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Einholen von Informationen

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Detektive beschäftigen sich mit dem diskreten Einholen von Informationen aller Art. Generell ist zu berücksichtigen, dass eine Detektei nicht willkürlich Informationen über jedermann ermitteln darf.

Tatsächlich muss ein Kunde, der einer Detektei einen Auftrag erteilen möchte, ein berechtigtes Interesse im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes haben. Nur dann ist es für den Privatermittler möglich, zu recherchieren.

Der Inhalt der eingeholten Auskünfte muss mit dem Ziel des Auftrages übereinstimmen.

Einholen von Informationen

Wann darf der Detektiv tätig werden und wann nicht?

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Interessent ruft an und erklärt, das Verhalten seines Nachbarn empfinde er als suspekt. Nun möchte er wissen, ob dieser eine Affäre habe. Einen solchen Auftrag dürfte eine Detektei auf keinen Fall annehmen. Es geht den Interessenten schlichtweg nichts an, was sein Nachbar macht. Er hat also kein berechtigtes Interesse an der Ausführung des Auftrages.

Als Gegenbeispiel: Eine Ehefrau ruft an und erklärt, sie habe bei Ihrem Mann Anzeichen von Untreue bemerkt. Nun möchte Sie Gewissheit haben und ihn beobachten lassen um festzustellen, ob Ehebruch im Spiel ist.

In dem Fall darf das Detektivbüro den Auftrag annehmen und den Mann beobachten um zu sehen, ob er eine Geliebte hat.

Gleiches gilt für andere Informationen. Nur solche, an deren Kenntnis er ein berechtigtes Interesse hat, darf der Privatdetektiv einholen und weitergeben. Das gilt insbesondere in Deutschland und Europa und Teile Asiens. In den USA und anderen Teilen der Welt haben andere Vorschriften.

Hat also ein Kunde ein berechtigtes Interesse an den gewünschten Daten, darf er der Detektei einen Auftrag erteilen.

Was ist das berechtigte Interesse?

Die Bezeichnung berechtigtes Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Darum ist stets eine Auslegung im Einzelfall zu treffen.

Das „berechtigtes Interesse“ gab es schon in der alten Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG). Diese Richtlinie ist inzwischen abgelöst worden durch die DSGVO.

Im offiziellen Sprachgebrauch ist das berechtigte Interesse „das Bestreben im weiteren Sinne, das ein für die Verarbeitung Verantwortlicher an dieser Verarbeitung haben kann, oder der Nutzen, den der für die Verarbeitung Verantwortliche aus der Verarbeitung zieht – oder den die Gesellschaft daraus ziehen könnte.“

Es umfasst damit zunächst jedes rechtliche, tatsächliche, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, allerdings eingeschränkt durch die Bezeichnung berechtigt.  Nähere Erklärungen dazu finden Sie auf Wikipedia.

Wo können Privatdetektive Informationen einholen?

Im Prinzip kann ein Detektiv fast überall auf der Welt die nötigen Recherchen anstellen, um eine Information einzuholen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass die meisten Aufträge zur Informationsgewinnung in deutschen Gebieten eingehen.

Ob Sie einen Detektiv in Schleswig einen Privatdetektiv in Berlin oder einen Detektiv in Kempten benötigen kommt aufs Gleiche hinaus. Auch im Ausland sind wir in der Lage, Ihnen klare und verlässliche Personenauskünfte zu erteilen.

Brauchen Sie eine Auskunft?

Wenn Sie eine Auskunft zu einer Person oder einer Firma benötigen, an der Sie ein rechtliches Interesse haben, helfen wir Ihnen weiter. Das gilt natürlich nur insoweit, wie ein Privatdetektiv die Auskunft legal einholen kann.

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