Rufschädigung beweisen - so schützen Sie Ihren guten Ruf
Lesezeit: 8 Minuten
Autorin: Svenja Meismann, Member Board of Directors World Association of Detectives
Der gute Ruf ist wichtig für jedermann – egal ob für Unternehmen oder Privatpersonen. Umso bedeutender ist es, diesen zu bewahren. Was aber, wenn dritte Personen vorsätzlich Rufschädigung betreiben? Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie sich wehren und wie Sie eine Rufschädigung beweisen.

Dann brauchen Sie Beweise. Sonst kann Ihr Anwalt Ihr gutes Recht nicht einfordern. Detektive können Ihnen diese Beweise für
- eine üble Nachrede,
- eine Verleumdung
- oder Beleidigung
beschaffen. Der Volksmund spricht bei diesem Tatbestand dann gerne von Rufmord. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihr Ansehen vor dem Tatbestand der Verleumdung schützen und erhalten einen Überblick über den Hintergrund des Strafgesetzbuches und des Zivilrechts.
Definition von Rufschädigung
Vereinfacht ausgedrückt ist eine Rufschädigung eine nicht wahre und ehrenrührige Behauptungen zum Nachteil einer Person oder eines Unternehmens. Die Aussage des Verursachers dient dazu, die Person herabzuwürdigen.
Was ist Rufschädigung?
Eine Rufschädigung beschädigt den Leumund einer anderen Person oder eines Unternehmens. Die Handlung als solche ist nicht ausdrücklich vom Recht erfasst. Der Ruf nimmt Schaden, wenn eine ehrenrührige und unwahre Behauptung aufgestellt und Gerüchte verbreitet werden. Der Begriff taucht im Gesetz und der Rechtsprechung aber nicht auf, ebenso wenig wie das Wort Rufmord.
Neben dem Strafrecht ist das Zivilrecht bei einer Rufschädigung zuständig. Häufig besteht Anspruch auf Schadensersatz vom Täter, der die üble Nachrede und die Rufschädigung nachweislich verbreitet hat. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund der Tat ist dann denkbar.
Rufschädigung im Gesetz laut Strafrecht
Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst die Schädigung des Rufs nicht als eigenen Begriff auf. Tatsächlich fällt das Delikt unter die Normen der §§ 186 und 187 StGB. Hier ist zu unterscheiden, wie die Behauptung aufzufassen ist.
Rufschädigung nach § 186 StGB als üble Nachrede
Einerseits kann sie unter § 186 StGB fallen. Dieser regelt den Straftatbestand der üblen Nachrede.
Eine üble Nachrede ist dann gegeben, wenn jemand über einen anderen oder über eine Firma Dinge in Form einer ehrverletzenden Tatsache behauptet oder diese verbreitet, deren Wahrheitsgehalt bislang jedoch nicht bewiesen ist und er sich dessen bewusst ist.
Der Straftatbestand gilt also nur, wenn der Verursacher eine herabwürdigende und nicht erweislich wahre Tatsache behauptet oder verbreitet. Es ist dabei egal, ob der Verursacher das im Internet beispielsweise in sozialen Medien macht oder im realen Leben.
Doch merke: Das Behaupten oder Verbreiten von Fakten, die stimmen, ist erlaubt. Es darf nur nicht zur Beleidigung bei diesem Thema kommen. Nicht erlaubt ist es jedoch, nachweislich unwahre Tatsachen zu verbreiten. Dann ist die üble Nachrede durch die Unwahrheit gegeben.
Rufschädigung nach § 187 StGB als Verleumdung
Andererseits kann die Handlung nicht üble Nachrede, sondern eine Unterart der Verleumdung darstellen. Diese Verleumdung ist in § 187 Strafgesetzbuch geregelt. Dort ist die bewusste Verbreitung einer Behauptung unter Strafe gestellt, die nicht wahr ist und die jemanden so in der öffentlichen Auffassung diskreditieren soll.
Weiß man also, dass man eine falsche Tatsache über jemand anderen verbreitet, bloß um dessen öffentliches Ansehen zu beschädigen, so macht man sich strafbar. Eine solche Form der Meinungsäußerung mit einer falschen Tatsache ist nicht erlaubt und hat juristische Folgen.
