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1. Januar 2020

Verrat von Betriebsgeheimnissen » so schützen Sie sich

Lesezeit: 4 Minuten

Den weltberühmten Softdrink Coca Cola kennt jeder, doch die berühmte Rezeptur, um die typische Coca Cola herzustellen bleibt bis heute ein Geheimnis. Derartige Betriebsgeheimnisse sichern das Bestehen vieler Firmen.

Das Originalrezept von Coca-Cola liegt der Legende nach in einem Bunker in Atlanta, Georgia in den Vereinigten Staaten. Dort liegt auch der Hauptsitz der Company.

Die Legende besagt ebenso, dass zu jedem Zeitpunkt nur zwei Menschen Zugang zu diesem Bunker haben.

Wenn nun eine dieser zwei Personen das gut gehütete Geheimnis verraten würde, dann wäre dies ein Verrat von einem Betriebsgeheimnis.

In diesem Beispiel handelt es sich um einen sehr speziellen Fall, doch der Verrat von Betriebsgeheimnissen findet viel häufiger im Alltag statt, als Sie denken.

Was versteht man unter Verrat von Betriebsgeheimnissen?

Der Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen ist ein Verstoß gegen bestehende Gesetze. Unter den Schutz fallen mittlerweile nicht nur Betriebsgeheimnisse, sondern auch der alltägliche Datenschutz.

Typische Beispiele für Betriebsgeheimnisse sind:

  • Computerprogramme eines Unternehmens
  • Ergebnisse von Befragungen oder Forschungen
  • Konstruktionspläne
  • Marketingstrategien

Wichtig bei diesen Geheimnissen ist, dass sie für den entsprechenden Betrieb wertvoll sind. Diese Informationen könnten ebenso anderen Betrieben weiterhelfen und müssen deswegen geheim bleiben.

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) soll verhindern, dass geistiges Eigentum eines Unternehmens verloren gehen. Zuvor war es bereits nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und dem StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) regelt den Schutz Ihre Betriebsgeheimnisse.

Definition Betriebsgeheimnis

Es unterscheiden sich die Begriffe Betriebsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis. Beide Begriffe umfassen jedoch nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2006:

Alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.

Bei Betriebsgeheimnissen geht es hauptsächlich um den technische Abläufen. Ein passendes Beispiel wäre der Herstellungsweg eines Produkts.

Geschäftsgeheimnisse umfassen den allgemeinen Geschäftsverkehr eines Unternehmens. Damit sind unter anderem Kundendaten, wie Adressen, E-Mail-Adressen oder Preislisten gemeint.

Die unbefugte Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an Unbefugte ist nicht erlaubt.

Was sind die Konsequenzen der Weitergabe?

Kurz gesagt: Die Strafe für den Verrat liegt zwischen einer Geldstrafe und bis zu 3 Jahren Haft. In besonders schweren Fällen kann sich die Freiheitsstrafe auf 5 Jahre erhöhen. Dieses Thema ist gefährlich, denn selbst der Versuch des Verrats eines Betriebsgeheimnisses ist strafbar.

Ein schwerer Fall liegt vor wenn, zum Beispiel wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Mit gewerbsmäßig handeln ist gemeint, dass der Verrat für einen anderen Betrieb vorteilhaft ist und gegen Honorar erfolgte.

Eine sehr häufige Konsequenz des Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen ist die fristlose Kündigung des Täters. Dies sollte nicht wundern, da die Loyalität des Arbeitnehmers im Sinne des Unternehmens stark anzuzweifeln ist.

Für einen Arbeitnehmer sollte die Information, dass die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an Unbefugte nicht erlaubt ist, nichts Neues sein. Oftmals ist das Verbot im Arbeitsvertrag vermerkt.

Zumeist haben Angestellte Erklärungen zur Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu unterschreiben. Denen zur Folge sind sie verpflichtet, die Informationen eines Geschäfts oder einer Firma geheim zu halten.

Wie lange bleibt die Verschwiegenheitspflicht erhalten?

Selbst wenn der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erlischt, ist der Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für sich zu behalten.

Gerade wenn das Betriebsverhältnis im Streit auseinander geht, ist die Versuchung groß, dem ehemaligen Arbeitgeber zu schaden.

Warum verraten Täter Betriebsgeheimnisse?

In der Regel gibt es eine absichtliche und unabsichtliche Weitergabe:

Konkurrenzkampf zwischen Unternehmen ist in der heutigen Arbeitswelt keine Seltenheit.

Zwischen Betriebsspionage und Unternehmenssabotage sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wertvolle Informationen. Es ist nicht übertrieben, dass die Existenz mancher Firmen von diesen Geheimnissen und Methoden abhängig ist.

Die wahrscheinlich häufigere Situation, in der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorkommt ist, wenn die Arbeitnehmer diese unbewusst und unabsichtlich verraten.

Eine der beliebtesten Fragen im Small-Talk ist die nach der Arbeit, genauer wie es auf der Arbeit ist, was man so macht und ob es einem gefällt. Wenn sich aus dem Small-Talk dann ein richtiges Gespräch über die eigene Tätigkeit entwickelt, dann sind die spannendsten Themen immer die, über die man nach dem Gesetz nicht reden darf.

Gerade bei lokaleren Unternehmen kann es sein, dass Familie und Freunde die Kunden oder Geschäftspartner kennen. In so einem Gespräch kann zum Beispiel der Satz fallen:

Herr Mustermann ist dein Nachbar, richtig? Der hat schon seit längerer Zeit mehrere Rechnungen in unserem Betrieb offen.

Der Täter will sicher seinem Unternehmen nicht schaden, tut es aber bei der Weitergabe dieser sensiblen Daten. Bekommt Herr Mustermann das mit, kann er sich mit einem Rechtsanwalt wehren.

Geheimhaltung gegenüber dritten Personen beginnt also bereits im Kleinen.

Detektive helfen beim Schutz Ihrer Geheimnisse

Verschiedene Gesetze angefangen vom UWG über das StGB bis hin zum GeschGehG schützen das Know-how und die schützenswerten Daten einer Firma.

Wenn Sie dennoch befürchten, ein Arbeitnehmer trägt Informationen nach außen, brauchen Sie Beweise. Nur so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geheimnisse zu schützen und eine Kündigung auszusprechen.

Damit Ihr Rechtsanwalt vor Gericht gute Karten hat und Sie zur Not eine strafrechtliche Verwertung der Beweise geltend machen können, helfen Ihnen Privatdetektive.

Ob Strafverfolgung oder zivilrechtliche Ahndung - ohne Beweise für die Tat kommen Sie nicht weiter.

Wir beweisen die Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung und weisen nicht legale Handlungen dar. Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt schützen wir Ihren Anspruch auf Diskretion und decken Geheimnisverrat und Verstöße auf. Detektive und Rechtsanwälte arbeiten oft zusammen.

Dabei arbeiten wir für Sie in ganz Deutschland. Ob Sie einen Detektiv in Lübeck im Norden, einen Privatdetektiv in Kleve im Westen, einen Detektiv in Cottbus im Osten oder einen Detektiv in Landshut im Süden benötigen, bliebt sich gleich.

Achten Sie auf Ihre geheimen Informationen - diese sichern den Bestand Ihres Geschäfts. Sprechen Sie zu diesem Zweck nun mit einem Experten unserer Detektei und lassen sich beraten, wie wir Ihnen helfen können.

Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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