Privatdetektei
Die Privatdetektei ermittelt häufig in Familienangelegenheiten. Dazu gehören z.B. Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts- und Unterhaltsangelegenheiten. Hat jemand den begründeten Verdacht, dass sein Partner ihn betrügt, kann er einen Privatdetektiv beauftragen, damit dieser dem Verdacht nachgeht. Hierzu sammelt der Detektiv Informationen jeglicher Art.
Eine passende Detektei finden
Detekteien findet man in den Gelben Seiten oder im Internet. Ein Privatdetektiv hat dieselben Rechte wie jede andere Privatperson. Demnach genießt er keine Sonderrechte, Hoheitsrechte hat er erst recht nicht. Dies macht ihm die Arbeit mitunter schwer, weil er sich so nicht selten am Rande der Legalität bewegen muss, um an verwertbare Informationen heranzukommen. So geben Sie sich zuweilen als eine Person aus, die sie nicht sind, um so einen Vorwand zu haben, an bestimmtes Material zu kommen. Oder Sie erfinden einen Vorwand, um für sie nützliche Details herauszubekommen.
Die Berufsbezeichnung Detektiv ist nicht geschützt. Ein Grund, warum man einen Privatdetektiv beauftragt ist z.B. der, dass man kein Interesse hat am Einschalten von Strafverfolgungsbehörden. Sei es aus dem Grund heraus, dass diese nicht aktiv werden würden oder dass man sich ansonsten in Gefahr bringen würde. Dann gibt es noch den Fall, dass der Auftraggeber neben der Einschaltung staatlicher Behörden einen Privatdetektiv engagiert, weil er z.B. neben der Polizei zusätzliche Informationen sammeln möchte.
Kosten einer privaten Detektei
Wer astronomische Kosten fürchtet, kann von vornherein ein Limit setzen. Ist dies erreicht, wird dem Kunden der Ermittlungsstand zu dem Zeitpunkt mitgeteilt. Weil Detekteien dem Dienstleistungsgewerbe zugeteilt werden, arbeiten manche Detekteien erfolgsunabhängig und lassen sich nur für die Erbringen der zugesicherten Leistungen bezahlen. Das hat vor Gericht den Vorteil, dass die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse der Detektei gewahrt wird, weil die Bezahlung nicht vom Ausgang des Urteils beeinflusst wird.
Die Detekteien fühlen sich dem Herausfinden der Wahrheit verpflichtet
Für die Ausübung der Tätigkeiten eines Detektivs gibt es keine gesetzlich geregelte Berufsausbildung. Personen, die aus welchen Gründen auch immer, aus Länder- oder Bundesbehörden ausgeschieden sind und dort mit Ermittlungsarbeit beschäftigt waren, findet man des öfteren bei Privatdetekteien wieder. Zum einen, weil die aus den Behörden ausgeschiedenen Personen weiterhin ermitteln wollen, zum anderen, weil sie für die Detekteien gut ausgebildete Arbeitskräfte darstellen. Der Beruf des Detektivs ist ein beliebtes Motiv für Fernsehserien. Dort wird die Ausübung der Arbeit des Detektivs nicht immer wahrheitsgetreu wiedergegeben. Wilde Schießereien oder Autoverfolgungsjagden sind, wenn überhaupt, die Ausnahme. Eher überwiegt die Kopfarbeit, das Recherchieren. Erfolgreich sind fiktive Detektive auch in Kriminalromanen.
Das Mitwirken von Kunden bei den Recherchen wird seitens der Detekteien abgelehnt, weil die Gefahr besteht, dass sie aus der Beobachterrolle schlüpfen und die Ermittlungen gefährden. Außerdem ist dann die Anonymität der Mitarbeiter der Detektei aufgehoben.
Als Detektive werden nur Personen eingestellt, die zuvor auf Herz und Nieren überprüft worden sind. Dazu gehören Vorstrafen, einwandfreie Lebensumstände, das Vorleben usw..