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Bundesverband Deutscher Detektive

Ein Berufsverband für Detektive in Deutschland ist der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) mit Sitz in Bonn. 1950 wurde er gegründet. Folgendes zeichnet ihn aus: er vermittelt mögliche Auftraggeber an Mitglieder des Verbandes. Wer im BDD aufgenommen werden will, muss dessen Satzung und damit auch die Qualitätsmerkmale akzeptieren.

Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Detektei, stellt der BDD eine Schlichtungstelle bereit. Die Mitglieder können auf einen vom Bundeskartellamt geprüften Preisspiegel, Mustervertrag usw. als Leitlinie zurückgreifen. So bieten alle die gleiche Leistung zu in etwa gleichen Preisen an. So hat der Kunde nicht das Gefühl, dass er von einer Detektei betrogen werden könnte. Die Qualitätsmerkmale und die Leitlinien zu den Kosten heben die Vereinsmitglieder von allen anderen Detekteien ab.

Detektiv ist kein geschützter Begriff

Denn für die Ausübung des Detektivberufs ist keine Lizenz notwendig, noch gibt es irgendwelche Zulassungskriterien. Weil „Detektiv“ kein geschützter Begriff ist, kann sich jeder so nennen, wenn er ein Gewerbe angemeldet hat. Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung und damit auch keinen anerkannten Abschluss. Wer Mitglied im BDD werden will, muss mindestens 24 Jahre alt sein, geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen können und darf keine Bestrafung erfahren haben, die auf eine niedere Gesinnung hinweist. Ein Kunde, der die Dienstleistung eines BDD-Mitglieds in Anpruch nimmt, kann davon ausgehen, dass dieses durch eine verbandsinterne Sachkundeprüfung, eine mindestens fünfjährige, erfolgreiche Berufstätigkeit oder ein Zertifikat als „Geprüfter Detektiv“ der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe seine Eignung nachweisen musste.

Mitglieder unterstützen sich gegenseitig

Die im BDD zusammengeschlossenen Mitglieder helfen in Form von kriminalistischen Ermittlungen, Observationen, technischen Überwachungsmaßnahmen, internationalen Datenbankrecherchen und bei der Beschaffung von gerichtsverwertbarem Material. Der BDD garantiert, dass durch die Arbeit seiner Mitglieder oft erst die rechtlichen Grundlagen zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen geschaffen werden.

BDD Mitglieder ermitteln im Bereich allgemeine Wirtschaftkriminalität, Konkurrenzspionage, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Aufklärung bei Betriebsspionage, Markenschutzverletzungen, Produkt- und Markenpiraterie, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Patent- und Lizenzrechtsverletzungen, Versicherungsbetrug, Umwelt- und Computerkriminalität, Kapitalanlagebetrug, Mitarbeiterdelikten und Abwehr von Lauschangriffen etc. Im privaten Bereich wird bei Erbschaftsauseinandersetzungen, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten sowie Ehe- und Familienproblemen ermittelt.