Lesezeit: 4 MinutenBei der Suche nach einem Menschen taucht oft eine Hürde auf: Empfänger unbekannt verzogen. Oft sind es Schuldner, deren Anschrift nicht mehr stimmt. Was aber tun, wenn jemand als unbekannt verzogen gilt?
Wenn Sie einen Schuldner suchen, um das Geld aus einer Forderung noch zu bekommen, ist der erste Weg meist der zum Einwohnermeldeamt. Dort fragen Sie nach der neuen Anschrift. Mit etwas Glück erhalten Sie die Auskunft über die neue Adresse des Schuldners, der verzogen ist.
Manche Gläubiger haben aber Pech, denn immer häufiger ist bei der alten Adresse eines Schuldners der Vermerk "Verzogen nach unbekannt". In so einer Situation ist ein Gläubiger mit seinem Latein so ziemlich am Ende. Wenn jemand so verzogen ist, dass niemand die Anschrift kennt, haben Sie selber keine Chance mehr, bei dem Thema weiterzukommen.
Bei dem Thema "Schuldner unbekannt verzogen" kommt dann ein Privatdetektiv ins Spiel. Er ermittelt in vielen Fällen für Sie die neue Anschrift der Person, auch wenn keine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. Diese Schuldner wissen ganz genau, warum sie sich nicht beim Melderegister abmelden. Sie wollen nämlich nicht gefunden werden, wenn sie einmal umgezogen sind. Niemand soll dann wissen, wo sie heute wohnen. Alles soll möglichst unbekannt bleiben, nachdem sie verzogen sind.
Was tun als Gläubiger?
Die Szenarien spielen sich immer wieder ab im Umgang zwischen Schuldner und Gläubiger.
Sie schreiben einem Schuldner vielleicht eine letzte Zahlungsaufforderung wegen der offenen Forderung per Post. Der Postbote versucht die Zustellung, kann den Mann oder die Frau nicht mehr vor Ort finden. Wenn Sie Pech haben, kommt der Brief dann zurück an den Absender mit einem Aufkleber "unbekannt verzogen". Jetzt müssen Sie die neue Adresse finden.
Sie wollen einen Mahnbescheid verschicken, doch die Post kommt zurück. Sie müssen dem Gericht nun einen Hinweis geben, an welcher Adresse die Zwangsvollstreckung weiter betrieben werden soll. Sonst können Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid übermitteln. Haben Sie die Adresse nicht, bleibt nur noch die öffentliche Zustellung. Damit haben Sie aber immer noch nicht Ihr Geld zum Ausgleich der Forderung, denn die Vollstreckung stockt. Sie haben allenfalls einen Titel gegen den Schuldner ohne eine Anschrift.
Oder eine andere Situation: Sie schicken den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung los. Der Gerichtsvollzieher begibt sich zur bekannten Anschrift und findet den Namen des Gläubigers nicht am Briefkasten. Er fragt im Haus nach und stellt fest, dass der Mensch dort nicht mehr lebt. Die neue Adresse ist nicht bekannt. Die Zwangsvollstreckung stockt in dem Moment.
Ihr Rechtsanwalt hat in so einem Fall wenige Möglichkeiten. Außer der Anfrage beim Einwohnermeldeamt, das heute Bürgerbüro heißt, hat der Anwalt kaum eine Option die aktuelle Adresse zu ermitteln.
Aus dem Grund schalten viele Anwälte in einem solchen Fall eine Detektei ein. Diese soll dann ermitteln, wo der aktuelle Aufenthalt dieses gesuchten Bürgers ist.
Detektei sucht mit hoher Erfolgsaussicht nach Personen
Ein Privatdetektiv leistet wertvolle Beiträge wenn es darum geht, unbekannt verzogene Schuldner oder andere Menschen aufzuspüren.
Der Detektiv nutzt andere Wege der Ermittlung, um zum Erfolg zu kommen. Die Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder eine Nachfrage bei der Post, ob ein Nachsendeantrag vorliegt, sind nicht wirklich eine Recherche. Auch das Gespräch mit dem Postboten, ob dieser etwas weiß, ist meist nicht zielführend.
Zwar lassen sich im Internet manchmal die Adressen von Menschen ermitteln. Doch wenn Sie realistisch sind, finden Sie auf diese Art und Weise keine Schuldner. Auch einen ehemaligen Mieter, der seit seinem Umzug verschwunden ist, und das große Chaos beim Vermieter hinterlassen hat, finden Sie so nicht.
Wer eine Mahnung auf den Weg bringen möchte oder gar das Inkasso der Rechnung, der benötigt oft eine Adressermittlung durch Profis. Die Behörden helfen nicht wirklich weiter, wenn es um die aktuellen Anschriften geht. Wenn Sie nicht viel Zeit verlieren möchten, um eine Person finden zu können, reden Sie mit einem unserer Privatdetektive.
Wir suchen für Sie den Ihnen unbekannten Aufenthaltsort zum Beispiel von:
- Ehemalige Mieter
- Schuldner und die aktuelle Schuldneranschrift
- Verzogene Kunden
- und viele Menschen mehr, die laut Einwohnermeldeamt unbekannt verzogen sind
Sie können dann das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, einen Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin schicken oder selbst aktiv werden.
Beratung zu Personen, deren Adresse unbekannt ist
Gegen überschaubare Gebühren recherchieren wir schnell und zuverlässig, wo jemand heute wohnhaft ist. Wir bedienen uns nicht irgendwelcher Archive, sondern recherchieren individuell nach dem neuen Wohnort der Leute, die Sie suchen. Profis kennen die Kniffe, die nötig sind, um eine zustellbare Adresse von verzogenen Personen ausfindig zu machen.
Dabei erhalten Sie eine Auskunft und Informationen auch in vielen Fällen, in denen das zuständige Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort nicht kennt, weil er nicht gemeldet und registriert ist. Auch Detektive können nicht immer erfolgreich sein, aber doch sehr oft.
Die Adressermittlung ist nicht unsere einzige Leistung. Weitere Ermittlungen runden dien Dienst ab. Neben der neuen Adresse eines Schuldners ermitteln wir übrigens auch den Arbeitgeber Ihres Schuldners. Dieser Tipp ist oft viele wert, denn wenn Sie als erster dort über den Gerichtsvollzieher eine Pfändung des Gehalts des Schuldners zustellen lassen.
Wir führen die Ermittlungen zum Wohnsitz in ganz Deutschland und darüber hinaus aus. Von Hamburg über Berlin bis München gehen wir dem Problem nach und suchen den neuen Wohnort, bei dem Post zustellbar ist. Unser Dienst steht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen gleichermaßen offen.
Handelt es sich aber um eine Sache aus einer Familie geht, bei der eine Frau von zuhause weg ist, arbeiten wir nicht. Nicht ohne Grund laufen Frauen von zuhause weg. Wir sprechen da aus Erfahrung und lehnen diese Aufträge ab. Bei allen anderen Anliegen, bei denen Sie ein berechtigtes Interesse haben, rufen Sie uns jetzt an oder schicken eine Nachricht. Schon bald kann Ihre Post im Briefkasten der gesuchten Person liegen. Weitere Informationen erhalten Sie gleich am Telefon.
0800 - 11 12 13 14
Außerhalb der Geschäftszeiten schreiben Sie uns bitte online. Vergessen sie nicht Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann ein Angebot für die Adressermittlung des verzogenen Menschen.