Rufschädigung im Zivilrecht
Nach zivilrechtlichen Maßstäben muss sich niemand eine Schädigung des guten Rufs gefallen lassen. Er darf gegen den, der falsche Tatsachen verbreitet, rechtlich vorgehen. Grundsätzlich kann man sich gegen die schädigenden Äußerungen - sei es üble Nachrede oder Verleumdung - wehren.
Das Opfer kann bei einem solchen Tatbestand sogar Schadenersatz fordern von dem, der die Dinge verbreitet hat. Dazu können Kosten einer Detektei gehören. Prinzipiell hat ein Betroffener einen Anspruch auf Unterlassung nach §§ 1004, 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Tatsächlich schützt § 823 BGB die persönliche Ehre genau wie die Geschäftsehre. Die Ehre ist dabei ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine unwahre Tatsachenbehauptung über ein Thema muss sich niemand gefallen lassen, auch nicht im Bereich des Internets in Form von Schriften oder falschen Posts mit einer Verleumdung.
Google, Facebook, Twitter und andere Social Media Seiten sind im Internet kein rechtsfreier Raum für einen falschen Beitrag oder Schriften mit einer Verleumdung. Zwar darf jemand seine Meinung äußern, andere aber nicht auf Basis falscher Posts in allem runter machen.
Verunglimpfungen, falsche Behauptungen und Diskreditierungen wie Rufmord sind also online nicht statthaft. Gegen diesen Zustand können Sie sich wehren.
Sie finden dabei den landläufig gerne benutzten Begriff Rufmord nicht im Gesetzestext. Den Tatbestand Rufmord gibt es so weder im Strafrecht noch im Zivilrecht.
Betroffen von einer Verleumdung und rufschädigenden Äußerungen sind nicht nur Privatpersonen. Selbst Unternehmen können unter schlechter Nachrede enorm leiden.
Wie ist die Strafe für Rufschädigung?
Unabhängig vom Anspruch auf Unterlassung und möglicherweise Schadenersatz gegen den Verursacher muss dieser befürchten, dass man ihn strafrechtlich belangt. So bestraft das Gesetz die üble Nachrede entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Grundsätzlich ist die Beschädigung des Rufs dem Strafrecht nach aber ein Antragsdelikt. Sie müssen also zu Polizei gehen oder eine Nachricht an die Staatsanwaltschaft schreiben mit einer eine Strafanzeige.
Nach § 374 StPO (Strafprozessordnung) ist es notwendig, von privater Seite eine Anklageerhebung auf den Weg zu bringen, weil üble Nachrede oder Verleumdung Antragsdelikte sind. Die Staatsanwaltschaft leitet nicht von sich aus ein Verfahren ein. Sie können die Anzeige selber verfassen oder Ihren Rechtsanwalt einschalten, der Sie juristisch vertritt.
Die Beschädigung des Rufs durch Verleumdung wird noch deutlich stärker bestraft. So sieht das Gesetz vor, dass alternativ zur der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich ist.
Übrigens erhöht sich die Strafe, wenn sich das Delikt gegen eine Person des politischen Lebens richtet und die Verleumdungen in Bezug stehen zu deren Stellung im öffentlichen Leben.

Rufschädigung im Internet
Im digitalen Zeitalter ist die Rufschädigung im Internet ein erhebliches Problem Plattformen wie soziale Netzwerke, Foren und Bewertungsportale ermöglichen es, Inhalte in Sekundenschnelle weltweit zu verbreiten.
Dies birgt erhebliche Risiken für die Reputation von Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere aufgrund der Anonymität, die viele Täter im Internet genießen.
Besondere Probleme im Online-Bereich
Die Geschwindigkeit der Verbreitung ist eine der größten Problematiken. Ein einziger Beitrag oder Kommentar mit falschen oder verleumderischen Behauptungen kann innerhalb von Minuten viral gehen und damit immensen Schaden anrichten.
Selbst wenn der ursprüngliche Beitrag gelöscht wird, können Screenshots und geteilte Inhalte weiter zirkulieren. Das erschwert die Eindämmung solcher Angriffe erheblich.
Zudem nutzen viele Täter die Anonymität des Internets, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Sie legen einfach Fake-Profile an oder operieren aus dem Ausland, was die Identifizierung und Strafverfolgung erschwert.
