft wurde, hat der Privatdetektiv die Möglichkeit, einen neuen Eigentümer respektive Käufer herauszufinden.

Aber auch Detekteien arbeiten nicht, wenn der Mandant aus bloßer Neugier handelt. Ähnlich wie das Grundbuchamt fragt der Detektiv ganz allgemein, warum Sie die Information benötigen. Da aber der Detektiv nicht auf das Grundbuch im Grundbuchamt zurückgreift, sind die Hürden bei Detekteien nicht so hoch.

Jetzt Angebot einholen für die Ermittlung des Eigentümers

  • Möchten Sie wissen, wem eine Liegenschaft gehört, wer der eigentliche Verkäufer ist oder wer die berechtigte Person ist?
  • Haben Sie beim Grundbuchamt keine Auskunft erhalten und wollen kein langes Verfahren über einen Notar auf den Weg bringen?

Dann sprechen Sie mit einem Privatdetektiv. Sie erfahren alles über die Optionen, was er zu den Eigentümern der Grundstücke herausfinden kann. Und dann erhalten Sie ein Angebot über die auf Sie zukommenden Kosten, wenn es um Ermittlung zu Grundstücken geht. Er beantwortet Ihnen alles, was Sie fragen und welche Optionen es für die Ermittlungen des Besitzers des Grundstücks gibt, denn wir können fast immer die Wohnadresse finden.

Wir behandeln Ihre Angaben diskret und erbringen eine Auskunft, die richtig ist. Dabei ist es egal, ob Sie einen Detektiv in Kiel oder einen Detektiv in Kempten benötigen: Wir können für Sie überall den Grundstückseigentümer ermitteln und Personen finden.

Wann dürfen wir für Sie für überschaubare Kosten ermitteln? Rufen Sie uns einfach an.

0800 - 11 12 13 14

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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