Für die Betroffenen bedeutet dies nicht selten einen langwierigen und komplexen Prozess, um die Quelle der Rufschädigung ausfindig zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Voraussetzung zum Wehren über einen Anwalt: Beweise
Wenn Sie sich gegen falsche Äußerungen und üble Nachrede effektiv zur Wehr setzten möchten, benötigen Sie klare Belege und Beweise für den Rufmord. Nur dann können Sie den Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Wie aber sollen Sie diese Beweise bekommen?
Dritte Personen stellen sich meist nicht freiwillig als Zeugen zur Verfügung. Niemand will in ein Gerichtsverfahren hineingezogen werden. Das ist Ihr privates Problem. Was Sie also benötigen sind Berufszeugen. Privatdetektive sind solche Berufszeugen.
Durch geeignete Recherchen kann unsere Detektei herausfinden, wer hinter den bösen Behauptungen steht und welche Dinge verbreitet werden. Sie erhalten eine detaillierte Berichterstattung über die böse Diffamierung und der Detektiv ist Ihr Zeuge vor Gericht. So kann Ihr Rechtsanwalt die notwendigen Schritte auf den Weg bringen und ein Urteil erwirken.
Egal ob Sie strafrechtlich oder zivilrechtlich gegen den oder die Verursacher vorgehen wollen – so oder so benötigen Sie Zeugen und Beweise. Nur so können Sie sich gegen diesen Zustand zur Wehr setzen gegenüber dem Verursacher.
Darum ist es gut für Sie zu wissen, dass wir von privatdetektiv.de für Sie da sind. Es ist an der Zeit, dass Sie sich wehren. Durch eine Detektei haben Sie klare Beweismittel und erfahrene Zeugen vor Gericht sowie einen Ratgeber, wie Sie vorgehen müssen.
Unsere Firma beschäftigt sich seit Jahrzehnten damit, Menschen und Unternehmen bei Rufmord und Mobbing zu helfen.
Ansprüche bei Rufschädigung: Ein Überblick
Eine Rufschädigung kann weitreichende Folgen haben. Darum können Betroffene rechtliche Ansprüche geltend machen, um ihren Ruf zu schützen und den Schaden zu begrenzen. Das geschieht durch eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage.
Im Mittelpunkt stehen dabei drei Hauptansprüche: Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche und Schadensersatzansprüche.
Unterlassungsansprüche
Ein Unterlassungsanspruch dient dazu, zukünftige Rufschädigungen zu verhindern. Kann der Geschädigte nachweisen, dass eine Person oder Institution durch Äußerungen oder Handlungen seinen guten Ruf geschädigt hat, kann ein Gericht anordnen, dass diese Handlungen zu unterlassen und in Zukunft zu unterlassen sind.
Dieser Anspruch ist besonders relevant, um weiteren Schaden, zum Beispiel durch die wiederholte Verbreitung falscher Behauptungen, zu verhindern.
Beseitigungsansprüche
Beseitigungsansprüche zielen darauf ab, bereits eingetretene Beeinträchtigungen rückgängig zu machen. Dies kann beispielsweise die Löschung ehrverletzender Inhalte im Internet oder die Veröffentlichung einer Gegendarstellung sein.
Solche Maßnahmen helfen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und das Ausmaß der Rufschädigung einzudämmen.
Schadenersatz
Neben präventiven und korrektiven Maßnahmen können Betroffene Schadensersatz für erlittene finanzielle oder immaterielle Schäden verlangen. Dazu gehören beispielsweise entgangener Gewinn oder eine Entschädigung für erlittene psychische Belastungen genau wie die Erstattung der Detektivkosten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden nachweisbar ist und in direktem Zusammenhang mit der Rufschädigung steht.
Beweisführung bei Rufschädigung
Die Beweisführung in Reputationsschadensfällen stellt zumeist die zentrale Hürde dar. Tatsächlich hängt der Erfolg rechtlicher Schritte maßgeblich davon ab, ob die Betroffenen die schädigenden Handlungen nachweisen können. Um die eigene Position zu stärken, ist eine sorgfältige Beweissicherung unerlässlich.
Spezifische Methoden der Beweiserhebung
Zu den wichtigsten Methoden der Beweissicherung gehören
Dokumentation von digitalen Inhalten
Screenshots von Social-Media-Beiträgen, E-Mails oder anderen Online-Publikationen, die rufschädigende Aussagen enthalten, sollten mit Datum und Uhrzeit gespeichert werden.
Zeugenaussagen
Aussagen von Personen, die rufschädigende Handlungen oder Äußerungen direkt beobachtet haben, sind wertvolle Beweismittel.
Physische Beweise aufbewahren
Briefe, Postkarten oder andere schriftliche Verleumdungen sollten aufbewahrt werden, um ihre Echtheit nachweisen zu können.
Zeitnahe Protokollierung
Notizen über Vorfälle, Orte und beteiligte Personen können später helfen, einen klaren zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren.
Probleme der Beweislast
In Fällen von Rufschädigung liegt die Beweislast in der Regel bei der geschädigten Partei. Das bedeutet, dass Betroffene einerseits die diffamierende Handlung und andererseits deren schädigende Wirkung nachweisen müssen. Dabei können folgende Schwierigkeiten auftreten:
- Der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen Rufschädigung und erlittenem Schaden, zum Beispiel Einkommensverlust.
- Das Sammeln von Beweisen bei anonymen oder subtilen Angriffen, zum Beispiel durch anonyme Online-Kommentare.
Die Rolle von Privatdetektiven bei der Beweissicherung
Wenn Betroffene Schwierigkeiten haben, selbst Beweise zu sichern, ist die Beauftragung eines Privatdetektivs aus unserem Team hilfreich.
Unsere Detektive verfügen über das nötige Fachwissen, um diskret Informationen zu sammeln und diese gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Dabei kann es sich bei der Recherchearbeit um die Identifizierung anonymer Täter, die Verfolgung von Gerüchten oder die Überwachung von Verleumdungskampagnen handeln.
Eine gründliche Beweisführung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Gerichtsverfahren. Beweise sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der eigenen Reputation und zur langfristigen Schadensbegrenzung.
Lassen Sie sich jetzt beraten, wie Sie sich gegen Rufmord wehren können
Macht jemand beleidigende Tatsachenbehauptungen zu Ihrem Nachteil? Egal ob
- Nachbar
- Wettbewerber zum Nachteil Ihrer Firma
- Ehemaliger Chef
- oder ähnliche Personengruppen jeder Art
Sie sollten jetzt bei Rufschädigung schnell handeln. Wenn jemand Sie zum Beispiel wider besseren Wissens in der öffentlichen Meinung runter macht, müssen Sie Verleumdung oder üble Nachrede nicht akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Folge rechtlich gegen diese Tatsache und die Lügen im Zuge eines Rechtsstreits zu wehren.
Ihr Anwalt kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Täter einfordern, der die üble Nachrede und die falschen Gerüchte nachweislich verbreitet, einfordern. Überdies kann er eine einstweilige Verfügung einreichen oder mit Klage drohen, insbesondere wenn der Verursacher die üble Nachrede trotzdem weiter verbreitet.
Deutsche Gerichte fällen in der Regel strenge Urteile gegen den Urheber der Verleumdung oder üblen Nachrede.
Weitere Informationen bei Verleumdung oder übler Nachrede
Lassen Sie sich deshalb gleich informieren, welche Ansätze für Beweise ein Detektiv in Ihrem ganz konkreten Fall sieht. Verleumdung oder üble Nachrede ist unangenehm für Sie. Darum müssen Sie sich gegen diese Tatsache wehren.
Wir finden für Sie heraus, ob jemand etwas falsches über Sie behauptet oder verbreitet. Wir helfen Ihnen privat, Ihrem Unternehmen oder ihrem Anwalt dabei, Fakten vor Gericht vortragen zu können.
Wir klären Sie über das exakte Vorgehen in Ihrem Fall auf und informieren Sie über den Preis, der mit der Ermittlung einher geht. So kommen Sie bei einer Rufschädigung zu Ihrem guten Recht und können Ihren Anwalt einschalten. Die Aussagen des Detektivs sind vor Gericht verwendbar.
Lassen Sie es nicht zu, dass Sie Opfer von übler Nachrede sind, sondern wehren sich gegen den Verursacher. Wir finden bestimmt eine Lösung, mit der Ihre Anwälte weitere Schritte einleiten können.
Haben Sie Fragen? Dann setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung. Schon viele Jahre bieten wir Betroffenen von einer üblen Nachrede, Verleumdungen und Rufschädigung effektive Hilfe und Beratung. Weitere Informationen zur Beweisführung und den Kosten jetzt am Telefon von einem unserer Detektive für Sie natürlich gratis:
0800 – 11 12 13 14
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